Beschreibung
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Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten, - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten, - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung, - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag, - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter, - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung, - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks, - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen, - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften, - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit, -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes.