KKS-Sensoren Umrüstung auf MTP

Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb von DFI-Sensoren der Firma Weilekes Elektronik GmbH der neuen Generation MiniTransPlus (MTP) zum Austausch der alten Generation MiniTrans (MT) infolge deren Lebenszeitende. Die ONTRAS Gastransport GmbH - als Fernleitungsnetzbetreiber - ist gemäß GasHDrLtgV verpflichtet ihr Leitungsnetz vor Korrosion zu schützen. Hierzu kommen Korrosionsschutzanlagen zum …

CPV: 32510000 Sistema de telecomunicações sem fio, 35120000 Sistemas e dispositivos de vigilância e segurança, 35125100 Sensores, 38300000 Instrumentos de medição, 38340000 Instrumentos para medição de quantidades
Local de execução:
KKS-Sensoren Umrüstung auf MTP
Local de premiação:
ONTRAS Gastransport GmbH
Número do prémio:
ONTRAS-2025-0008

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : ONTRAS Gastransport GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers : Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : KKS-Sensoren Umrüstung auf MTP
Beschreibung : Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb von DFI-Sensoren der Firma Weilekes Elektronik GmbH der neuen Generation MiniTransPlus (MTP) zum Austausch der alten Generation MiniTrans (MT) infolge deren Lebenszeitende.
Kennung des Verfahrens : d9b795cb-5dd6-44b6-9b66-f13c537675bc
Interne Kennung : ONTRAS-2025-0008
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 32510000 Drahtloses Fernmeldesystem
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 35120000 Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 35125100 Sensoren
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 38300000 Messinstrumente
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 38340000 Mengenmessinstrumente

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Maximilianallee 4
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04129
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : ONTRAS nutzt seit etwa dem Jahr 2000 DFI-Sensoren der Firma Weilekes Elektronik GmbH, zur Überwachung und Steuerung ihrer Korrosionsschutzanlagen und betriebswichtiger Punkte. Dieser Nutzung lag seitdem das seinerzeit geltende Funknetz im 2G Standard zugrunde. Mit der nun angekündigten Abschaltung des Funknetzes für 2G durch die Funknetzbetreiber (z. B. Telekom, Vodafone) voraussichtlich spätestens zum Sommer 2028 hat die alte Sensorgeneration (MT) damit zwingend ihr Lebenszeitende erreicht und kann ab diesem Termin nicht weiter betrieben werden. Folglich besteht dringender Handlungsbedarf und ein Austausch der Sensoren gegen die neue Sensorgeneration MTP, welche auf dem aktuell und auch über 2028 hinaus gültigen Funknetz basiert, ist zwingend erforderlich. ONTRAS plant, diesen Ersatz sukzessive bereits im Rahmen von nötigen Instandhaltungsmaßnahmen über die nächsten Jahre, abgeschlossen jedoch spätestens zum Laufzeitende 2028, durchzuführen. Die MTP Sensoren der neuen Generation von Weilekes Elektonik GmbH sind die einzig möglichen Sensoren neuester Generation, um einen effektiven Korrosionsschutz der Anlagen der ONTRAS nach deren Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf gewünschte Messgenauigkeit und Fernsteuerung, zu erreichen. Nur der MTP Sensor von Weilekes bietet mit der Pulsweitenmodulation (PWM), die zwischen Schutzanlage und Rohrleitung installiert wird, eine Funktion der Steuerung der Einstellwerte von Korrosionsschutzanlagen aus der Ferne an. Diese Funktion ist weiterhin unabdingbares Erfordernis, da sie einen entscheidenden Vorteil in der reibungslosen, sicheren und gleichzeitig schnellen Betriebsführung bietet, auf den nicht verzichtet werden kann. Nach sorgfältiger Recherche gibt es keinen Sensor auf dem Markt, der ohne zusätzliche Geräte oder kostenintensive Umbauten an der Schutzanlage deren Ausgangsspannung aus der Ferne genauso effektiv in Bezug auf die Messgenauigkeit regulieren kann. Für die nötigen Steuerungsmaßnahmen muss kein jeweiliger Vor-Ort Besuch der einzelnen Anlagen mehr erfolgen, was aufgrund der Größe des Netzes erhebliches Optimierungspotential bietet und für ONTRAS damit in der Betriebsführung unverzichtbar ist. Darüber hinaus ist die gleichzeitige Funktion der Sensoren zur Baggerdetektion für Ontras als kritische Infrastruktur zur Vermeidung von Schäden am Leitungsnetz und der Gewährleistung dessen Sicherheit unverzichtbar. Nach Marktrecherche bieten alle anderen der Ontras bekannten Hersteller in Europa keine gleichwertige Sensortechnik auf dem Markt an, welche kombiniert allen Anforderungen genügt. Dies sowohl in Bezug auf Messgenauigkeit einerseits als auch den von ONTRAS geforderten Funktionen der PWM und Baggerdetektion andererseits. Darüber hinaus würde ein Wechsel oder Hinzuziehen von fremden Sensoren neben dem Wegfall der im Unternehmen etablierten Funktion der PWM (s.o.) immensen Mehraufwand und Mehrkosten bedeuten, da die entsprechenden Infrastrukturen, Prozesse, Abläufe und Verträge mit Dienstleistern neu erstellt werden müssen. Konkret betrifft dies das Modem zum Senden und Empfangen, den Cloud-Server und die Neubindung der Dienstleister zur Pflege und Auswertung der Messdaten. Für die Sensoren von Weilekes GmbH hat sich die ONTRAS im Rahmen der bereits die erforderliche Infrastruktur aufgebaut, Prozesse entwickelt und Dienstleister gebunden. Die Vorgänge sind etabliert und erprobt. Die Nutzung von Sensoren mehrerer Hersteller zugleich würden damit auch nur in einer möglichen Übergangsphase unzumutbare Schwierigkeiten, inakzeptable Mehrkosten und insbesondere wegen der Netzgröße erhebliche Effizienzeinbußen darstellen. Schließlich würde der Einbau fremder Sensoren in das bestehende System auch zu erheblichen Sicherheitsrisiken wegen Verlusts der Überwachungseffizienz führen. Die Messgenauigkeit lässt nach, da durch die Heranziehung unterschiedlicher Systeme zur Auskunft Messwerte nicht mehr problemlos verglichen oder Schaltvorgänge reibungslos vorgenommen werden können sowie schwierige Abstimmungsmaßnahmen vorgenommen werden müssten. Der Betrieb und die Auswertung der Überwachungstechnik würde sich durch die Schaffung neuer Schnittstellen und mangelnder Synchronisation erheblich verkomplizieren. Es drohen somit bei unterschiedlichen Überwachungstechnologien große Verluste in der Überwachungseffizienz und damit für ein Unternehmen der kritischen Infrastruktur nicht hinnehmbare erhebliche Sicherheitsrisiken.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : KKS-Sensoren Umrüstung auf MTP
Beschreibung : Die ONTRAS Gastransport GmbH - als Fernleitungsnetzbetreiber - ist gemäß GasHDrLtgV verpflichtet ihr Leitungsnetz vor Korrosion zu schützen. Hierzu kommen Korrosionsschutzanlagen zum Einsatz, welche mittels DFI-Sensoren überwacht und gesteuert werden. Zusätzlich werden betriebswichtige Punkte mit diesen Sensoren überwacht. Die bisher hierfür verwendeten Sensoren haben infolge Abschaltung des zugrundeliegenden Betriebsnetzes ihr Lebenszeitende erreicht. Aus diesem Grund sollen neue Sensoren als Ersatz beschafft werden, welche den aktuellen Stand der Technik einhalten und eine präzise und effiziente Überwachung und Steuerung nach den Anforderungen der ONTRAS Gastransport GmbH gewährleisten. Die geschätzte Abrufmege beträgt 1.500 Stück. Die Höchstabnahmemenge des Rahmenvertrages beträgt 2.300 Stück.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 32510000 Drahtloses Fernmeldesystem
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 35120000 Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 35125100 Sensoren
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 38300000 Messinstrumente
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 38340000 Mengenmessinstrumente
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Feste Laufzeit bis 31.12.2029. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht von einer der Partien vor Ablauf der Laufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird. Dies maximale Gesamtlaufzeit beträgt acht Jahre.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04129
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig ( DED52 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 4

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass der Beschaffungsgegenstand aufgrund der dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem Unternehmen Weilekes Elektronik GmbH zu erteilen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : ONTRAS Gastransport GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : siehe zusätzliche Informationen

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Weilekes Elektronik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : ONTRAS Gastransport GmbH
Registrierungsnummer : DE245749659
Postanschrift : Maximilianallee 4
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04129
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341271114049
Fax : 0 0 0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : DE287064009
Postanschrift : PF 10 13 64
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04013
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 34197793800
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : DE287064009
Postanschrift : PF 10 13 64
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04013
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 34197793800
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Weilekes Elektronik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 127065730
Postanschrift : Am Luftschacht 17
Stadt : Gelsenkirchen
Postleitzahl : 45886
Land, Gliederung (NUTS) : Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt ( DEA32 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 209 170800
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0ea7bbe4-2ed5-40a8-8ec8-a334ac935e31 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 15/08/2025 12:42 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00541819-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 157/2025
Datum der Veröffentlichung : 19/08/2025