Rahmenvertrag Hygieneartikel

Rahmenvertrag über die Lieferung des Bedarfs an Hygieneverbrauchsartikel und Reinigungsprodukten für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt den unternehmensweiten Bedarf an Hygieneartikel (Hygiene-verbrauchsartikeln und Reinigungsprodukten) als Rahmenvereinbarung für insgesamt 40 Standorte aus. Ausgeschrieben werden Hygieneverbrauchsmaterialien, Hygienepapier und die dazu passenden Spendersysteme für Papierhandtuchrollen, Toilettenpapierrollen, Schaumseife und …

CPV: 24455000 Środki odkażające, 39525800 Ściereczki do czyszczenia, 39830000 Środki czyszczące, 39831600 Środki do czyszczenia toalet
Termin:
26 sierpnia 2025 12:00
Rodzaj terminu:
Złożenie oferty
Miejsce wykonania:
Rahmenvertrag Hygieneartikel
Miejsce udzielenia zamówienia:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Numer nagrody:
AOK25026-990

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvertrag Hygieneartikel
Beschreibung : Rahmenvertrag über die Lieferung des Bedarfs an Hygieneverbrauchsartikel und Reinigungsprodukten für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Kennung des Verfahrens : 1adf5957-c0ae-4d4d-82a3-461ecc0999a7
Interne Kennung : AOK25026-990
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 24455000 Desinfektionsmittel
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39525800 Putztücher
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39830000 Reinigungsmittel
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39831600 Toilettenreiniger

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Virchowstraße 30
Stadt : Eisenberg
Postleitzahl : 67304
Land, Gliederung (NUTS) : Donnersbergkreis ( DEB3D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Insegsamt sind aktuell 40 Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu beliefern (siehe Anlage 6 Standortverzeichnis) Die Anzahl und die Lieferadressen können sich durch Umstrukturierungen im Unternehmen verändern.

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 370 385,76 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5UKJ 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Betrug : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Korruption : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Zahlungsunfähigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Rahmenvertrag Hygieneartikel
Beschreibung : Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt den unternehmensweiten Bedarf an Hygieneartikel (Hygiene-verbrauchsartikeln und Reinigungsprodukten) als Rahmenvereinbarung für insgesamt 40 Standorte aus. Ausgeschrieben werden Hygieneverbrauchsmaterialien, Hygienepapier und die dazu passenden Spendersysteme für Papierhandtuchrollen, Toilettenpapierrollen, Schaumseife und Toilettensitzdesinfektionsmittel sowie Reinigungsprodukte. Bestandteil der zu vergebenen Leistung ist die bestellbezogene Belieferung der Auftraggeberin über einen Online-Shop.
Interne Kennung : AOK25026-990

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 24455000 Desinfektionsmittel
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39525800 Putztücher
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39830000 Reinigungsmittel
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39831600 Toilettenreiniger
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Soweit Zusatzleistungen bzw. zusätzliche Produkte benötigt werden, kann es zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang, zu weiteren Bestellungen von Produkten aus dem Basiskatalog des Auftragnehmers kommen. Hierbei handelt es sich vor allem um Reinigungsmittel, Reinigungszubehör und Pflegemittel. Einzuplanen ist hier ein jährlicher Wert für diese Kleinmengen von maximal 20 % des Auftragswertes, eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Soweit Zusatzleistungen erforderlich werden, vereinbaren die Parteien gemeinschaftlich eine Anpassung des Vertragsgegenstandes und werden diese als Nachtrag zum Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung machen Übrige bestellte Produkte aus dem Standardkatalog des Auftragnehmers, die nicht im Preisblatt angegeben sind, sind spätestens binnen 2 Wochen zu liefern.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Virchowstraße 30
Stadt : Eisenberg
Postleitzahl : 67304
Land, Gliederung (NUTS) : Donnersbergkreis ( DEB3D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Insegsamt sind aktuell 40 Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu beliefern (siehe Anlage 6 Standortverzeichnis) Die Anzahl und die Lieferadressen können sich durch Umstrukturierungen im Unternehmen verändern.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung schriftlich kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2029.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung : Eigenerklärung über eine Leistung (Referenz), die in den letzten drei Jahren erbracht wurde (Zeitraum von August 2022 bis Juli 2025) und die in Art un Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergelichbar ist. Als vergleichbar wird eine Referenz gewertet, wenn die folgenden Mindestkriterien erfüllt sind: - Ein Referenzauftrag ist dann mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn es sich bei dem Referenzauftrag um die Lieferung von Hygieneartikeln handelt und wenn das Gesamt-Liefervolumen mindestens 60% des Umsatzvolumens (geschätzter Jahresgesamtpreis gemäß Anlage 4 "Preisblatt") beträgt, die hier ausgeschrieben wird. - Die in dem Referenzauftrag benannte Lieferung von Hygieneartikel wurden jeweils mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung durch den Bieter durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots muss der Mindestleistungszeitraum von zwei Jahren bereits erreicht sein.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 19/08/2025 23:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5UKJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 26/08/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 38 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 26/08/2025 12:01 +02:00
Zusätzliche Informationen : Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 9a bzw. 9b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 11 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE271900642
Postanschrift : Vogelsang 3
Stadt : Kusel
Postleitzahl : 66869
Land, Gliederung (NUTS) : Donnersbergkreis ( DEB3D )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +49 63814208307
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 55113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Fax : +49 2289499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b01d881a-cf21-42d2-84e9-84ab88a42e5f - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/07/2025 14:18 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00486788-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 141/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/07/2025