Beschreibung
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Gegenstand der Ausschreibung ist die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE 0105-100/A1. --- Die ausgeschriebene Leistung teilt sich auf zwei Gebietslose auf: Los 1: Potsdamer Str. 1, 56075 Koblenz (Bundesarchiv in Koblenz (Barch)), Los 2: Am Mainzer Tor 1, 56068 Koblenz (Bundesamt für Gewässerkunde (BfG)) --- Die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Leistungsbeschreibung enthalten sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen. - Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. - Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Arbeitsbühnen, Leitern, Tritte) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. - Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. - Die Prüfung ist: - innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit: von 07.00 bis 16.00 Uhr (Mo.-Fr.) durchzuführen - und zu folgenden Zeiten durchzuführen: Arbeiten, die einen spannungsfreien Zustand erfordern, sind außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit am Samstag oder Sonntag durchzuführen. Die zu bepreisenden Positionen sind im LV entsprechend dargestellt. - Die Prüfungen müssen den Anforderungen des Nutzers entsprechend durchgeführt werden. Die rechtzeitige Anmeldung des Prüftermins beim AG bzw. dem Nutzer ist obligatorisch. - Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden. --- Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung zu entnehmen.