Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Entrichtung von Steuern
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Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zum vorläufigen Nachweis des Nichtvorliegens u.a. der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, § 21 AEntG und § 21 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) hat der Bieter die Eigenerklärung in Anlage A.6 zu verwenden und auszufüllen. Die Vergabestelle akzeptiert eine Eigenerklärung entsprechend Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 65 Abs. 4 VgV i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV i.V.m. § 50 VgV nicht. Vor Zuschlagserteilung wird der AG den Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, ggf. auffordern die Nachweise über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe vorzulegen.