Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CHE8T Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen je Los in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterien Max. Punkte Umsatz 100 Anzahl der vergleichbaren Referenzen 200 Qualität der vergleichbaren Referenzen 700 Max Gesamtpunkte 1000 Auswahlkriterium 1: Umsatz Los 1 Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten vollen drei Jahren (2022, 2023, 2024) mit vergleichbaren Leistungen anhand nachfolgender Tabelle: Umsatzes in Mio Euro Netto Wertung Mehr als 0.5 Weniger als 1,0 10 Punkte Mehr als 1,0 Weniger als 2,0 20 Punkte Mehr als 2,0 Weniger als 3,0 30 Punkte Mehr als 3,0 Weniger als 4,0 40 Punkte Mehr als 4,0 Weniger als 5,0 50 Punkte Mehr als 5,0 Weniger als 6,0 60 Punkte Mehr als 6,0 Weniger als 7,0 70 Punkte Mehr als 7,0 Weniger als 8,5 80 Punkte Mehr als 8,5 Weniger als 10,0 90 Punkte Mehr als 10,0 100 Punkte Die Angabe des Umsatzes erfolgt in Anlage 2F2.1. Auswahlkriterium 1: Umsatz Los 2 Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten vollen drei Jahren (2022, 2023, 2024) mit vergleichbaren Leistungen anhand nachfolgender Tabelle: Umsatzes in Mio Euro Netto Wertung Mehr als 0.05 Weniger als 0,1 10 Punkte Mehr als 0,1 Weniger als 0,15 20 Punkte Mehr als 0,15 Weniger als 0,2 30 Punkte Mehr als 0,2 Weniger als 0,25 40 Punkte Mehr als 0,25 Weniger als 0,3 50 Punkte Mehr als 0,3 Weniger als 0,35 60 Punkte Mehr als 0,35 Weniger als 0,4 70 Punkte Mehr als 0,4 Weniger als 0,45 80 Punkte Mehr als 0,45 Weniger als 0,5 90 Punkte Mehr als 0,5 100 Punkte Die Angabe des Umsatzes erfolgt in Anlage 2F2.1. Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss mehr als 3 20 Punkte mehr als 4 40 Punkte mehr als 5 60 Punkte mehr als 6 80 Punkte mehr als 7 100 Punkte mehr als 8 120 Punkte mehr als 9 140 Punkte mehr als 10 160 Punkte mehr als 11 180 Punkte mehr als 12 200 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2F5. Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der drei eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5 je Los. Die Vergabestelle wertet dabei max. 3 Referenzen je Los gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bieter mehr als drei Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl gemäß Anlage 2F5 erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Es gilt folgende Formel: P = Punktzahl_max* ((akt_Angebot) )/((max_Angebot)) Erläuterung: P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl max_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium Gesamtauswahlentscheidung Es werden die drei Unternehmen je Los zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei Bewerber je Los zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht. Benachrichtigung Teilnahmeanträge Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.