Zusätzliche Informationen
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Der Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Projektdauer haben. Die vorstehenden Terminangaben stehen daher unter dem Vorbehalt einer Anpassung an die tatsächlichen Realisierungszeiträume des Projekts. Die Laufzeit des Vertrages wird korrespondierend mit der abschließenden Projektrealisierung sein. Die vorstehenden Angaben sind daher unverbindlich. Der Auftraggeber behält sich die endgültige Entscheidung über die Bauausführung in Abhängigkeit des Erreichens bzw. Nichterreichens von Budgeterwartungen und Kostenansätzen vor. Nähere Angaben sind den Vergabeunterunterlagen zu entnehmen. Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb werden Unterlagen zur Verfügung gestellt, soweit Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nicht eigenständige Dokumente und Nachweise zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen haben. Die Bewerbung hat unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen. 1. Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sowie über Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 2. Aktueller Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. 3. Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der Europäischen Union vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) - Russland-Sanktions-Erklärung. 4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Landes Brandenburg zur Einhaltung des Mindestlohns. 5. Erklärung zur Verschwiegenheit. Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben - mit Ausnahme der geforderten Referenzen - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h. die Eignungsunterlagen sind auch für Partner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, solche Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. "eignungsvermittelnden Nachunternehmern" eine umfassende Eignungsprüfung durchführen. Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für "eignungsvermittelnde Nachunternehmer" vorzulegen. Will sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die Eignungsnachweise bezogen auf den übertragenen Leitungsbereich des Nachunternehmers vollständig auch von diesem zu erbringen. Auf die Regelung in § 47 VgV wird hingewiesen. Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Eignungskriterien erfüllen, als nach den Regelungen dieser EU-Bekanntmachung für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind (mindestens je Leistungsgegenstand 3, davon mindestens jeweils 2 im Rahmen eines TU/TÜ bzw. GU/GÜ-Models, maximal je Leistungsgegenstand 5). Die Auswahl derjenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer Punktwertung gemäß den nachfolgend erläuterten Bewertungsmechanismen. Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand vorgelegter Referenzen. Gewertet werden pro Leistungsbereich (Projektsteuerung und BIM-Management sowie Totalunternehmer/Totalübernehmer-Controlling) maximal 5 Referenzen. Werden mehr als 5 Referenzen je Leistungsbereich eingereicht, ist anzugeben, welche Referenzen für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die aus seiner/ihrer Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Pro Referenz im Leistungsbereich Projektsteuerung und BIM-Management können maximal 13 Punkte erreicht werden. Insgesamt können daher 65 Punkte im Auswahlverfahren erreicht werden. Die mögliche Punktverteilung pro Referenz setzt sich jeweils wie nachfolgend aufgegliedert zusammen. Für die Punktvergabe gilt wie folgt: - Komplexität der eingereichten Referenz (gemäß AHO März 2020 Heft 9 bzw. Nachweis über erbrachte Leistung gegen Vergütung, die der entsprechenden Honorarzone zuzuordnen sind): Honorarzone IV: 5 Punkte. - Gleichwertiger Schwierigkeitswert der eingereichten Referenz: Bauwerk mit Außenanlagen: 1 Punkt; Sonderbauten: 2 Punkte; Versuchs- und Prüfhallen als Sonderbauten: 3 Punkte. - Wesentliche Projektstufen der eingereichten Referenz: 2 Projektstufen: 1 Punkt, 3 Projektstufen: 2 Punkte, 4 Projektstufen: 3 Punkte, Projektstufen 1-5: 4 Punkte - Auftraggeber der eingereichten Referenz: privater Auftraggeber: 2 Punkte, öffentlicher Auftraggeber: 3 Punkte. Pro Referenz im Leistungsbereich Totalunternehmer/Totalübernehmer-Controlling können maximal 14 Punkte erreicht werden. Insgesamt können daher 70 Punkte im Auswahlverfahren erreicht werden. Die mögliche Punktverteilung pro Referenz setzt sich jeweils wie nachfolgend aufgegliedert zusammen. Für die Punktvergabe gilt wie folgt: - Komplexität der eingereichten Referenz (in Anlehnung an die HOAI bzw. Nachweis über erbrachte Leistung gegen Vergütung, die der entsprechenden Honorarzone zuzuordnen sind): Honorarzone IV: 5 Punkte. - Gleichwertiger Schwierigkeitswert der eingereichten Referenz: Bauwerk mit Außenanlagen: 1 Punkt; Sonderbauten: 2 Punkte; Versuchs- und Prüfhallen als Sonderbauten: 3 Punkte. - Wesentliche Leistungsphasen der eingereichten Referenz: 8: 1 Punkt, 7-8: 2 Punkte, 7-9: 3 Punkte. - Auftraggeber der eingereichten Referenz: privater Auftraggeber: 2 Punkte, öffentlicher Auftraggeber: 3 Punkte. - Kumulative Leistungserbringung von TU/TÜ bzw. GU/GÜ-Controllingleistungen zusammen mit Projektsteuerung und BIM in einer Referenz: 3 Punkte. Ergibt sich nach Bewertung anhand der Auswahlkriterien, dass durch Punktegleichstand mehr Bewerber für die Angebotsphase zur Verfügung stehen, als vorgesehen, ist aus den ranggleichen Bewerbern ein Losverfahren durchzuführen. Die Auslosung erfolgte durch zwei nicht mit dem Verfahren befassten Personen verdeckt im 4-Augen-Prinzip.