Beschreibung
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Die Wertung der Angebote erfolgt anhand nachfolgender Bewertungsmatrix: - Angebotspreis: maximal 75 Punkte - Lohnzahlung: maximal 15 Punkte - Fahrzeugeinsatz: maximal 10 Punkte Wertung Fahrzeugeinsatz Die Wertung „Fahrzeugeinsatz“ für die Leistung „Verwertung / Vermarktung von Altpapier“ erfolgt über eine Punktvergabe gemäß nachfolgender Tabelle sowie auf Grundlage der An-gaben des Bieters in Formblatt F02. 0 Punkte: Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten. (Mindestforderung). 3 Punkte: 10-20 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021) erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich um-weltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten. 6 Punkte: 20-30 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021)“ erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten. 10 Punkte: Mehr als 30 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021) erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die die EURO VI Norm einhalten. Hinweis zur Vorlage der Unterlagen: Für die Vergabe von Wertungspunkten müssen vom Auftragnehmer bzw. vom eventuell eingeschalteten Nachunternehmer, der mit der Leistungserbringung im Bereich Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft befasst ist, bis zum Ende der Angebotsfrist die Erklärungen gemäß Formblatt F02 vorliegen. Gemäß § 56 (3) VgV ist eine Nachreichung des Formblatts F02 für die Wertung nicht möglich. Somit ist die Vergabe von Wertungspunkten für dieses Wertungskriterium nur bei Vorlage des Formblatts F02 bis zum Ende der Angebotsfrist möglich. Stichproben des AG während der Vertragslaufzeit: Zum Nachweis des Einsatzes der umweltfreundlichen Fahrzeuge, führt der Auftraggeber Stichproben während der Vertragslaufzeit durch. Hierzu sind auf Verlangen des Auftraggebers oder eines bevollmächtigten Vertreters des Auftraggebers von den Beschäftigten während der Leistungsausführung die Fahrzeugdaten anzugeben und anschließend Einsicht in die Fahrzeugunterlagen beim Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmern zu gewähren. Unabhängig hiervon sind vor Leistungsbeginn die Kopien der Fahrzeugpapiere der einzusetzenden Fahrzeuge unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Bei diesem Wertungskriterium können maximal 10 Punkte vergeben werden.