Flugturbinenkraftstoff Jet A-1/F-35 sowie SAF ins CEPS

Lieferung von 185.000 cbm Flugturbinenkraftstoff Jet A-1 sowie 4.375 cbm Jet A-1 inkl. 2% SAF ins CEPS Lieferung von 5.000 cbm Jet A-1 ins CEPS Lieferung von 5.000 cbm Jet A-1 ins CEPS Lieferung von 5.000 cbm Jet A-1 ins CEPS Lieferung von 5.000 cbm Jet A-1 ins CEPS Lieferung …

CPV: 09131100 Combustíveis do tipo querosene para motores de reacção
Local de execução:
Flugturbinenkraftstoff Jet A-1/F-35 sowie SAF ins CEPS
Local de premiação:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Número do prémio:
Q/E2DP/TA505/TA505

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Verteidigung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Flugturbinenkraftstoff Jet A-1/F-35 sowie SAF ins CEPS
Beschreibung : Lieferung von 185.000 cbm Flugturbinenkraftstoff Jet A-1 sowie 4.375 cbm Jet A-1 inkl. 2% SAF ins CEPS
Kennung des Verfahrens : 86f09913-c1e2-4dbd-919d-f0c7560986ad
Interne Kennung : Q/E2DP/TA505/TA505
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit ( www.lv-cockpit.de ). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : ---
Korruption : ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : ---
Betrug : ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : ---
Zahlungsunfähigkeit : ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : ---
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : ---

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1 - 5.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 5.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2 - 5.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 5.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Los 3 - 5.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 5.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Los 4 - 5.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 5.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0004

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Los 5 - 5.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 5.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0005

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Los 6 - 10.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 10.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0006

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : Los 7 - 10.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 10.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0007

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : Los 8 - 10.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 10.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0008

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0009

Titel : Los 9 - 20.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 20.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0009

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0010

Titel : Los 10 - 20.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 20.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0010

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0011

Titel : Los 11 - 20.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 20.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0011

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0012

Titel : Los 12 - 30.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 30.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0012

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0013

Titel : Los 13 - 40.000 cbm Jet A-1
Beschreibung : Lieferung von 40.000 cbm Jet A-1 ins CEPS
Interne Kennung : LOT-0013

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für die Lieferung des Flugturbinenkraftstoffes Jet A-1 gilt eine Mengengleitklausel: Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 30 % der Auftragsmenge weniger oder bis zu 15 % der Gesamtauftragsmenge mehr abzunehmen. Zudem wird eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, mit gleichzeitiger Lieferung von zusätzlich einem Viertel der vertraglich vereinbarten Menge.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die vereinbarte Mengengleitklausel sowie die Verlängerungsoption ermöglichen den Abruf zusätzlicher Mengen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0014

Titel : Los 14 - 4.375 cbm Jet A-1 inkl. 2% SAF
Beschreibung : Lieferung von 4.375 cbm Jet A-1 inkl. 2% SAF ins CEPS. Für den SAF-Anteil müssen Nachhaltigkeitsnachweise, die nach der aktuell geltenden Fassung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-Verordnung im Nachhaltige-Biomasse-Systeme (Nabisy) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingestellt sind, zum Zeitpunkt der Einspeisung in das CEPS bzw. bis spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung auf das Nabisy-Nutzerkonto der Bundeswehr überwiesen werden.
Interne Kennung : LOT-0014

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : CEPS
Postleitzahl : -
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( DEZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Das angebotene Produkt muss den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Zudem sind die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnet abzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste/günstigste Angebot.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785419

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 13:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Sämtliche Preisinformationen sowie das Angebotsschreiben BAAINBw-B-V 043 können nicht nachgefordert werden; ist das B-V043 nicht unterzeichnet, gilt das Angebot als nicht abgegeben
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen :
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Registrierungsnummer : 991-19518-88
Postanschrift : Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Stadt : Koblenz
Postleitzahl : 56073
Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : BAAINBw E2.4 (AIN)
Telefon : +49 26140029760
Fax : +49 26140025241
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7002

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
Registrierungsnummer : 991-19518-88
Postanschrift : Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Stadt : Koblenz
Postleitzahl : 56073
Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Fax : +49 26140013960
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t022894990
Postanschrift : Villemomblerstraße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2289499-0
Fax : +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : b96cf663-0deb-46f5-8d6a-3043fd9408ad-01
Hauptgrund für die Änderung : Aktualisierte Informationen
Beschreibung : Änderung aufgrund einer Bewerberfrage: Statt eines Zeitpunktes, zu dem die Nachhaltigkeitsnachweise für den SAF-Anteil in Los 14 dem Auftraggeber vorliegen müssen, wird dem Auftragnehmer nun ein Zeitraum eingeräumt, in dem die Überweisung der Nachweise zu tätigen sind.

10.1 Änderung

Abschnittskennung : LOT-0014

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 9d57298d-6ca5-47aa-9be5-ffd0afa6b15f - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/07/2025 14:44 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00478403-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 138/2025
Datum der Veröffentlichung : 22/07/2025