Zusätzliche Informationen
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#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus von der AG zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der Daten für Informationen, Newsletter oder Angebote außerhalb dieses Vergabeverfahrens wird ausdrücklich widersprochen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. Prüfung der Teilnahmeanträge Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der eingereichten, bewertungsfähigen Teilnahmeanträge diejenigen geeigneten Bewerber losspezifisch ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes für das konkrete Los aufgefordert werden. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend werden die Teilnahmeanträge, die den formalen Anforderungen genügen, auf die Erfüllung der bekanntgemachten Mindestanforderungen geprüft. Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder die Mindestanforderungen bezüglich der Eignung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen. Stufe 3: Die Auftraggeberin wählt nach Stufe 2 mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber je Los nach deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus. Die Auswahl erfolgt nach den in Ziffer 11 gewichteten Punkteverteilung. Allgemeine Angaben Gefordert sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). Hierfür stellt die Vergabestelle das Formular „Bewerberauskunft“ (Anlage_B-02_Bewerberauskunft) zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden muss. Anforderungen an die Eignung, Eignungskriterien Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung je Los wie folgt nachzuweisen: Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Für die geforderten Angaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (Anlage_B-02_Bewerberauskunft) zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll. Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewerber/Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Anforderungen an die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sind von Bewerbergemeinschaften inhaltlich nur gemeinsam nachzuweisen und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin eingeschränkt für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (zum Beispiel Berufshaftpflichtversicherung [soweit über diese nachweislich alle Mitglieder abgedeckt sind], Angaben zum Umsatz, Personalstärke oder Anzahl von Referenzen). Weitere Angaben, Erklärungen und Anforderungen in der Bewerberauskunft sind allerdings für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils einzeln zu erfüllen, bzw. abzugeben (Angaben zum Unternehmen, Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Auszug berufsständisches Register, Handelsregister, Eigenerklärung zum Bezug zu Russland, Anzahl der Beschäftigten etc.). Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert. Bewerberreduzierung Sofern es mehr geeignete Bewerber pro Los geben sollte, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollten, wird ein von der Vergabestelle eingesetztes Gremium anhand des Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die nach Auswertung der Bewerbungen jeweils zeitgleich zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Die Auftraggeberin wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben. Reduzierungskriterien: Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die ausgewählten und in der unten dargestellten „Bewertungsmatrix“ aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich vor, auch weiter auf diejenigen 4 bzw. 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 5.-platzierten Bewerber bzw. den 4.- und 5.-platzierten Bewerbern zu den ersten 3 bzw. 4 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht. Bewertungsschlüssel für Reduzierung: Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird die Auftraggeberin die Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber insgesamt je Los maximal 100 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen. Ergebnis der Bewerberreduzierung: Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung die bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) zur Angebotsabgabe auffordern. Bei Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern entscheidet das Los. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert. Bewertungsmatrix: Im Rahmen der Bewerberreduzierung wird die Auftraggeberin je Los die im Verfahrensleitfaden (Anlage A-01), dort unter Ziffer 11 dargestellte Bewertungsmatrix anwenden und dabei die bei jedem Eignungskriterium jeweils kommunizierte Bewertungssystematik und Punktvergabe anwenden. Dann wird sie die erreichte Punktzahl gemäß den in der Bewertungsmatrix kommunizierten Gewichtungsfaktoren multiplizieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen auszuschließen, bei denen die eignungsbezogenen Reduzierungskriterien kumulativ nur mit insgesamt 40 Punkten oder weniger bewertet wurden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Auftraggeberin nicht bereit ist ungenügende Leistungserwartungen zu bezuschlagen. Weitere Informationen, wie zu Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Bewerbergemeinschaften, Unteraufragnehmer, Eignungsleihe, Änderungen im Hinblick auf benannte Personen/ Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe sowie zu weiteren Verfahrensgrundsätzen können dem Verfahrensleitfaden entnommen werden.