Umbau / Erweiterung Grundschule Ergenzingen - Fachplanung HLS

Die Stadt Rottenburg beabsichtigt den bestehende Schulstandort der Grundschule Ergenzingen zu einer modernen dreizügigen Schule mit Ganztages- und Essenbereich auszubauen. Dabei soll der Bestandsbau lediglich mit geringen baulichen Eingriffen in die Umstrukturierung einbezogen werden. Bisher wurde für die Erweiterung und Umbau der Grundschule Ergenzingen ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Für den Neubau …

CPV: 71300000 Dienstverlening door ingenieurs, 71321200 Ontwerpen van verwarmingssysteem, 71321300 Adviesdiensten voor loodgieterswerk, 71322200 Ontwerpen van pijpleidingen, 71321400 Adviesdiensten voor ventilatie
Plaats van uitvoering:
Umbau / Erweiterung Grundschule Ergenzingen - Fachplanung HLS
Toekennende instantie:
Stadt Rottenburg am Neckar
Gunningsnummer:
2478.3

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Rottenburg am Neckar
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Umbau / Erweiterung Grundschule Ergenzingen - Fachplanung HLS
Beschreibung : Die Stadt Rottenburg beabsichtigt den bestehende Schulstandort der Grundschule Ergenzingen zu einer modernen dreizügigen Schule mit Ganztages- und Essenbereich auszubauen. Dabei soll der Bestandsbau lediglich mit geringen baulichen Eingriffen in die Umstrukturierung einbezogen werden. Bisher wurde für die Erweiterung und Umbau der Grundschule Ergenzingen ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Für den Neubau sind ca. 1.440 BGF geplant. Für die Sanierung Umbau ca. 2.140 BGF geplant. Das neue Gebäude soll in Holzbauweise geplant und realisiert werden. Die Holzbalkendecken sollen zwischen Außenwänden und Holzunterzügen in den Flurinnenwänden gespannt werden, die die Lasten aus den Decken an Holzstützen weiterleiten werden. Aus statischen, bzw. brandschutztechnischen Gründen können in Teilen alternative Bauweisen zum Einsatz kommen. Dabei wird es positiv gesehen, wenn sich die Holzbauweise auch in der Fassadengestaltung widerspiegelt. Auf eine materialgerechte und wirtschaftliche Planung ist zu achten.
Kennung des Verfahrens : 2709b928-4f3d-4485-b112-3613bb606f33
Interne Kennung : 2478.3
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71321200 Heizungsplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71322200 Planung von Rohrleitungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71321400 Beratung im Bereich Belüftung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Königsberger Straße 50
Stadt : Rottenburg am Neckar
Postleitzahl : 72108
Land, Gliederung (NUTS) : Tübingen, Landkreis ( DE142 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZ5FVH Es werden lediglich Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 ff. GWB vorliegen und deren Eignung den Vorgaben des AGs entspricht. Die eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot anhand der festgelegten Zuschlagskriterien erteilt. Hierzu werden die Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Unvollständige Angebote, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der Zuschlagskriterien und zur Bewertung der Zuschlagskriterien wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Umbau / Erweiterung Grundschule Ergenzingen - Fachplanung HLS
Beschreibung : Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§53, 55 HOAI ALG 1,2,3 (HLS) LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Interne Kennung : 2478.3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71321200 Heizungsplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71322200 Planung von Rohrleitungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71321400 Beratung im Bereich Belüftung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die im Vertrag aufgeführte Leistung (LPH 1-4). Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des AG. Die Beauftragung weiterer Leistungen steht dem AG frei. Dem AN steht kein Rechtsanspruch hierauf zu. Beauftragungsstufen: Stufe 1: LPH 1-4 Stufe 2: LPH 5-9 § 53 Abs. 2 Nr. 1,2,3 HOAI gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Königsberger Straße 50
Stadt : Rottenburg am Neckar
Postleitzahl : 72108
Land, Gliederung (NUTS) : Tübingen, Landkreis ( DE142 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Honorar
Beschreibung : Bezüglich der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Honorar (Gesamtangebotssumme EUR brutto des Angebotsformulars) die höchste Punktzahl. Angebote, deren Gesamtangebotssumme mindestens doppelt so hoch ist wie das günstigste Angebot, erhalten jeweils null Punkte. Die Honorarangebote der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Referenzprojekte Projektleitung
Beschreibung : Mindestanforderungen Referenzprojekt 1: - Nicht älter als 3 Jahre (Fertigstellung/Inbetriebnahme frühestens 01.01.2022) - Planungsleistungen der TGA gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1,2,3 HOAI gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI - Herstellkosten größer gleich 1,5 Mio. netto (KG 300 und 400 nach DIN 276) - Sanierung, Umbau oder Modernisierung im Hochbau Bepunktung Referenz 1: A) Erbrachte Leistungsphasen LPH1= 1 Punkt, LPH2= 1 Punkt, LPH3= 1 Punkt, LPH4= 1 Punkt, LPH5= 1 Punkt, LPH6= 1 Punkt, LPH7= 1 Punkt, LPH8= 1 Punkt, LPH9= 1 Punkt B) Gebäudenutzungsart Schule, Kindergarten oder vergleichbare Nutzungsart = 6 Punkte Andere Nutzungsart = 3 Punkte C) Öffentlicher Auftraggeber Referenzgeber ist öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber = 5 Punkte Referenzgeber ist kein öffentlicher Auftraggeber oder kein Sektorenauftraggeber = 3 Punkte Mindestanforderungen Referenzprojekt 2: - Nicht älter als 3 Jahre (Fertigstellung/Inbetriebnahme frühestens 01.01.2022) - Planungsleistungen der TGA gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1,2,3 HOAI gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI - Schule, Kindergarten oder vergleichbare Nutzungsart - Neubau oder Erweiterungsbau Bepunktung Referenz 2: A) Herstellkosten Herstellkosten (KG 300-400) kleiner gleich 2 Mio. EUR = 3 Punkte Herstellkosten (KG 300-400) größer 2 Mio. EUR = 6 Punkte Herstellkosten (KG 300-400) größer gleich 3 Mio. EUR = 8 Punkte B) Erbrachte Leistungsphasen LPH1= 1 Punkt, LPH2= 1 Punkt, LPH3= 2 Punkte, LPH4= 1 Punkt, LPH5= 2 Punkte, LPH6= 1 Punkt, LPH7= 1 Punkt, LPH8= 2 Punkte, LPH9= 1 Punkt Die Mindestanforderungen müssen erfüllt werden, ansonsten kann die jeweilige Referenz nicht berücksichtigt werden. Referenzprojekte dürfen nicht mehrfach aufgeführt werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Personalkonzept
Beschreibung : Die Bürostruktur bzw. die Organisation des Unternehmens und die Position des Teams im Unternehmen ist anhand eines Organigramms darzustellen. (max. 3 Punkte) Das vorgesehene Projektteam ist vorzustellen. Dabei sind die Verantwortlichkeiten bzw. Aufgaben und die Kernkompetenzen der jeweiligen Teammitglieder sowie ihre Erfahrung und Qualifikationen aufzuzeigen. (max. 8 Punkte) - Projektleiter Berufserfahrung =>7 Jahre=5 Punkte, < 7 Jahre= 2 Punkte - Stellv. Projektleiter Berufserfahrung =>4 Jahre= 2 Punkte, <4 Jahre= 1 Punkt - Darstellung Aufgabenteilung = 1 Punkt Es sind die vorgesehenen, kalkulierten Personalkapazitäten über die gesamte Projektzeit darzustellen. (max. 3 Punkte) Es ist aufzuzeigen, wie vor allem die Verfügbarkeit der Projektleitung über die gesamte Projektlaufzeit gewährleistet wird. Anhand eines Organigramms soll das Personalkonzept für das Projekt mit der Vertretungsregelung aufgeführt werden. Es soll ersichtlich sein, wie sich das Team im Falle von Urlaub, Krankheit etc. organisiert und die vollumfängliche Vertragsleistung gewährleistet wird. (max. 3 Punkte) Insbesondere ist das Konzept zur vor Ort Präsenz während der Planungs- und Ausführungsphase darzustellen. Dabei soll auch auf die Präsenz beim Auftraggeber und auf der Baustelle sowie auf die Erreichbarkeit der Projektleitung eingegangen werden. (max. 3 Punkte)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§134, 135 GWB. Nach §134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §135 Abs.2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§134, 135 GWB. Nach §134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §135 Abs.2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Rottenburg am Neckar -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 139 848,08 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Ingenieurbüro Bernd Liepelt
Angebot :
Kennung des Angebots : Liepelt_24.02.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 139 848,08 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2478.3
Titel : Umbau / Erweiterung Grundschule Ergenzingen - Fachplanung HLS
Datum der Auswahl des Gewinners : 19/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 02/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 135 788,03 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 139 848,08 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Rottenburg am Neckar
Registrierungsnummer : DE146889553
Postanschrift : Marktplatz 18
Stadt : Rottenburg am Neckar
Postleitzahl : 72108
Land, Gliederung (NUTS) : Tübingen, Landkreis ( DE142 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : CPM GmbH / Frau Deniz Sunkak
Telefon : +49 15158887374
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : CPM GmbH Gesellschaft für Projektmanagement
Registrierungsnummer : HRB 244170
Postanschrift : Mercedesstraße 3/1
Stadt : Sindelfingen
Postleitzahl : 71063
Land, Gliederung (NUTS) : Böblingen ( DE112 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : CPM GmbH / Frau Deniz Sunkak
Telefon : +49 15158887374
Internetadresse : https://www.cpm.gmbh
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 721-9268730
Fax : +49 721-9263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Ingenieurbüro Bernd Liepelt
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE257310697
Postanschrift : Beethovenstraße 11
Stadt : Baiersbronn
Postleitzahl : 72270
Land, Gliederung (NUTS) : Freudenstadt ( DE12C )
Land : Deutschland
Telefon : +49744284330
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f6949e62-8f39-42aa-a9c1-c8c50b9240c1 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/04/2025 15:55 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00245037-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 74/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/04/2025