Zusätzliche Informationen
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1. Teilnahme bereits tätig gewordener Marktteilnehmender Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege das Unternehmen gmp Generalplanungsgesellschaft mbH mit einer Machbarkeitsstudie für das gegenständliche Vorhaben beauftragt wurde. Sollte sich diese*r Marktteilnehmende an dem vorliegenden Vergabe-verfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Markt-teilnehmenden die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unterlagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmenden zur Verfügung gestellt wurden. 2. Angaben zur Versicherung Die AG schließt für sämtliche an der Planung und Ausführung des Bauvorhabens beteiligten Unternehmen (Mitversicherte) eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung unter Einbezug des eigenen Interesses ab. Es gilt der Wortlaut des Versicherungsvertrages. Muster-Versicherungsbedingungen werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dem AN obliegt die Prüfung, ob der Versicherungsschutz die Risiken hinreichend abdeckt. Alle Kosten, die dem AN durch Mitwirkung bei etwaigen Schadensabwicklungen entstehen, sind mit ihrem Honorar abgegolten. Selbstbehalte für von dem AN zu verantwortende Schadensfälle sind von dem AN zu tragen. 3. Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB Die Bewerbenden, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten eine entsprechende Information zum Teilnahmeantrag. Diese Mitteilung erfolgt gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Aufgrund dessen ist eine gesonderte Information in der Angebotsphase für die Bewerbenden des Teilnahmeverfahrens nicht mehr erforderlich und wird daher nicht erfolgen. 4. Bestenauswahl („Auswahleignung“) Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge gemäß Ziffer 3.3 geeigneter Bewerber*innen vorliegen („Grundeignung“), werden für das weitere Verfahren die besten 5 Bewerbenden ausgewählt („Auswahleignung“). Die Auswahl erfolgt anhand der wertbaren Referenzen über vergleichbare Leistungen wie folgt: Kriterium der Auswahleignung ist der Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten, wertbaren Referenzen mit dem anstehenden Projekt, wie es in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen beschrieben ist. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Dabei werden für die Leistungen der Objektplanung insbesondere nachfolgende Aspekte gleichwertig positiv berücksichtigt: • Qualität der Neunentwicklung (z.B. Aufstockung, Umnutzung etc.), • Qualität der sanierten Flächen, • Qualität der Realisierung einer barrierefreien Erschließung in einem Bestandsgebäude als Bestandteil der Planung, • Qualität der Gestaltung einer belebten Erdgeschosszone (mit z.B. gastronomischen Flächen), • Qualität der Erfahrung mit Betoninstandsetzungen, • Qualität der Erfahrung im Umgang mit denkmalgeschützten Objekten, insbesondere denkmalgerechte Betoninstandsetzung/-sanierung. Für die Bewertung der Qualität der Referenzen („Auswahleignung“) ist beabsichtigt, ein beratendes Auswahlgremium einzusetzen, an dem unter anderem Vertreter des Stabes des Oberbaudirektors, der Kulturbehörde/Denkmalschutzamtes und des Bezirksamtes Hamburg-Mitte/Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mitwirken. 5. Verhandlungsgespräche Es ist beabsichtigt, alle Bietenden zu einem ersten Verhandlungstermin einzuladen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bietenden aufgefordert, ein finales Ange-bot einzureichen. Die AG wird die finalen Angebote prüfen, auf Basis der Zuschlagskriterien bewerten und so ermitteln, welches Angebot das wirtschaftlichste ist. Die AG behält sich jedoch vor, eine weitere Verhandlungsrunde durchzuführen und erneut zur Einreichung überarbeiteter Angebote aufzufordern, wenn sich anderenfalls noch keine eindeutige Wertungsrangfolge ergibt oder der Beschaffungsbedarf anders nicht sichergestellt werden kann.