Zusätzliche Informationen
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I. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt. Die nicht-vertraulichen Vergabeunterlagen einschließlich etwaiger Aktualisierungen können ohne Registrierung von der Vergabeplattform direkt heruntergeladen werden. II. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen werden Teile der Vergabeunterlagen den interessierten Unternehmen erst nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Die vertraulichen Teile der Vergabeunterlagen, die den interessierten Unternehmen bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt werden können, werden auf der Vergabeplattform in einem Passwort-geschützten ZIP-Ordner bereitgestellt (Dokumente 01-02-02 Service Objekte und 01-02-02-01 Workload Analyse). Um das Passwort zu erhalten, ist die 00-03-01 Vertraulichkeitserklärung auszufüllen, zu unterschreiben, einzuscannen und dem AG über das Nachrichtenmodul der Vergabeplattform zu übermitteln. Der AG wird dem interessierten Unternehmen dann das Passwort für den ZIP-Ordner über das Nachrichtenmodul der Vergabeplattform mitteilen. Die Dokumente 01-02-02-02 Migration Report, 01-02-02-03 Early Watch Report und 01-02-02-04 Sizing Report werden ausschließlich den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Unternehmen zur Verfügung gestellt. III. Zur Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung und eines Teilnahmeantrags und später eines Angebotes ist die Registrierung auf der Vergabeplattform zwingend erforderlich. Ebenso können Interessenten und Bewerber erst nach vorheriger Registrierung Fragen zur Ausschreibung stellen. IV. Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nicht etwas anderes ergibt, erfolgt die Kommunikation ausschließlich elektronisch in deutscher Sprache über die Vergabeplattform eVergabe.de. Eine Kommunikation mit dem AG auf anderem Wege als über die Vergabeplattform im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung ist unzulässig und kann zum Ausschluss des betreffenden Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichten-Modul von eVergabe.de an die BARMER zu richten. Die Antworten werden im Rahmen einer Bewerberinformation allen registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. V. Fragen sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul von eVergabe.de der Vergabeplattform in deutscher Sprache an die BARMER zu richten. Es ist deutlich zu machen, auf welche Vorgaben sich die Frage bezieht. Andere Stellen des AG werden keine Auskünfte erteilen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ausschließlich durch den AG in Textform erteilte Auskünfte sind verbindlich. Wir bitten Fragen, die den Teilnahmewettbewerb betreffen, bis zum 17.06.2025 zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht in der vorgenannten Frist an den Auftraggeber gerichtet werden, werden grundsätzlich nicht beantwortet. Der AG behält sich allerdings vor, verspätet gestellte Fragen noch zu beantworten, wenn er dies für sachdienlich hält. VI. Angabe der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Der Auftraggeber wird auf Basis der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen, insbesondere der Angaben im Fragenkatalog, die Bewerber auswählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Anhand der Angaben im Fragenkatalog prüft der Auftraggeber zunächst, ob bei dem Bewerber Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB vorliegen oder ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB nachgewiesen wurden. Alle Verfahrensteilnehmer müssen ferner die im Fragenkatalog aufgeführten Ausschlusskriterien (A- Kriterien) zur Eignung erfüllen. Die Nichterfüllung von A-Kriterien führt zum Ausschluss vom Verfahren. Aus dem Kreis der Kreis der Bewerber, die nicht nach §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB oder wegen der Nichterfüllens von A-Kriterien ausgeschlossen werden, wählt der Auftraggeber, sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, die acht Bewerber aus, die für den ausgeschriebenen Auftrag am besten geeignet sind. Für die Auswahl der acht zuzulassenden Teilnehmer wird dabei anhand der Wertung der nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien und Gewichtungen ein Ranking nach Maßgabe der erreichten Gesamtpunktzahl festgelegt: Ziffer 5.2 Fragenkatalog "Größe des Gesamtarbeitsspeichers" - 20 % Gewichtung, Ziffer 5.2 Fragenkatalog "Anzahl migrierter und betriebener SAP-Systeme" - 20 % Gewichtung, Ziffer 5.2 Fragenkatalog "Wie viele Jahre wurden die Services im Referenzprojekt betrieben?" - 20 % Gewichtung, Ziffer 5.2 Fragenkatalog "SLA Verfügbarkeit" - 20 % Gewichtung, Ziffer 5.2 Fragenkatalog "Tatsächliche gemessene Verfügbarkeit" - 20 % Gewichtung. Die Auswahlkriterien werden entsprechend der im Fragebogenkatalog dargestellten Systematik bewertet: 1) Größe des Gesamtarbeitsspeichers (Gewichtung 20%): Die Referenz erhält die volle Punktzahl für die Bereitstellung und den Betrieb einer Rechenzentrumsinfrastruktur oder Cloud-Infrastruktur für SAP-Systeme ab 300 TB Arbeitsspeicher (gesamter Arbeitsspeicher der Referenzinfrastruktur). 2) Anzahl migrierter und betriebener SAP-Systeme (Gewichtung 20%): Die Referenz erhält die volle Punktzahl ab 200 migrierten und betriebenen SAP- Systemen. 3) Wie viele Jahre wurden die Services im Referenzprojekt betrieben? (Gewichtung 20%): Die Referenz erhält die volle Punktzahl bei einer Laufzeit des Betriebs einer SAP-Infrastruktur in Kombination mit der Erbringung von SAP-Basis Services in Form eines Managed Service von 36 Monaten oder mehr. 4) SLA Verfügbarkeit (Gewichtung 20%): Die Referenz erhält die volle Punktzahl bei einem SLA mit einer Verfügbarkeit von 100,00% auf die produktive SAP Infrastruktur. 5) Tatsächliche gemessene Verfügbarkeit (Gewichtung 20%): Die Referenz erhält die volle Punktzahl bei einer tatsächlichen gemessenen Verfügbarkeit der betriebenen SAP-Systeme von 100,00% (Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate, geplante Wartungsfenster sind bei der Erhebung der Kennzahl abzuziehen). Es kann maximal eine Gesamtpunktzahl von 100 gewichteten Punkte erreicht werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, so werden diese alle zur Angebotsabgabe aufgefordert. VII. Im Rahmen des Vergabeverfahrens können die Bieter entweder das Bereitstellungsmodell “Dedicated Resources” oder das Bereitstellungsmodell “Shared Resources” oder – im Wege von zwei Hauptangeboten – sowohl das Bereitstellungsmodell “Dedicated Resources” als auch das Bereitstellungsmodell “Shared Resources” anbieten. Eine Kombination von “Dedicated” und “Shared”-Ansätzen im gleichen Bereitstellungsmodell (Hybrid-Modell) ist bislang nicht zugelassen. Der Auftraggeber steht entsprechenden Ansätzen jedoch grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Die Bieter sind daher ausdrücklich aufgerufen, im Rahmen von Verhandlungsvorschlägen aufzuzeigen, wenn und ggf. inwieweit sie ein Hybrid-Modell für zweckmäßig erachten und wie sich die Umsetzung auf die Wirtschaftlichkeit des Angebots auswirken würde bzw. aus welchen Gründen die Berücksichtigung für den Auftraggeber vorteilhaft wäre. Der Verhandlungsvorschlag sollte mindestens folgende Informationen enthalten: o eine nachvollziehbare Beschreibung des Vorschlags, o die aus Sicht des Bieters entstehenden Vorteile, insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Flexibilität oder technische Leistungsfähigkeit, o eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen im Vergleich zu den Konzepten des indikativen Angebots. Der AG behält sich vor, nach Abschluss der indikativen Angebotsphase das Kombinationsverbot aufzuheben und ein Hybrid-Modell (d.h. eine Kombination aus „Dedicated“-Ansätzen und „Shared“-Ansätzen im gleichen Bereitstellungsmodell) zuzulassen. VIII. In Data Centern in Frankfurt befinden sich relevante Workloads/Services für Kernprozesse des Auftraggebers, die in Frankfurt verbleiben und nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Der Auftraggeber behält sich vor, die Standortanforderungen für die in dieser Ausschreibung anzubietenden Data Center nach Abschluss der indikativen Angebotsphase zu präzisieren, sofern bei der Prüfung der Angebote festgestellt wird, dass die vorgeschlagenen Data Center Standorte ein Latenzrisiko für die dort befindlichen Workloads/Services darstellen. In diesem Fall werden die betroffenen Bieter aufgefordert, im Rahmen der verbindlichen Angebote Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos vorzuschlagen, z.B. alternative Standorte für ihre Data Center. IX. Für den Auftraggeber HEK gilt: o Im Dokument 01-06 Leistungsverzeichnis, konkret im Arbeitsblatt „Betriebsleistungen HEK“, sieht der Auftraggeber HEK vor, dass für die Leistungsteile „Obligatorische Gesamtlandschaft“, „SAP Basis Betriebsleistungen“, „Optionale Einzelsysteme“ und „Optionales Standard-Sizing“ zunächst (indikatives Angebot) zwei unterschiedliche Qualitätsausprägungen angeboten und bepreist werden. Dabei handelt es sich um die Varianten: (1) Testsysteme in der Verfügbarkeitsklasse Basis und Produktivsysteme in Silber. (2) Testsysteme in der Verfügbarkeitsklasse Bronze und Produktivsysteme in Gold. o Der Auftraggeber behält sich vor, nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde und vor Aufforderung zur Abgabe des ersten verbindlichen Angebots festzulegen, welche der ausgeschriebenen Qualitätsvarianten verbindlich Gegenstand des weiteren Vergabeverfahrens sein wird. Die Bieter werden mit der Aufforderung zur Abgabe des ersten verbindlichen Angebots über die getroffene Auswahl informiert. Die nicht ausgewählte Variante wird damit keine Berücksichtigung in der Bewertung der weiteren Angebote finden.