Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung

Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung: Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes …

CPV: 72000000 Usługi informatyczne: konsultacyjne, opracowywania oprogramowania, internetowe i wsparcia
Miejsce wykonania:
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung
Miejsce udzielenia zamówienia:
Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Numer nagrody:
SID 2021-51 DR-1

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : KDN - Kommunale DatenNetz GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung
Beschreibung : Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung: Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv. Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden. Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben. Detaillierte Leistungsbeschreibung siehe Vergabeunterlagen
Kennung des Verfahrens : 56e5be97-8529-4e35-b136-32e297bf99d7
Interne Kennung : SID 2021-51 DR-1

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Radebeul
Postleitzahl : 01445
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Technisch-wirtschaftliche Beratung
Beschreibung : Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden. Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 27/08/2022
Enddatum der Laufzeit : 26/08/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : IABG mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 26/08/2022

7. Änderung

7.1 Änderung

Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung : 482777-2022
Identifikator des geänderten Vertrags : CON-0001
Grund für die Änderung : Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung : Die Modellierung der Vergabe "SVN NG" mit geändertem Loszuschnitt führt im Verlauf der Vergabeverfahren zu Komplexitätseffekten, aus denen sich deutlich erhöhte Aufwände der technisch-wirtschaftlichen und juristischen Beratung ergeben. Bei sukzessiver Veröffentlichung der acht Lose, einer unerwartet hohen Anzahl von inhaltlich gehaltvollen Bewerber- und Bieterfragen sowie Fristverlängerungsbegehren der Bewerber / Bieter werden zur Folgewirkungsprüfung und Aufrechterhaltung losübergreifender Konsistenz hinsichtlich fachlicher und rechtlicher Konsequenzen verstärkt externe Personalressourcen benötigt. Der erhöhte Reife- und Sicherheitsanspruch an die Containerplattform und deren Betrieb führte über die ursprüngliche Planung hinaus zu erheblichem Beratungsbedarf in Architektur, Sicherheit, Migration und Betrieb — SVN NG losübergreifend und mit unmittelbarer Relevanz für Bewertung, Vertragsgestaltung und Betriebsaufnahme. Außerdem hat sich im Projektverlauf gezeigt, dass zur sicheren Steuerung des Multi-Provider-Setups eine zentrale, mandantenfähige ITSM-Plattform erforderlich ist, die End-to-End-Prozesse losübergreifend abbildet, an die bestehenden Strukturen des SVN 2.0 anschlussfähig ist und sich nahtlos auf das SVN NG überführen lässt. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der haushalterischen Lage des Freistaates Sachsen im Jahr 2025 ergaben sich zusätzliche Aufwände etwa zur Entwicklung zulässiger Stufen-/Optionsmodelle, Übergangsszenarien, priorisierten Leistungszuschnitten sowie zur Definition von Mindeststandards. Hierzu waren Entscheidungsvorlagen mit Gegenüberstellung verschiedener Varianten zu erstellen.

7.1.1 Änderung

Beschreibung der Änderungen : Es wird eine Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB vorgenommen, bei der die Obergrenze für beide Lose zusammen von 6.580.000,00 EUR netto um 50 Prozent bzw. 3.290.000,00 EUR netto auf insgesamt 9.870.000,00 EUR netto erhöht wird. Vorliegend erfolgt die Bekanntmachung für die "Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG), Technisch wirtschaftliche Beratung" (Los 1). Die Bekanntmachung für Los 2 (juristische Beratung) erfolgt separat.

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Registrierungsnummer : nicht
Postanschrift : Postfach 1185
Stadt : Kamenz
Postleitzahl : 01911
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Telefon : +49 351 3264-5101
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : entfällt
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341977-3800
Fax : +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer : ohne
Postanschrift : Dresdner Straße 78A
Stadt : Radebeul
Postleitzahl : 01445
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Telefon : +49 351 3264-5101
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-8001

Offizielle Bezeichnung : KDN - Kommunale DatenNetz GmbH
Registrierungsnummer : keine
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01257
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Telefon : (0351) 315 69 50
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : IABG mbH
Registrierungsnummer : DE129383387
Postanschrift : Einsteinstraße 20
Stadt : Ottobrunn
Postleitzahl : 85521
Land, Gliederung (NUTS) : München, Landkreis ( DE21H )
Land : Deutschland
Telefon : +49 896088-3542
Fax : +49 896088-3355
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-8002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 40167cd3-98df-442f-a989-0c5c60786e60 - 01
Formulartyp : Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/09/2025 10:36 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00608094-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 178/2025
Datum der Veröffentlichung : 17/09/2025