Beschreibung
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Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter Verwendung von Formblatt II TNA im Teilnahmeantrag anzugeben. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. eines Nachunternehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend "Drittunternehmen" genannt) in Anspruch nimmt (sog."Eignungsleihe" i.S. des § 47 VgV), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt I TNA, siehe URL unter Ziff. I.3). 2) ausgefüllter Lieferantenfragebogen der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) [HINWEIS: Sofern aus früheren Teilnahmeanträgen bei der WWN noch ein ausgefüllter Lieferantenfragebogen existiert, der nach dem 01.01.2023 erstellt wurde, kann auch dieses Dokument eingereicht werden - sofern sich inhaltlich keine Änderungen bis zum Einreichungstag ergeben haben-.] 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt III TNA, siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen); 4) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden Vergabeverfahren befasstes Personal sämtliche Informationen aus und über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten wird, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt VI TNA, siehe URL unter Ziff.I.3). 5) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und über den Jahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder die mit der zu vergebenen Lieferung/Leistung vergleichbar sind, jeweils für die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt IV TNA (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). 6) Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestbedingungen erfüllt (von einem EU-ansässigen Versicherungsunternehmen): Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist seine Haftung im Übrigen der Höhe nach begrenzt auf 2.500.000,00 EUR je Schadenereignis, maximal 5.000.000,00 EUR. Sofern eine solche Versicherung derzeit nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach er sich zum Abschluss der vorgenannten Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns verpflichtet. 7) Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens mit Stand zum 30.06.2024 ersichtlich ist, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt V TNA, siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). 8) Eigenerklärung gemäß Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.°833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Massnahmen angesichts der Handlungen Russlands, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt VII TNA 9) Nachweis das der Auftragnehmer über eine eigene Fertigungsstätte zur Herstellung des Auftragsgegenstands bzw. über eine Fertigungsstätte bei einem Partner- bzw. Subunternehmen und das Know-how zum vorgesehenen Liefer-, Leistungs- und Serviceumfang sowie über Erfahrungen beim Auf- und Umbau derartiger Anlagen verfügt, durch Angabe von mindestens 3 Referenzen von unterschiedlichen Auftraggebern über vergleichbare Projekte mit mindestens 8 Feldern in einem Projekt. Es werden lediglich Referenzen aus den letzten 5 Jahren bei europäischen Netzbetreibern sowie deutscher Schwer-Industrie (Energieintensive Betriebe) wie Walzwerke, Glasereien, Stahlproduzenten, Chemiewerke und Kraftwerke errichteten vergleichbaren Anlagen gewertet (Hinweis: sofern der Bewerber nicht über eine eigene Fertigungsstätte verfügt, so gilt die Anzahl der einzureichenden Referenzen in Bezug das für die Auftragserbringung vorgesehene Partner- bzw. Subunternehmen) nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt VIII TNA 14) die technischen Daten und die konstruktive Ausführung der Anlage sind an die techn. Spezifikation für 12-24-36kV Leistungsschalteranlagen gasisoliert, metallgekapselt Stand 10.10.2024 Dokumentenbezeichnung: 03 12-24-36 kV Leistungsschalteranlagen 17365_2025_10_14.pdf anzulehnen 16) nach Inbetriebnahme muss ein deutschsprachiger Service (in Wort und Schrift) mit angemessener Reaktions- und Anfahrtszeit zum Lieferort gewährleistet sein.