Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Software-und Vertragsumstellung der Softwarelösung WiNOWiG

Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt gemäß § 119 Abs. 5 Gesetz gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b Vergabeverordnung (VgV) nachfolgende Lieferung und Dienstleistung im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Wettbewerb mit nur einem Anbieter aus. Als einziger Anbieter wird an diesem Verga-beverfahren die Firma …

CPV: 48000000 Software en informatiesystemen, 72263000 Software-implementatiediensten
Plaats van uitvoering:
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Software-und Vertragsumstellung der Softwarelösung WiNOWiG
Toekennende instantie:
Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister Amt für Digitalisierung und IT Technisches Rathaus / Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr
Gunningsnummer:
19-2-01

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister Amt für Digitalisierung und IT Technisches Rathaus / Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Software-und Vertragsumstellung der Softwarelösung WiNOWiG
Beschreibung : Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt gemäß § 119 Abs. 5 Gesetz gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b Vergabeverordnung (VgV) nachfolgende Lieferung und Dienstleistung im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Wettbewerb mit nur einem Anbieter aus. Als einziger Anbieter wird an diesem Verga-beverfahren die Firma Schelhorn OWiG Software GmbH, Schillerstr. 21, 78628 Rottweil beteiligt. Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 3 VgV mit folgendem Inhalt: Ausrichtung der Softwarelizenzierung: Mit diesem Vertragsabschluss wird die beim Auftraggeber eingesetzte Software WiNOWiG auf eine mandantenbasierte Lizenzstruktur aufgeteilt. Die gesamte Software wird künftig als Subscription (Software-Abo) bereitgestellt. Für diese Subscription wird für sämtliche Produktlösungen der vorgenannten Software monatlich eine Lizenzgebühr für die Nutzung und Pflege berechnet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten, die mit Vertragsabschluss Softwarebestand sind: A) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr  Mandant Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (AOWI)  Mandant Auftrags-und Meldemanagement (amm)  Mandantenübergreifende Schnittstellen / Module: - Schnittstelle DMS - Modul elektronischer Rechtsverkehr XJustiz+ B) WiNOWiG.mobil, bestehend aus folgenden Mandanten sowie mandantenübergreifenden Schnittstellen / Modulen:  WinOWiG.mobil-Modul Ruhender Verkehr  WiNOWiG.mobil-Modul Allgemeine Ordnungswidrigkeiten  WiNOWiG.mobil-Modul Abschleppen  WNOWiG.mobil-Modul Erfassung (Modul Kennzeichenerfassung und Personendokumentenscan) Mit Vertragsabschluss werden folgende Erweiterungen für nachfolgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten beauftragt: C) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr - Modul Fahrtenbuchaufträge - Modul Einziehung nach § 29a OWiG - Modul Abschleppen  Mandantenübergreifende Schnittstellen /Module: - Modul Online-Anhörung – Eigenhosting - Modul elektronischer Rechtsverkehr – Xjustiz+ - WiNOWiG.mailbox De Lizenzbestimmungen (EULA) des Herstellers Schelhorn OWiG Software GmbH werden Vertragsbestandteil. Vertragslaufzeit: Vereinbart wird eine Mindestdauer von 36 Monaten, beginnend ab dem 01.10.2025. Die Mindestlaufzeit endet zum 30.09.2028. Nach Ablauf der Mindestdauer muss ein Folgevertrag vereinbart werden. Option über Softwareerweiterungen: Während der Mindestdauer besteht bei Bedarf die Möglichkeit, für sämtliche Produkt-bezeichnungen der Software WiNOWiG Erweiterungen zu beauftragen. Erweiterungen sind begrenzt auf die Höhe einer monatlichen Lizenzgebühr von 1.000,00 € (ohne MwSt.). Über diese Betragshöhe hinausgehende Erweiterungen muss der Auftraggeber im Bedarfsfall gesondert entscheiden.
Kennung des Verfahrens : 87f4dddf-2c7a-4fba-943d-2d08604fb75b
Interne Kennung : 19-2-01
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72263000 Software-Implementierung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl : 45468
Land, Gliederung (NUTS) : Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt ( DEA16 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die technische Umsetzung erfolgt im Rechenzentrum der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Digitalisierung und IT, Hans-Böckler-Platz 7a, 45468 Mülheim an der Ruhr.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann. Insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Software-und Vertragsumstellung der Softwarelösung WiNOWiG
Beschreibung : Ausrichtung der Softwarelizenzierung: Mit diesem Vertragsabschluss wird die beim Auftraggeber eingesetzte Software WiNOWiG auf eine mandantenbasierte Lizenzstruktur aufgeteilt. Die gesamte Software wird künftig als Subscription (Software-Abo) bereitgestellt. Für diese Subscription wird für sämtliche Produktlösungen der vorgenannten Software monatlich eine Lizenzgebühr für die Nutzung und Pflege berechnet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten, die mit Vertragsabschluss Softwarebestand sind: A) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr  Mandant Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (AOWI)  Mandant Auftrags-und Meldemanagement (amm)  Mandantenübergreifende Schnittstellen / Module: - Schnittstelle DMS - Modul elektronischer Rechtsverkehr XJustiz+ B) WiNOWiG.mobil, bestehend aus folgenden Mandanten sowie mandantenüber-greifenden Schnittstellen / Modulen:  WinOWiG.mobil-Modul Ruhender Verkehr  WiNOWiG.mobil-Modul Allgemeine Ordnungswidrigkeiten  WiNOWiG.mobil-Modul Abschleppen  WNOWiG.mobil-Modul Erfassung (Modul Kennzeichenerfassung und Personendokumentenscan) Mit Vertragsabschluss werden folgende Erweiterungen für nachfolgende Produktbezeichnungen sowie Aufteilung in Mandanten beauftragt: C) WiNOWiG.desktop und WiNOWiG.amm, bestehend aus folgenden Mandanten:  Mandant Verkehr - Modul Fahrtenbuchaufträge - Modul Einziehung nach § 29a OWiG - Modul Abschleppen  Mandantenübergreifende Schnittstellen /Module: - Modul Online-Anhörung – Eigenhosting - Modul elektronischer Rechtsverkehr – Xjustiz+ - WiNOWiG.mailbox De Lizenzbestimmungen (EULA) des Herstellers Schelhorn OWiG Software GmbH wer-den Vertragsbestandteil. Vertragslaufzeit: Vereinbart wird eine Mindestdauer von 36 Monaten, beginnend ab dem 01.10.2025. Die Mindestlaufzeit endet zum 30.09.2028. Nach Ablauf der Mindestdauer muss ein Folgevertrag vereinbart werden. Option über Softwareerweiterungen: Während der Mindestdauer besteht bei Bedarf die Möglichkeit, für sämtliche Produktbezeichnungen der Software WiNOWiG Erweiterungen zu beauftragen. Erweiterungen sind begrenzt auf die Höhe einer monatlichen Lizenzgebühr von 1.000,00 € (ohne MwSt.). Über diese Betragshöhe hinausgehende Erweiterungen muss der Auftraggeber im Bedarfsfall gesondert entscheiden.
Interne Kennung : Software-und Vertragsumstellung der Softwarelösung WiNOWiG

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Es ist keine Vertragsverlängerung nach Ablauf der Mindestdauer von 36 Monaten vorgesehen.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl : 45468
Land, Gliederung (NUTS) : Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt ( DEA16 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die technische Umsetzung erfolgt im Rechenzentrum der Stadt Mülheim an der Ruhr, Hans-Böckler-Platz 7a, 45468 Mülheim an der Ruhr.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Es werden die lt. Anlage 2 (Preisblatt) zum EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B einzutragenden Preise für sämtliche Softwaremodule zzgl. der lt. Anlage 2 (Preisblatt) zum EVB-IT Dienstleistungsvertrag anzugebenden Dienstleistungskonditionen auf die gesamte Vertragslaufzeit von 36 Monaten hochgerechnet.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister Amt für Digitalisierung und IT Technisches Rathaus / Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr
Informationen über die Überprüfungsfristen : Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen. Darüber hinaus können nach Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote Rügen nur noch durch den bevollmächtigten Juristen übermittelt werden Das Anbringen von Rügen erfolgt in Textform per Fax oder per Mail an die in Nr. I.1 zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Kontaktadresse. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Rügen durch den bevollmächtigten Juristen nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege oder, falls eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen wird, durch andere Personen erhoben werden dürfen. In jedem Fall liegt es im Interesse eines Bewerbers, die Rüge in Schriftform anzubringen und die Berechtigung des Absenders eindeutig nachzuweisen. Für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer auf Grund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ausgeschlossen: Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jedes Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Angebots, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, geschwärzt sind).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister Amt für Digitalisierung und IT Technisches Rathaus / Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann. Insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Bei dem hier zu vergebenden Auftrag handelt es sich um eine Umstellung der Lizenzierung der zentral im Hause eingesetzten Software für die Bearbeitung von Bußgeldern. Diese Software wird vorrangig in der Bußgeldabteilung beim Ordnungsamt eingesetzt. Mithilfe dieser Software werden aber auch Bußgelddelikte von anderen Fachbereichen wie z.B. in den Ämtern Zentrales Finanzmanagement, Sozialamt und Amt für Umweltschutz, etc. erfasst und über das Tool Auftragsmanagement (AMM) zur weiteren Bearbeitung ans Ordnungsamt weitergeleitet. Der Softwarevertrieb sowie die Softwareentwicklung und die hiermit verbundenen Pflegeleistungen erfolgen ausschließlich über den Hersteller Schelhorn OWiG Software GmbH. Für den hier auszuschreibenden Vertragsinhalt besteht kein Wettbewerb, weil die Software WinOWiG bereits vorhanden ist und nicht am Markt neu ausgewählt werden muss.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister Amt für Digitalisierung und IT Technisches Rathaus / Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr
Registrierungsnummer : DE120347454
Abteilung : Amt für Digitalisierung und IT
Postanschrift : Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
Stadt : Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl : 45468
Land, Gliederung (NUTS) : Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt ( DEA16 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Amt für Digitalisierung und IT; Vergabestelle
Telefon : +49 208 4551074
Fax : +49 208 455581074
Internetadresse : https://muelheim-ruhr.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 038937f1-f3f3-4af6-b078-d12cc4e40a78 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 22/07/2025 06:28 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00481856-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 139/2025
Datum der Veröffentlichung : 23/07/2025