RV Flexible Förderbänder

Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von flexiblen Förderbändern mit Ladehilfe für den Einsatz am Flughafen zur Flugzeugabfertigung. Mit Abschluss des Rahmenvertrags werden fest 4 Stück Förderbänder mit Ladehilfe beauftragt. 4 Stück fest. Maximal 16 Stück innerhalb des Rahmenvertrags.

CPV: 34960000 Luchthavenuitrusting
Deadline:
21 november 2025 10:00
Soort termijn:
Indiening van een bod
Plaats van uitvoering:
RV Flexible Förderbänder
Toekennende instantie:
GroundSTARS GmbH & Co. KG
Gunningsnummer:
25091116072

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : GroundSTARS GmbH & Co. KG
Tätigkeit des Auftraggebers : Flughafenanlagen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : RV Flexible Förderbänder
Beschreibung : Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von flexiblen Förderbändern mit Ladehilfe für den Einsatz am Flughafen zur Flugzeugabfertigung. Mit Abschluss des Rahmenvertrags werden fest 4 Stück Förderbänder mit Ladehilfe beauftragt.
Kennung des Verfahrens : c3e32c2d-e907-430e-bf6a-aa1dc1ab8c9b
Interne Kennung : 25091116072
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34960000 Flughafengeräte

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Flughafenstraße 1-3
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22335
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 5 600 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bieter od. Bietergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so istdurch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gilt der voranstehende Vorbehalt für jedes Los. Der AG behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. g) Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). h) Objektive Teilnahmeregeln Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der AG wird anschließend die vollständigen Eignungsunterlagen inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der AG inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt. Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Kann der Bieter bestätigen, dass keinzwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt? Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen); - § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder - § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB); - § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sol-len, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen); (123 Abs. 1 Nr. 2 GWB); - § 261 StGB (Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag ver-waltet werden; (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB); - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB); - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB); - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung); (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbin-dung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB); - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung aus-ländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr); (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder - die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233 StGB (Menschenhandel, Zwangs-prostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung ei-ner Freiheitsberaubung) oder § 233a StGB; - (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) (ja|nein)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : RV Flexible Förderbänder
Beschreibung : 4 Stück fest. Maximal 16 Stück innerhalb des Rahmenvertrags.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34960000 Flughafengeräte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Flughafenstraße 1-3
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22335
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 15/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 14/12/2033

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 5 600 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : - Die geschätzten Mengen belaufen sich auf insgesamt 16 Stück Geräte aus dem vorliegenden Rahmenvertrag. Dieser Wert stellt gleichzeitig den Höchstwert dar. - Der genannte Leistungsbeginn ist der geplante Beginn. Mit Vertragszeichnug erfolgt der Leistungsbeginn. Das Leistungsende verschiebt sich dementsprechend, sodass die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrags 8 Jahre beträgt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bieters aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Angaben die zu den Referenzen zu treffen sind: - Bezeichnung des Referenzprojekts - Name und Adresse des Auftraggebers - Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mailadresse - Standort der Referenz - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme (€/ohne Umsatzsteuer) - Zeitraum der Leistungserbringung -Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation mit Angaben zu: Vollständige Eigenleistung mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen Benennung der Eigenleistungen des Bieters bei Beteiligung Dritter (Nachunternehmer/Kooperation) Eigenleistungsanteil in Prozent - Sonstige Angaben
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens Hinweis: Ein projektbezogenes Organigramm wird vorliegend nicht gefordert, sondern eine Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (€/ohne Umsatzsteuer), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (€/ohne Umsatzsteuer), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Benennung der Handelsregisternummer und Benennung der Gerichts-/Verwaltungsbehörde oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Terminkonzept
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Wartungskonzept
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Erfüllung Anforderungen
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Stückpreis
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wartungskosten
Beschreibung : siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/11/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 40 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 21/11/2025 10:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Nach §128 Abs. 1 GWB
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Finanzielle Vereinbarung : sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 0
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14)
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : GroundSTARS GmbH & Co. KG
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : GroundSTARS GmbH & Co. KG

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : GroundSTARS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer : USt. ID-Nr.: DE 203781636
Postanschrift : Flughafenstraße 1-3
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22335
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
Telefon : +49 40 5075 0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14)
Registrierungsnummer : t:040428231690
Postanschrift : Gänsemarkt 36
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20354
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 40428231690
Fax : +49 40427923080
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : 7fbef18d-ddbc-4c76-b96e-5ec8097cd943-01
Hauptgrund für die Änderung : Korrektur – Veröffentlichung
Beschreibung : Entgegen der ursprünglich veröffentlichten Information unter "2.1 Verfahrensart: Offenes Verfah-ren" der EU Bekanntmachung, handelt es sich bei dem vorliegenden Verfahren um ein Verhand-lungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : c173444a-a7f5-44df-ae22-9fb13ed1d36b - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 22/10/2025 08:46 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00699655-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 204/2025
Datum der Veröffentlichung : 23/10/2025