Beschreibung
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Los 1: Verpflegung der Beschäftigten Im MUNV soll die Verpflegung der Beschäftigten gewährleistet werden. Die Anzahl der Bediensteten des MUNV beträgt zurzeit ca. 630 Personen, welche bis zu 60 % im Homeoffice arbeiten dürfen. Eine Umfrage hat ergeben, dass von montags bis donnerstags zwischen 177 und 271 Beschäftigte sich eine Mittagsverpflegung wünschen. Darunter sind aber auch Mitarbeitende, die Heimarbeit und Teilzeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus dürfen noch Gäste des Hauses ohne Aufpreis an der Verpflegung teilnehmen. Mindestens montags bis donnerstags ist zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr ein warmes Speisenangebot zur Verfügung zu stellen. Bei der Verpflegung muss täglich eine fleischhaltige, eine vegetarische sowie eine vegane Option angeboten werden. Zum Angebot sollen warme und kalte alkoholfreie Getränke gehören. Nach Möglichkeit sollen Gerichte mit biologisch-zertifizierten Zutaten und mit saisonalen Zutaten (entsprechend dem "Saisonkalender Obst und Gemüse") angeboten werden. Es steht der Konzessionsnehmerin frei, Ihr Angebot um folgende oder weitere Leistungen zu ergänzen: - Mittagsangebot um kalte Speisen (z.B. Quiche, Backwaren, Obst, Salate o.ä.), - Frühstücksangebot vor 11:30 Uhr (z.B. belegte Brötchen, kleine Backwaren), - Verpflegungsangebot an Freitagen. Entsprechend Punkt 3 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) haben die Speisen ernährungsphysiologischen Anforderungen zu genügen und sollen den DGE-Empfehlungen für die Betriebsverpflegung entsprechen. Anmerkungen / Hinweise: - Für die Nutzung der Kücheneinrichtung und sämtlicher Räume, wie Kantine, Speisesaal/Terrasse, Bistro, Sanitäranlagen und Sozialräume wird keine Pacht und keine Betriebskosten (Strom und Wasser) erhoben. - Das MUNV übernimmt die Kosten der Reinigung der Sanitärräume, der Fußböden im Bistro und des Speisesaals sowie der Lüftungsdecken in der Produktionsküche. - Durch das MUNV werden keine Zuschüsse zur Verpflegung der Beschäftigten gewährt. - Die Vorgaben gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Nr. 9 der Kantinenrichtlinien sind durch die Konzessionsnehmerin einzuhalten. Die Dokumentationen nach § 43 Abs. 4 IfSG sind dem Konzessionsgeber nach Aufforderung vorzulegen. - Ab Betriebsbeginn sind von der Auftragnehmerin die nach Punkt 17 der "Ergänzenden Vertragsbedingungen" erforderlichen Versicherungen nachzuweisen. Optional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine Getränkeversorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Süßungsmitteln sowie ggf. Kleingebäck erforderlich. Die betreffenden Besprechungen können an allen Arbeitstagen stattfinden, üblicherweise zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zum Leistungsumfang zählen das Eindecken der betreffenden Besprechungsräume mit dem benötigten Equipment, die Bereitstellung der geforderten Getränke und ggf. des Kleingebäcks, das Abräumen der Besprechungsräume sowie der Reinigung des genutzten Equipments. Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Kaffeegeschirr (einschl. Kaffeelöffel) und Gläser können vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Schätzmengen Die Anzahl der Veranstaltungen, bei denen nur Getränke erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: - 2026: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR) - 2027: 236 Besprechungen (21.114,00 EUR) - 2028: 226 Besprechungen (20.014,00 EUR) - 2029: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für Konferenzbewirtungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmevolumen können jedoch nicht garantiert werden. Einzelbeauftragungen Die Beauftragung einer Getränkeversorgung von Besprechungen erfolgt jeweils per Bestellung auf der Grundlage des Preisblatts "Getränkeversorgung" durch die für die jeweilige Veranstaltung zuständige Ansprechperson des MUNV. Die Bestellungen des MUNV haben spätestens mit einer noch mit der Auftragnehmerin abzustimmenden Frist vor dem Besprechungstermin zu erfolgen. Letzte Bestelländerungen, wie die Mitteilung einer ggf. endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 1-2 Werktage vor dem Besprechungstermin, mitgeteilt werden. Das anzuwendende Bestellverfahren (Ablauf und Formular) wird unverzüglich nach Beauftragung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgestimmt.