Zusätzliche Informationen
:
Zusätzliche Angaben: >> Die Verfahrenssprache ist deutsch. >> Es gilt deutsches Recht. >> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen. >> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"). >> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. >> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV"). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). >> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). >> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen: > Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben. > Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen >> Für Los 1 und Los 2 ist die Eigenerklärung Datenschutz - Allgemeine Bestimmungen (60) nebst Anlagen (60.1 – 60.4) mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.(Ziffer 7.1 der Bewerbungsbedingungen) >> Für die Lose 3 und 4 sind mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise im Rahmen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) vorzulegen (Ziffer 7.2 der Bewerbungsbedingungen): Sicherheitskonzept/Löschkonzept (60.1) Dem Angebot ist das nach den Vorgaben der Auftraggeberin ausgefüllte Sicherheitskonzept beizufügen. Dieses beinhaltet die allgemein bei dem Bieter geltenden Sicherheitsanforderung, welche u.a. in den internen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Bieters verankert sind. Sollte ein leistungsbezogenes Sicherheitskonzept verlangt werden, welches integrierte Sicherheitsmaßnahmen bei der Dienstleistung wiedergibt, so wird dies in der Leistungsbeschreibung mit aufgeführt. Als Bestandteil des Sicherheitskonzepts ist das unter Ziffer 4.1 letzter Anstrich) des Sicherheitskonzepts genannte Löschkonzept beizufügen. Ausreichend ist hierbei ein Auszug aus dem allgemeinen Löschkonzept des Bieters über die Löschungs- und Aufbewahrungsfristen der erhaltenen Datenbestände der IKK classic (u.a. Löschung von Verträgen, Unterlagen zur Vertragsanbahnung, Rechnung, etc.). Sollte das Löschkonzept nicht herausgegeben werden können, so ist eine Erklärung hierzu abzugeben, welche eine Zusicherung der Löschung mit Angabe der Lösch- und Aufbewahrungsfrist enthält. Der vom Auftragnehmer nach § 4 der AVV zu bestellende Datenschutzbeauftragte/Ansprechpartner ist der Auftraggeberin bereits mit Abgabe des Angebots zu benennen (60.4). Das Sicherheitskonzept dient zur Verifizierung. Ein Angebot, welches die angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird wegen der Nichterfüllung von Mindestkriterien ausgeschlossen. Der Auftragnehmer teilt die für die Verarbeitung der Sozialdaten der Auftraggeberin vorgesehenen Standorte und Geschäftsräume bereits mit Abgabe des Angebots mit und benennt diese im Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (60.2) Die „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ (60.3) - sind in jedem Fall einzureichen – gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass keine Unterauftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses eingesetzt werden. Dies dient der Klarstellung aus den Anforderungen des Datenschutzes heraus. >> Für alle Lose sind die Unterlagen zur Wahrung des Sozialdatenschutzes „Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen – Verpflichtung auf Vertraulichkeit für Externe“ (62) und „Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen – Merkblatt zum Datenschutz“ (61)) einzureichen (Ziffer 7.3 der Bewerbungsbedingungen). >> Der Bieter hat mit dem Angebot zu Los 3 zusätzlich ein selbst erstelltes transparentes und nachvollziehbares Konzept zur Datenlöschung beizufügen. In dem Konzept ist insbesondere darzustellen, dass das Löschen der Daten BSI-konform durchgeführt wird. (siehe Ziffer 8 der BWB). >> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen: > Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt: - Personenschäden 3.000.000 Euro - Sachschäden 3.000.000 Euro - Vermögensschaden 3.000.000 Euro und - Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro. >> Eigenerklärung zu vorgesehener Projektleitung und Stellvertretung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung für Los 1 und 4 (41) und >> Eigenerklärung zertifizierter Fachhändler und Servicepartner für Los 1 und Los 2 (42) >> siehe Eigenerklärung Unternehmenszertifizierung für alle Lose (43) >> Eigenerklärung Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 KWG zu Los 3 (44) >> Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Verpflichtungserklärung ILO für alle Lose (71)