Beschreibung
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Der Auftragsgegenstand umfasst insgesamt 2 Rahmenverträge (1 x PROSOZ 14plus, 1 x OPEN/PROSOZ) mit jeweils folgenden Inhalten: 1. Schulungsleistungen auf 4 Jahre à 10 Tage pro Jahr (Plangröße) - Einführungsschulungen für Module - Schulungen/Workshops zu Gesetzesänderungen/Anpassungen - Qualifizierungsangebote der PROSOZ Akademie 2. Dienst-, Programmier- und Beratungsleistungen auf 4 Jahre à 10 Tage pro Jahr (Plangröße) - Unterstützung Moduleinführungen - Unterstützung bei Konfiguration/Organisation und Anpassungen - technische Unterstützung - Anpassungen Schnittstellen 3. Lizenzaufstockung für durch den Auftraggeber bereits erworbene Module und Lizenztypen inkl. bis zu 4 Jahre Pflege - bei PROSOZ 14plus: Grundmodul Verwaltung, Grundmodul Verwaltung lesend, Grundmodul Soziale Dienste, Grundmodul Soziale Dienste lesend, Zusatzmodul Doppik, Berechnung, BSD inkl. Fremdunterbringung - bei OPEN/PROSOZ: SGB XII Leistung, SGB XII Fallmanagement, SGB IX Leistung, SGB IX Fallmanagement, BUT 4. Software-/Lizenzüberlassung bislang durch den Auftraggeber noch nicht erworbener Module inkl. bis zu 4 Jahre Pflege - bei PROSOZ 14plus: OZG Connector, Modul Kostenerstattung, Modul Kassenschnittstelle, Social Map, Taskmanager, DMS Connector, EWO Connector, Formularservice, OpenWebFM Connector, YouConnect Connector, AZR Schnittstelle - bei OPEN/PROSOZ: OZG Connector, Modul Einnahmeverwaltung, Modul Kassenschnittstelle, DMS Connector, EWO Connector, Formularservice, AZR Schnittstelle Für beide Rahmenverträge gilt Folgendes: - Der Auftraggeber verpflichtet sich, Leistungen gemäß den Anforderungen aus Kapitel 2 der Leistungsbeschreibung in den nächsten 4 Jahren über diesen Rahmenvertrag zu beziehen. - Es besteht eine Obergrenze von 569.000 EUR netto/ 677.110 EUR brutto für die Vertragslaufzeit von 4 Jahren je Rahmenvertrag, die ebenfalls die Pflegekosten der abgerufenen und bereits in der LHP vorhandenen Lizenzen enthalten. - Bei Erreichen der Obergrenze vor Ablauf der Vertragslaufzeit von 4 Jahren endet der Vertrag automatisch. - Die innerhalb der Leistungsbeschreibung ggf. genannten Mengen zeigen lediglich die Plangrößen an möglichen Aufwänden des Auftraggebers auf, welche mit den Rahmenverträgen abgedeckt werden sollen. - Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung für den Auftraggeber. - Der Auftraggeber setzt voraus, dass Gesetzes- und Normänderungen umgehend in dem jeweiligen Fachverfahren implementiert werden. Die Einzelaufträge werden zu den Bedingungen des jeweiligen Rahmenvertrages abgerufen. Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Vertragsgegenständen sowie zu den Bedingungen der Rahmenverträge können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.