Zusätzliche Informationen
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ca. 50 % des Bedarfs Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Besondere Bewerbungsbedingungen für die Lose 1 Der Bewerber sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang (EFTA) geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang (EFTA) geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Bewerber und Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Fertigung des Auftragsgegenstandes darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die Fertigung lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt. Sofern in der Angebotsphase kein Angebot von einem Bieter eingeht, der die Fertigung in einem der genannten Staaten vorweisen kann, so behält sich die BwBM den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot vor, auch wenn das wirtschaftlichste Angebot die Ausführungsbedingung nicht erfüllt.