DWS - Fenster- und Fassadenarbeiten

Fenster- und Fassadenarbeiten Leistungsumfang Los 1: Pfosten-Riegel-Fassaden als Holz-Aluminium Konstruktion ca. 650 m² Sonnenschutzanlagen im Neubau ca. 53 Stück Sonnenschutzanlagen am Bestandsbau ca. 12 Stück sowie die Werk- und Montageplanung mit PR- /Fensterstatik und Grundreinigung Leistungsumfang Los 2: Vorhangfassade, mehrschichtig, aus Metall-Paneelen inkl. Dämmung ca. 1.500 m² davon Glattbleche ca. …

CPV: 44115900 Dispositivos de protecção solar, 45262670 Metalurgia, 45421100 Instalação de portas e janelas e de componentes afins, 45421130 Instalação de portas e janelas, 45441000 Colocação de vidros, 45443000 Obras de fachada
Local de execução:
DWS - Fenster- und Fassadenarbeiten
Local de premiação:
Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien
Número do prémio:
25-2025-00043

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : DWS - Fenster- und Fassadenarbeiten
Beschreibung : Fenster- und Fassadenarbeiten
Kennung des Verfahrens : e2fa29c3-c235-4e57-aafb-a543aaba5d3a
Interne Kennung : 25-2025-00043
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45443000 Fassadenarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45421130 Einbau von Türen und Fenstern
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45262670 Metallbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45441000 Verglasungsarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Am Mühlgarten 5-7
Stadt : Frankfurt-Ginnheim
Postleitzahl : 60431
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Pfosten-Riegel-Fassade, Fenster, Sonnenschutz
Beschreibung : Leistungsumfang Los 1: Pfosten-Riegel-Fassaden als Holz-Aluminium Konstruktion ca. 650 m² Sonnenschutzanlagen im Neubau ca. 53 Stück Sonnenschutzanlagen am Bestandsbau ca. 12 Stück sowie die Werk- und Montageplanung mit PR- /Fensterstatik und Grundreinigung
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45443000 Fassadenarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44115900 Sonnenschutzvorrichtungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Frankfurt - Stadtteil Ginnheim
Postleitzahl : 60431
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 19/12/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadt Frankfurt - Amt für Bau und Immobilien -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Vorhangfassade
Beschreibung : Leistungsumfang Los 2: Vorhangfassade, mehrschichtig, aus Metall-Paneelen inkl. Dämmung ca. 1.500 m² davon Glattbleche ca. 1.158 m² Kleinornament ca. 965 m² Großornament ca. 488 m² Vorhangfassade aus Faserzementplatten inkl. Dämmung ca. 510 m² Attika-Konstruktionen aus Alu-Blech-Abdeckung, inkl. UK. aus Stahl-Profilen und Stahlblech-Winkel ca. 300 m sowie die Werk- und Montageplanung mit Fassadenstatik und Grundreinigung
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45443000 Fassadenarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45262670 Metallbauarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Frankfurt-Stadtteil Ginnheim
Postleitzahl : 60431
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit : 19/12/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadt Frankfurt - Amt für Bau und Immobilien -

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien
Registrierungsnummer : DE 114 110 388
Postanschrift : Solmsstraße 27 - 37
Stadt : Frankfurt am Main
Postleitzahl : 60486
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 69-212-46216
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle
Registrierungsnummer : t:06151126603
Postanschrift : Wilhelminenstr. 1-3
Stadt : Darmstadt
Postleitzahl : 64283
Land, Gliederung (NUTS) : Darmstadt, Kreisfreie Stadt ( DE711 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6151 126603
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Stadt Frankfurt - Amt für Bau und Immobilien
Registrierungsnummer : DE 114 110 388
Postanschrift : Solmsstraße 27 - 37
Stadt : Frankfurt am Main
Postleitzahl : 60486
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d0589ba9-745e-46bd-a5fe-578bf3c483ae - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/05/2025 13:43 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00304837-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 91/2025
Datum der Veröffentlichung : 13/05/2025