Beschreibung
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Angabe von 3 Referenzen (Ref 1+ Ref 2: LPH 2-5, Ref 3: LPH 6-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. - - - Folgende Wertungskriterien gelten bei den Referenzprojekten: - - - Ref 1+2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.06.2018-31.05.2025 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. - - - Ref 3: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.06.2018-31.05.2025 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. - - - Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. - - - Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 1: - - Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei mind. 4,5 Mio €), - - Honorarzone (max. Punktzahl bei mind. HZ III), - - dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-5), - - Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). - - - Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 2: - - Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei mind. 3,0 Mio €), - - Honorarzone (max. Punktzahl bei mind. HZ III), - - dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-5), - - Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). - - - Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 3: - - Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei mind. 4,5 Mio €), - - Honorarzone (max. Punktzahl bei mind. HZ III), - - dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 6-8), - - Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). - - - Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer wertbaren Referenz erfüllt ist) für: - - Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber bzw. Einhaltung einschlägiger Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers (falls ja: volle Punktzahl) - - Mitwirkung bei Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln (mit Benennung des Förderprogramms) (falls ja: volle Punktzahl) - - Neubau bzw. Ersatzneubau einer Hochbaumaßnahme (max. Punktzahl bei reinem Neubau/Ersatzneubau) - - Berücksichtigung spezieller baulicher Anforderungen beim Bauen für Kinder (Unfallverhütung, Orientierbarkeit, …) (falls ja: volle Punktzahl) - - Baumaßnahme in Holz-/Holzhybridbauweise, Tragkonstruktion muss voll oder zumindest überwiegend aus Holz sein (max. Punktzahl bei voll/überwiegend) - - Einhaltung der Vorgaben der Barrierefreiheit (falls ja: volle Punktzahl) - - - - - - Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. - - - Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht. - - - Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Eigungskriterien" und "Auswahlkriterien". ------- Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. ------- Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen. - - -