Konzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen

Erweiterung der Konzessionsverträge für Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Dreiländereck Nord um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Dreiländereck Süd um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur Erweiterung …

CPV: 45223710 Construção de área de serviço em auto-estrada, 45223720 Construção de estações de serviço, 65310000 Distribuição de electricidade, 63712600 Serviços de reabastecimento de veículos
Local de execução:
Konzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
Local de premiação:
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Número do prémio:

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Rechtsform des Erwerbers : Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Konzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
Beschreibung : Erweiterung der Konzessionsverträge für Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
Kennung des Verfahrens : 3ea42f43-1b61-4f78-975e-378f51cba697
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/23/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Dreiländereck Nord
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Dreiländereck Nord um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Klagenfurt-Villach ( AT211 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Dreiländereck Nord

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2044

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Dreiländereck Süd
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Dreiländereck Süd um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Klagenfurt-Villach ( AT211 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Dreiländereck Süd

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2044

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling West
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Golling West um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Salzburg und Umgebung ( AT323 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Golling West

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2043

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kammern
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Kammern um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Östliche Obersteiermark ( AT223 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Kammern

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2043

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lungau
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Lungau um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Oststeiermark ( AT224 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Lungau

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2042

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Pack
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Pack um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Unterkärnten ( AT213 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Pack

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2042

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schottwien
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Schottwien um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Niederösterreich-Süd ( AT122 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Schottwien

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2042

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Söllheim
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Söllheim um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Wiener Umland/Südteil ( AT127 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Söllheim

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2043

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0009

Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Ybbs
Beschreibung : Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Ybbs um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223710 Bau von Autobahnraststätten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45223720 Bau von Tankstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65310000 Stromversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mostviertel-Eisenwurzen ( AT121 )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Raststation Ybbs

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 31/12/2037

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft -

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Dreiländereck Nord wurde zwischen der ENI und ASFINAG am 11.12.1986 ein Bestandvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an ENI zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Dreiländereck Süd wurde zwischen der ENI und ASFINAG am 14.12.1990 ein Bestandvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an ENI zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Golling West wurde zwischen der ENI und ASFINAG am 22.12.1976 ein Bestandvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an ENI zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Kammern wurde zwischen der ENI und ASFINAG am 10.03.1992 ein Bestandvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an ENI zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Lungau wurde zwischen der ENI und ASFINAG 1998 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit einem Nachtrag aus dem Jahr 1998 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an ENI zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Pack wurde zwischen der ENI und ASFINAG am 29.06.2000 ein Bestandvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an ENI zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Schottwien wurde zwischen der ENI und ASFINAG am 28.06.1995 ein Bestandvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an ENI zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Söllheim wurde zwischen der ENI und ASFINAG am 22.11.1965 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit Nachträgen aus den Jahren 1973, 1982, 1992 und 2017 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an ENI zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Für die Raststation/Tankstelle Ybbs wurde zwischen der ENI und ASFINAG am 29.06.2000 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit einem Nachtrag aus dem Jahr 2008 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an ENI zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Enilive Austria GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Dreiländereck Nord
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Dreiländereck Nord
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Dreiländereck Nord
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Enilive Austria GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Dreiländereck Süd
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Dreiländereck Süd
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Dreiländereck Süd
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Enilive Austria GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling West
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling West
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling West
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Enilive Austria GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kammern
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kammern
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kammern
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Enilive Austria GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lungau
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lungau
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lungau
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Enilive Austria GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Pack
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Pack
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Pack
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0007

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Enilive Austria GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schottwien
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0007
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schottwien
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schottwien
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0008

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Enilive Austria GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Söllheim
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0008
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Söllheim
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Söllheim
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0009

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Enilive Austria GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Ybbs
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0009
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Ybbs
Titel : Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Ybbs
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/06/2025

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer : 92191a
Postanschrift : Schnirchgasse 17
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1030
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Kontaktperson : Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH
Telefon : +4314097609
Fax : +431409760930
Internetadresse : https://www.asfinag.at/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Enilive Austria GmbH
Registrierungsnummer : 47502g
Postanschrift : Handelskai 94-96
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1200
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift : Erdbergstraße 192 - 196
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1030
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +431601490
Fax : +431711238891541
Internetadresse : https://www.bvwg.gv.at/
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 92c660ff-5c4e-4652-8dd2-89be851baad7 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/06/2025 16:48 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00384392-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 112/2025
Datum der Veröffentlichung : 13/06/2025