Beschreibung
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Baustelleneinrichtung für die eigenen Bauarbeiten, Entfernen von kleinerem Bewuchs auf ca. 50 m², Rodung von 4 Stück größeren Gehölzen, ca. 55 m³ Mineralstoffgemisch liefern und einbauen, ca. 30 m² bituminösen Straßenbelag aufnehmen und entsorgen, ca. 30 m² neuen Asphaltbeton einbauen, ca. 150 m Betonborde einbauen, ca. 595 m² neuen Betonplattenbelag einbauen teils einreihig, ca. 75 m² wassergebundene Decke, ca. 180 m³ Oberboden liefern und einbauen, 750 m² Raseneinsaat mit Fertigstellungspflege, 8 Stück Kleinsträucher pflanzen, 20 m² Flächenbegrünung mit Bodendeckern, 2 Stück Hochstämme liefern und pflanzen, 7 Stück Hofeinläufe mit Aufsätzen liefern und einbauen, 13 Stück Sitzbänke aus Beton, zum Teil mit Holzauflage, liefern und in Innenhöfen setzen. Die Bauarbeiten sind teilweise in einem geschlossenen Innenhof auszuführen, Materialtransporte durch Kraneinsatz erforderlich. Ergänzung Eignungskriterien: Vom Bieter einzureichende Unterlagen/ Erklärungen zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A EU § 6a i. V. m. § 6b in Form eines Präqualifikationsnachweises oder in Form einer "Eigenerklärung zur Eignung", einer "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE) oder dem beigefügten Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"; Registereintragungen: Angaben des Bieters ob dieser in das Handelsregister; die Handwerksrolle; bei der Industrie- und Handelskammer, bzw. zu keiner Eintragung in die vorgenannten Register verpflichtet ist. Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, folgende Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung einzureichen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen. Alle Nachweise müssen mind. zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung gültig sein. Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wird Vertragsbestandteil. Vorstehendes gilt bei der Verwendung von Nachauftragnehmern. Erklärung des Bieters, dass diesem die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal zu den Eigenerklärungen vorzulegen. Erklärung des Bieters, dass dieser in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben zu den Eigenerklärungen vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen. Alle Nachweise müssen mind. zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung gültig sein. Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wird Vertragsbestandteil. Vorstehendes gilt bei der Verwendung von Nachauftragnehmern. Angabe des Bieters zu Umsätzen seines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde bzw. ob ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, bzw. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, auf Verlangen ist dieser den Eigenerklärungen beizufügen. Angabe des Bieters, dass dieser keine schweren Verfehlungen begangen hat. Angabe des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU vorliegen; Angabe des Bieters, das dieser in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist; Angabe des Bieters, dass Zahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen ordnungsgemäß erfüllt wurden. Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen. Alle Nachweise müssen mind. zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung gültig sein. Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wird Vertragsbestandteil. Vorstehendes gilt bei der Verwendung von Nachauftragnehmern.