Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y225SME 1. Die Inselgemeinde führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) - Abschnitt 2 (Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU) - sowie des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG), jeweils in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung, durch. Die Inselgemeinde geht - zumindest vorsorglich - von einem öffentlichen Bauauftrag im Sinne des § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB aus. Die Bauleistung wird auf der Grundlage funktionaler Vorgaben der Inselgemeinde erbracht, die sich an den Errichtungskosten beteiligt, sich die wirtschaftliche Nutzung des Bauwerks vorbehält und maßgeblichen Einfluss auf Planung und Ausführung geltend macht. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen innerhalb der Vergabeunterlagen zum anwendbaren Verfahrensrecht sind allein die gesetzlichen Vorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Lichte der einschlägigen gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise sowie ergänzende, das Verfahren strukturierende Vorgaben, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnisnahme der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 2. Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen unterteilt: Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zweistufig ausgestaltet. 1. Stufe: Teilnahmewettbewerb In der ersten Verfahrensstufe werden interessierte Unternehmen aufgefordert, einen Teilnahmeantrag unter Beifügung der geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Ziel dieser Stufe ist die Auswahl der leistungsfähigsten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots eingeladen werden. Im Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich unternehmensbezogene Eignungsvoraussetzungen nachzuweisen. Hierzu zählen die rechtliche Zulässigkeit der Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (anhand von Umsatzangaben), die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (belegt durch mindestens ein geeignetes Referenzprojekt) sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Die Anforderungen sind wettbewerbsoffen gefasst, um einen möglichst breiten Bewerberkreis zur Teilnahme zu befähigen. Eine inhaltliche Angebotskonzeption wird in dieser Verfahrensstufe nicht verlangt. Im Einzelnen wird hierzu auf in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Eignungskriterien verwiesen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt unter den im Teilnahmewettbewerb als geeignet bewerteten Unternehmen auf Grundlage der eingereichten Referenzen gemäß den in den Bewerbungsbedingungen definierten Auswahlkriterien. Die Auswahlentscheidung dient der Ermittlung der leistungsstärksten Bewerber für die zweite Verfahrensstufe. Sie erfolgt unabhängig von etwaigen - späteren - Angebotsinhalten. Ausgewählt werden mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber, sofern eine ausreichende Zahl qualifizierter Teilnahmeanträge vorliegt. Im Einzelnen wird hierzu auf in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Auswahlkriterien verwiesen. 2. Stufe: Verhandlungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die zweite Stufe gliedert sich in folgende Abschnitte: Die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter haben innerhalb der gesetzten Frist ein vollständiges Erstangebot vorzulegen. Dieses muss neben einem Preisangebot insbesondere aussagekräftige konzeptionelle Angaben zur architektonischen Gestaltung, zum Betriebskonzept, zur Realisierungsstrategie sowie zur Finanzierung des Vorhabens enthalten. Im Einzelnen wird hierzu auf die nachfolgend in Ziffer 25 angegebenen Zuschlagskriterien verwiesen. Innerhalb der Frist zur Abgabe der Erstangebote findet für jeden Bieter ein gesonderter Ortstermin auf Langeoog statt. Der Termin dient der vertieften Erläuterung der örtlichen Gegebenheiten und soll den Bietern ermöglichen, ihre konzeptionellen Überlegungen fundiert auf die spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort abzustimmen. Die Koordination der Termine erfolgt durch die Inselgemeinde. Nach Auswertung der Erstangebote führt die Inselgemeinde mit den Bietern strukturierte Verhandlungen durch, um die Angebote inhaltlich zu präzisieren und zu optimieren. Die in den Vergabeunterlagen definierten Mindestanforderungen sowie die Zuschlagskriterien bleiben dabei unverändert. Die Verhandlungen können in mehreren Phasen durchgeführt werden, wobei die Zahl der Bieter schrittweise reduziert werden kann. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter zur Abgabe ihrer endgültigen, verbindlichen Angebote aufgefordert. Über diese finalen Angebote wird nicht mehr verhandelt. Die finalen Angebote werden anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Grundlage für die Zuschlagserteilung ist das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB. Bieter, die ein vollständiges, fristgerechtes und den formalen sowie inhaltlichen Anforderungen entsprechendes Erstangebot einreichen, im weiteren Verlauf des Verfahrens jedoch keinen Zuschlag erhalten, können unter den in den Bewerbungsbedingungen näher geregelten Voraussetzungen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.000 Euro brutto geltend machen. 3. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung unter Verwendung des Vordrucks 04: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied gesondert abzugeben. Benannte Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber beruft, haben jeweils eine eigene Erklärung auf dem Vordruck 04 abzugeben. b) Zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung unter Verwendung des Vordrucks 04a: Eigenerklärung Mindestentgelte abzugeben. Bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Benannte Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber beruft, haben ebenfalls jeweils eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04a einzureichen. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach Artikel 5k Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorliegen, hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung unter Verwendung des Vordrucks 04b: Eigenerklärung Russland-Sanktionen abzugeben. Bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Benannte Unterauftragnehmer sowie andere Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber beruft, haben ebenfalls jeweils eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b einzureichen. 4. Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Die von der Inselgemeinde vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen. Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenzleistung, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, wird anhand der in Vordruck 03a: Referenzbeschreibung erläuterten Angaben einzeln im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag bewertet. Maßgeblich ist, in welchem Umfang die jeweilige Referenzleistung Rückschlüsse auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Hinblick auf das zu vergebende Gesamtvorhaben zulässt. Die Bewertung erfolgt jeweils für jedes Unterkriterium getrennt. Soweit ein Bewerber mehr Referenzprojekte bewerten lassen möchte, als im Vordruck 03a vorgesehen ist, kann der Vordruck vervielfältigt und mit fortlaufender Nummerierung ergänzt werden. Die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte wird anhand der folgenden Unterkriterien beurteilt (jeweils mit Gewichtung): (1.) Größe und Leistungsumfang des Referenzprojekts (Gewichtung: 35 %): Bewertet wird, in welchem Umfang das Referenzprojekt im Hinblick auf Kapazität (z. B. Gästebetten), Bauvolumen und Komplexität der Aufgabenstellung mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar ist oder dieses übertrifft. (2.) Rolle und Verantwortlichkeit des Bewerbers (Gewichtung: 35 %): Bewertet wird die Art und das Maß der Verantwortlichkeit, die der Bewerber im Rahmen des Referenzprojekts getragen hat. Höher bewertet werden Referenzprojekte, bei denen der Bewerber in eigenständiger Rolle Leistungen erbracht hat, die mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Planung, Bau, Betrieb oder Finanzierung vergleichbar sind. (3.) Standortbezogene Anforderungen (Gewichtung: 30 %): Bewertet wird, ob und inwieweit die Referenzleistung unter besonderen örtlichen Bedingungen realisiert wurde, wie sie mit den Gegebenheiten auf einer Nordseeinsel vergleichbar sind (z. B. eingeschränkte Bau- und Lieferlogistik, anspruchsvolle städtebauliche Einbindung, Anforderungen aus Natur- und Umweltschutz, touristische Infrastruktur). 5. Nur die Unternehmen, die im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb von der Inselgemeinde zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (im Weiteren: Bieter), dürfen ein Erstangebot einreichen.