Zusätzliche Informationen
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#Besonders auch geeignet für:selbst# Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 110 Punkte erreichen. Von diesen 110 Punkten entfallen: - Maximal 110 Punkte auf die Eignungsunterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wobei hiervon maximal 20 Punkte auf die Angaben zu Arbeitskräften und maximal 90 Punkte auf die Angaben zu Referenzen entfallen. Die Gewichtung für die Bewertung zur Angabe der Arbeitskräfte wird wie folgt unterteilt: mindestens acht festangestellte Architekten (10 Punkte) mindestens 12 festangestellte Architekten (15 Punkte) mindestens 15 festangestellte Architekten (20 Punkte) Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt unterteilt: - Pro Referenz können maximal 30 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien fließen in die Wertung ein: Bauwerkskosten (KG 300+400) netto: Bauwerkskosten ? 25,00 Mio.EUR 3,0 Pkt Bauwerkskosten ? 10,00 Mio.EUR 2,0 Pkt Bauwerkskosten ? 4,00 Mio.EUR 1,0 Pkt Art der Maßnahme: Neubau 3,0 Pkt Erweiterungsbau mit Anschluss an Bestand 2,0 Pkt Sanierung 1,0 Pkt Art der Fassade: Begrünte Fassade und Fassaden - PV 3,0 Pkt Begrünte Fassade oder Fassaden - PV 2,0 Pkt Werbefläche an Fassade 1,0 Pkt Art der Nutzung: Parkhaus (mind. 150 Stpl.) mit zusätzlicher Anforderung an eine integrierte andere Nutzung (bspw. Gewerbe, ÖPNV) 3,0 Pkt Parkhaus (mind. 150 Stpl. )mit Elektrostellplätze (mind. 6 E-Ladeparkplätze ) 2,0 Pkt Parkhaus (mind. 150 Stpl.) 1,0 Pkt Art des Auftraggebers: Sektoren AG 3,0 Pkt Öffentlicher AG 2,0 Pkt Privater AG 1,0 Pkt Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 5 Punkte), - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 5 Punkte), - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 5 Punkte). Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.