Ex post-Bekanntmachung Übergang von Frontend-Anwendungen, Weitere Anwendungen (Los 2)

Für die 27 Mio. Versicherten bzw. Partner der 11 regionalen AOKs existieren bislang folgende gemeinschaftlichen Frontend-Produkte, teilweise erreichbar unter meine.aok.de und via der App "Meine AOK". Für AOK-Versicherte: -- "Meine AOK" - iOS und Android-App für AOK-Versicherte -- OGS-PK ("Online Geschäftsstelle Privatkunden") - Webportal für AOK-Versicherte Für Partner der AOKs: …

CPV: 48400000 Software voor zakelijke transacties en persoonlijke zaken, 48445000 Software voor elektronisch klantenbeheer, 72200000 Softwareprogrammering en -advies, 72220000 Systeem- en technisch advies, 72227000 Advies over software-integratie, 72246000 Systeemadviesdiensten, 72261000 Softwareondersteuningsdiensten
Plaats van uitvoering:
Ex post-Bekanntmachung Übergang von Frontend-Anwendungen, Weitere Anwendungen (Los 2)
Toekennende instantie:
AOK Baden-Württemberg
Gunningsnummer:
AML-2024#004-2

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Bremen/Bremerhaven
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Ex post-Bekanntmachung Übergang von Frontend-Anwendungen, Weitere Anwendungen (Los 2)
Beschreibung : Für die 27 Mio. Versicherten bzw. Partner der 11 regionalen AOKs existieren bislang folgende gemeinschaftlichen Frontend-Produkte, teilweise erreichbar unter meine.aok.de und via der App "Meine AOK". Für AOK-Versicherte: -- "Meine AOK" - iOS und Android-App für AOK-Versicherte -- OGS-PK ("Online Geschäftsstelle Privatkunden") - Webportal für AOK-Versicherte Für Partner der AOKs: -- OGS-FK ("Online Geschäftsstelle Firmenkunden") - Webportal für Firmen mit AOK-Versicherten, -- OGS-LE ("Online Geschäftsstelle Leistungserbringer") - Webportal für Abrechner bei der AOK, z.B. Sanitätshäuser (insgesamt die "FE-Produkte"). Diese FE-Produkte bestehen aus verschiedenen funktionalen Elementen, die sich in ihrer Zusammenstellung für Privatkunden / Versicherte (PK) und die Firmenkunden (FK) bzw. Leistungserbringer (LE) unterscheiden. Historisch bedingt wurden die meisten Frontend-Produkte getrennt entwickelt, während nur vereinzelte Komponenten plattformübergreifend sind. Aktuell ist die AOK Systems GmbH als AOK-Entwicklungsdienstleister (der "Entwicklungsdienstleister") für die (Weiter-) Entwicklung der FE-Produkte verantwortlich, während die AOK IT-Infrastruktur-Dienstleister (der "IT-Infrastruktur-Dienstleister") den AOK-übergreifenden Betrieb der FE-Produkte übernehmen. Der Entwicklungsdienstleister stellt die von ihm entwickelten und durch den IT-Infrastruktur-Dienstleister betriebenen FE-Produkte der AOK-Gemeinschaft bundesweit mit regionalen Ausprägungen zur Verfügung. Die FE-Produkte bieten Funktionalitäten wie Stammdatenänderung oder ein Postfach für die Versicherten. Ein Teil dieser Funktionalitäten bedingt Zugriffe auf das Backend-SAP-System oscare(R) der AOKs. Einige FE-Produkte, vor allem die App "Meine AOK", sind momentan nicht in einem Stand, um einheitlich und plattformübergreifend weiterentwickelt zu werden. Daher beabsichtigt die AOK-Gemeinschaft, einheitlich vertreten durch die AML GbR, folgende Leistungen aus diesem Frontend-Portfolio im neu zu vergeben: -- Bereitstellung eines Portalrahmens zur Maximierung von Wiederverwendbarkeit und Wartbarkeit. -- Übernahme der FE-Produkte mit Optimierung der zukünftigen Wartung und Weiterentwicklung. -- Weiterentwicklung der FE-Produkte zur Ermöglichung einer schnellen Reaktion auf veränderte Marktbedürfnisse.
Kennung des Verfahrens : 481f182b-e5e2-4afb-b2e2-e4ac0230812a
Interne Kennung : AML-2024#004-2
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72261000 Software-Unterstützung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48445000 Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72220000 Systemberatung und technische Beratung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72246000 Systemberatung

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4DHY5KFB
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : VgV

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Ex post-Bekanntmachung Übergang von Frontend-Anwendungen, Weitere Anwendungen (Los 2)
Beschreibung : Es gelten die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung : AML-2024#004-2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72261000 Software-Unterstützung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48445000 Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72220000 Systemberatung und technische Beratung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72246000 Systemberatung

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 4
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Rahmenvereinbarung kann um maximal 4 weitere Jahre verlängert werden.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Die Bieter waren aufgerufen ein Nachhaltigkeitskonzept einzureichen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Klimaschutz

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis (Gesamtpreis)
Beschreibung : vgl. Bewertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Frontend-Übernahme FE-Produkte: Übernahme existierendes FE-Produkt (Transition und Transformation)
Beschreibung : vgl. Bewertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 17,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Frontend-Übernahme FE-Produkte: Wartung und Support FE-Produkt
Beschreibung : vgl. Bewertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 14,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Frontend-Übernahme FE-Produkte: Neu- oder Weiterentwicklung von FE-Produkten
Beschreibung : vgl. Bewertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 17,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : IT-Service-Management (ITSM): Initiale Bereitstellung IT-Service-Management-Prozesse
Beschreibung : vgl. Bewertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 3,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : IT-Service-Management (ITSM): Entwicklungs- und Releaseprozess
Beschreibung : vgl. Bewertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 3,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : IT-Service-Management (ITSM): Testmanagement
Beschreibung : vgl. Bewertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 3,5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Informationssicherheit (ISMS) und Datenschutz
Beschreibung : vgl. Bewertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK Baden-Württemberg -

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : IBM iX Germany GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : VID 258
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VID 258
Datum des Vertragsabschlusses : 30/04/2025
Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : adesso SE
Angebot :
Kennung des Angebots : VID 259
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VID 259
Datum des Vertragsabschlusses : 30/04/2025
Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : EY Strategy & Transactions GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : VID 260
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VID 260
Datum des Vertragsabschlusses : 30/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : keine Angabe1
Postanschrift : Presselstraße 19
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70191
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : keine Angabe2
Postanschrift : Carls-Wery-Straße 28
Stadt : München
Postleitzahl : 81739
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : AOK Bremen/Bremerhaven
Registrierungsnummer : keine Angabe3
Postanschrift : Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28195
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : keine Angabe4
Postanschrift : Kopenhagener Straße 1
Stadt : Dortmund
Postleitzahl : 44269
Land, Gliederung (NUTS) : Dortmund, Kreisfreie Stadt ( DEA52 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : keine Angabe5
Postanschrift : Lüneburger Str. 4
Stadt : Magdeburg
Postleitzahl : 39106
Land, Gliederung (NUTS) : Magdeburg, Kreisfreie Stadt ( DEE03 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : keine Angabe6
Postanschrift : Virchowstr. 30
Stadt : Eisenberg
Postleitzahl : 67304
Land, Gliederung (NUTS) : Donnersbergkreis ( DEB3D )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer : keine Angabe7
Postanschrift : Sternplatz 7
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01067
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0008

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : keine Angabe8
Postanschrift : Kasernenstr. 61
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40213
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0009

Offizielle Bezeichnung : AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : keine Angabe9
Postanschrift : Brandenburger Str. 73
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14467
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0010

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer : keine Angabe10
Postanschrift : Hildesheimer Straße 273
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30519
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0011

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer : keine Angabe11
Postanschrift : Basler Str. 2
Stadt : Homburg
Postleitzahl : 61352
Land, Gliederung (NUTS) : Hochtaunuskreis ( DE718 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0012

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : keine Angabe12
Postanschrift : Villemombler Straße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 0228-94990
Fax : 0228-9499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0013

Offizielle Bezeichnung : IBM iX Germany GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : keine Angabe15
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10115
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 0049302839210
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0014

Offizielle Bezeichnung : adesso SE
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : keine Angabe16
Stadt : Dortmund
Postleitzahl : 44369
Land, Gliederung (NUTS) : Dortmund, Kreisfreie Stadt ( DEA52 )
Land : Deutschland
Telefon : 004923170007000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert

8.1 ORG-0015

Offizielle Bezeichnung : EY Strategy & Transactions GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : keine Angabe17
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70629
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : 004971198810
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0016

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d7d89d49-fd3d-4610-acc7-493567193105 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/05/2025 17:27 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00301530-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 91/2025
Datum der Veröffentlichung : 13/05/2025