Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück

Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück Im Rahmen des Zivilschutzes wurde vom für den Zivilschutz zuständigen Bund in den 1950er Jahren die (noch) bestehende Sirenenstruktur geschaffen. Nach der Wiedervereinigung übertrugen die für die Sirenen zuständigen Warnämter des Bundes, die aufgelöst wurden, die Sirenen auf die Gemeinden, die diese in erster …

CPV: 35240000 Sirenes
Prazo:
29 de Agosto de 2025 às 10:00
Tipo de prazo:
Submissão da oferta
Local de execução:
Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
Local de premiação:
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Número do prémio:
LKOS 2025 - 196

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
Beschreibung : Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
Kennung des Verfahrens : 9699de79-3cf5-4231-9db9-48680304e905
Interne Kennung : LKOS 2025 - 196
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 35240000 Sirenen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Landkreis ( DE94E )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : 217 Standorte im gesamten Kreisgebiet

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYT95BG18D Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 15.08.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen :
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : § 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Betrug : § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Korruption : § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Zahlungsunfähigkeit : § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit :
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : § 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
Beschreibung : Im Rahmen des Zivilschutzes wurde vom für den Zivilschutz zuständigen Bund in den 1950er Jahren die (noch) bestehende Sirenenstruktur geschaffen. Nach der Wiedervereinigung übertrugen die für die Sirenen zuständigen Warnämter des Bundes, die aufgelöst wurden, die Sirenen auf die Gemeinden, die diese in erster Linie für die Feuerwehralarmierung genutzt haben. Durch die Umstellung der Alarmierung auf Meldeempfänger, ist dieser Grund zur Erhaltung der Sirenenstruktur bei den überwiegenden Kommunen entfallen. Bund, Landkreise und Kommunen sind weiterhin gemeinsam für die Sireneninfrastruktur zuständig. Der Bund übernimmt die Verantwortung im Rahmen des Zivilschutzes, um die Bevölkerung im Verteidigungsfall und bei überregionalen Katastrophen zu warnen. Die Landkreise sind für den Einsatz von Sirenen im Katastrophenfall zuständig, während die Kommunen für die Nutzung der Sirenen bei Lagen unterhalb des Katastrophenschutzes, wie bei der Alarmierung der Feuerwehr oder lokalen Gefahren, verantwortlich sind. Dieses abgestufte System stellt sicher, dass die Bevölkerung auf allen Ebenen effektiv gewarnt werden kann. Neben der Warnung durch Sirenen hat der Bund die Warnung über Cell Broadcast und die Warnapp NINA installiert. Der Landkreis Osnabrück betreibt die Warnung der Bevölkerung über die App KatWarn. Über den Warnmittelmix aus Cell Broadcast, Warnapps und Sirenenwarnungen sollten nahezu alle Bevölkerungsteile gewarnt werden können. Zum Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück wurde unter Einbindung der kreisangehörigen Kommunen ein Beschallungsplan für das Kreisgebiet erarbeitet, der eine großflächige Ausleuchtung des Landkreisgebietes mit Sirenensignalen zum Ziel hat. Auf dieser Grundlage sind die alten Sirenenstandorte zum Teil durch neue Sirenenanlagen auf Gebäuden oder freistehende Masten zu ersetzen sowie hauptsächlich um neue Sirenenstandorte - ebenfalls auf Gebäuden oder freistehenden Masten - zu erweitern. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist somit die Lieferung und Montage bzw. Errichtung und Inbetriebnahme von elektronischen Hochleistungssirenen (Dach- oder Mastanlage) in den kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Osnabrück und umfasst derzeit insgesamt 217 Standorte im gesamten Kreisgebiet. Mit der Ausführung der Leistung ist schnellstmöglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung ist bis spätestens zum 31.10.2027 zu vollenden.
Interne Kennung : LKOS 2025 - 196

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 35240000 Sirenen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Landkreis ( DE94E )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : 217 Standorte im gesamten Kreisgebiet

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 31/05/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/10/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung : Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren zur Ausführung eines kreisweiten Sirenennetzwerks nachzuweisen. - Referenzen

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 15/08/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 29/08/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 49 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 29/08/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Da es sich um ein Bevölkerungswarnsystem handelt, ist ein besonderes Augenmerk auf dessen Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit zu legen. Für die Lautsprechersysteme muss eine Garantiezeit von mindestens 4 Jahren gewährleistet werden. Auch die Verstärker der Sirenenanlage müssen eine hohe Ausfallsicherheit aufweisen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Am Schölerberg 1
Stadt : Osnabrück
Postleitzahl : 49082
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Kreisfreie Stadt ( DE944 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 541501-1100
Fax : +49 541501-61100
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4131153308
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 8d091399-91e2-4b1f-824f-6562b9c605dc - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/07/2025 11:12 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00469783-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 136/2025
Datum der Veröffentlichung : 18/07/2025