Zusätzliche Informationen
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a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einer gesonderten "Eigenerklärung zur Eignung" (Anlage B) vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die entsprechenden Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einer gesonderten "Eigenerklärung zur Eignung" (Anlage B) vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" der anderen Unternehmen vorzulegen (Anlage E), nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen sind die entsprechenden Erklärungen in der Anlage B abzugeben. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne dass ein Fall der Eignungsleihe vorliegt, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen im Teilnahmeantrag (Anlage A) angeben. Die vorgesehen Unterauftragnehmer sind im endgültigen Angebot verbindlich zu benennen (Anlage U) und mit dem endgültigen Angebot sind für die Unterauftragnehmer Verpflichtungserklärungen (Anlage V) sowie die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (durch diesbezügliche Verwendung der entsprechenden Abschnitte in Anlage B "Eigenerklärung zur Eignung") und die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt LTMG-BW (Anlage L) vorzulegen. c) Teilnahmewettbewerb Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag die geforderten Eigenerklärungen abgeben. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich sowie auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen. Zum Verhandlungsverfahren werden maximal vier Bewerber /Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dann Bieter/Bietergemeinschaften genannt werden. Gibt es nur vier oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formell ordnungsgemäßer und den Mindestbedingungen für den Auftrag entsprechender Teilnahmeantrag vorliegt, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber nach folgenden Kriterien maximal 100 Punkte erreichen kann: Für die Wertung der Auswahlkriterien können für bis zu zwei von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaft in Anlage B "Eigenerklärung zur Eignung" anzugebende Referenzprojekte, bei denen Planungsleistungen für die Sanierung und Modernisierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden oder einer vergleichbaren Einrichtung erbracht wurden, Punkte erzielt werden. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet, bei denen mindestens die Lph. 2 bis 4 der HOAI für die Sanierung und Modernisierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden oder anderen öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhaus, Geschäftsgebäude oder Schule innerhalb des Zeitraums 01.01.2013 bis zur Frist für Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht wurden. Es darf das Referenzprojekte benannt werden, das zum Nachweis der Erfüllung der Mindestbedingungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit benannt wurden. Punkte können nach Maßgabe der Matrix in der "Information zum Teilnahmewettbewerb nach SektVO" erzielt werden (max. 100 Punkte für bis zu zwei mögliche Referenzprojekte des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft) für: öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber, Planung der Sanierung eines Büro- und Verwaltungsgebäude oder vergleichbaren Bauwerks, Planungsgegenstand ist eine systemrelevante kritische Infrastruktur, die dem BSI-Standard ab 10/2017 (Bundesamt für Sicherheitstechnik in der Informationstechnik) oder einem vergleichbaren Regelwerk anderer Staaten unterliegt, geplante Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Fassadensanierung, Sanierung Brandschutz, energetische Modernisierung, abschnittsweise Sanierung unter Aufrechterhaltung der Nutzung des Bauwerks), Betreutes Bauvolumen, erbrachte Leistungsbilder (HOAI), erbrachte besondere Leistungen, Fachplanungen und Beratungsleistungen, der Aktualität (Abschluss der Lph. 2 bis 4) sowie zusätzlich zu den Lph. 2 bis 4 erbrachte / beauftragte Leistungsphasen HOAI für mindestens ein Leistungsbild. Es werden die 4 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die höchste Punktzahl erzielt haben, zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei Punktegleichstand zwischen dem auf dem 4. Rang liegenden Bewerber/Bewerbergemeinschaft und den auf den Rängen 5 und nachfolgenden Rängen liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften werden zusätzlich zu den auf den Rängen 1 bis 4 liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dieselbe Punktzahl haben wie der auf dem 4. Rang liegende Bewerber/Bewerbergemeinschaft. d) Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen "Information zum Teilnahmewettbewerb nach SektVO" anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen (siehe "Information zum Teilnahmewettbewerb nach SektVO"). e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. f) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtsmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).