GNSS Empfänger Modul für den Kleinsatelliten ROMEO

Beschaffung eines GNSS Moduls für den Kleinsatelliten ROMEO Das Institut für Raumfahrtsysteme (IRS) an der Universität Stuttgart benötigt GNSS Empfänger für den 80 kg SmallSat ROMEO. Die ROMEO-Mission zielt darauf ab, neue Technologien in niedrigen und mittleren Erdumlaufbahnen zu demonstrieren, Strahlungsanalysen durchzuführen und das Albedo der Erde zu beobachten. GNSS-Empfänger …

CPV: 34712200 Satellieten
Plaats van uitvoering:
GNSS Empfänger Modul für den Kleinsatelliten ROMEO
Toekennende instantie:
Universität Stuttgart
Gunningsnummer:
24-135_Neu 1_Los 1

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universität Stuttgart
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Bildung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : GNSS Empfänger Modul für den Kleinsatelliten ROMEO
Beschreibung : Beschaffung eines GNSS Moduls für den Kleinsatelliten ROMEO
Kennung des Verfahrens : b5c03887-ec95-4be9-83ce-89c07d705c96
Interne Kennung : 24-135_Neu 1_Los 1
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34712200 Satelliten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Universität Stuttgart, IRS
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70569
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YT4PQMJ78 Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: Preis: 40 Punkte (40 %) Strahlungstoleranz TID: 30 Punkte (30%) Strahlungstoleranz SEL: 20 Punkte (20%) Erweiterte Filterung: 10 Punkte (10%) -------------------------------------------------------------------- Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Zahlungen der Universität an den Auftragnehmer vor Erhalt des Gegenstandes/der Dienstleistung sind nach der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (§56 LHO) grundsätzlich verboten. Ist eine Vorleistung im Ausnahmefall erforderlich, weil der Gegenstand/die Dienstleistung ansonsten nicht beschafft werden könnte, so muss die Vorleistung mittels einer selbstschuldnerische Bankbürgschaft (§§ 232, 1113 ff., 1191 ff. BGB) abgesichert werden. -------------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. -------------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : GNSS Empfänger Modul für den Kleinsatelliten ROMEO
Beschreibung : Das Institut für Raumfahrtsysteme (IRS) an der Universität Stuttgart benötigt GNSS Empfänger für den 80 kg SmallSat ROMEO. Die ROMEO-Mission zielt darauf ab, neue Technologien in niedrigen und mittleren Erdumlaufbahnen zu demonstrieren, Strahlungsanalysen durchzuführen und das Albedo der Erde zu beobachten. GNSS-Empfänger sind ein wichtiger Bestandteil des Lage- und Orbitkontrollsystems für Satelliten. Sie können die genaue Position und Geschwindigkeit des Satelliten im Weltraum messen sowie die genaue Zeit angeben. Dies ist für präzise Lageregelungsmanöver und Orbitmanöver erforderlich. Im Falle des ROMEO-Satelliten spielen GNSS-Empfänger eine entscheidende Rolle, um die missionskritischen Triebwerksmanöver sowie die für die wissenschaftlichen Nutzlasten erforderlichen Ausrichtungsmanöver durchführen zu können.
Interne Kennung : 24-135_Neu 1_Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34712200 Satelliten

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Universität Stuttgart, IRS
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70569
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbegrenzt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl. Ist der Gesamtpreis eines Angebots z.B. um 100% höher im Vergleich zum Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis, dann erhält dieses Angebot 0 Punkte. 0 Punkte stellen die Untergrenze dar, es werden keine Negativpunkte vergeben. Die Punkte dazwischen werden nach der Gleichung gem. Leistungsbeschreibung interpolar berechnet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Strahlungstoleranz TID
Beschreibung : Das Angebot mit der höchsten TID Toleranz erhält die Höchstpunktzahl. Es wird linear absteigend skaliert, wobei erst Punkte bei einer TID über 10 krad vergeben werden. TID über 25 krad wird als Maximum angenommen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Strahlungstoleranz SEL
Beschreibung : Das Angebot mit dem höchsten SEL Grenzwert erhält die Höchstpunktzahl, wobei ein Grenzwert über 60 MeV cm2/mg, als 60 angenommen wird (ab hier wird von immunität ausgegangen und keine Verbesserung möglich). Es wird linear absteigend skaliert. Die Punkte dazwischen werden nach der Gleichung gem. Leistungsbeschreibung interpolar berechnet:
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Erweiterte Filterung
Beschreibung : Für zusätzliche GNSS Konstellationen, die der Empfänger verarbeiten kann, werden Zusatzpunkte vergeben. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universität Stuttgart -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungsstelle -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 97 000 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung sind nur nicht ordnungsgemäße bzw. ungeeignete Angebote eingegangen. Die Verhandlungen wurden ausschließlich mit all denjenigen Bietern geführt, die die Auswahlkriterien und die formalen Anforderungen erfüllt haben und auf die die Ausschlusskriterien nicht zutrafen
Sonstige Begründung : Da im Rahmen eines offenen oder nicht offenen Verfahrens keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote eingereicht wurden, wird von einem Teilnahmewettbewerb abgesehen, da in das Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen einbezogen werden, die form und fristgerechte Angebote abgegeben haben. (§ 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV). Auf das Los 1 hat sich die Fa. Rakon France beworben, die Rahmendaten in VMS befüllt aber die Angebotsdokumente waren leer. Es hat sich sonst kein anderes Unternehmen für Los 1 im Offenen Verfahren beworben. Fa. Rakon soll im Verhandlungsverfahren eingeladen werden, ein gültiges Angebot hochzuladen. Da im Rahmen eines offenen oder nicht offenen Verfahrens keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote eingereicht wurden, wird von einem Teilnahmewettbewerb abgesehen, da in das Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen einbezogen werden, die form und fristgerechte Angebote abgegeben haben. (§ 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV). Es soll eine Lieferleistung beschafft werden, die ausschließlich zu Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecken hergestellt wurde und bei der es sich nicht um eine Serienfertigung zum Nachweis der Marktfähigkeit des Produktes oder zur Deckung der Forschungs- und Entwicklungskosten handelt (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV).

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Rakon France SAS
Angebot :
Kennung des Angebots : 1 - 23824
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 97 000 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Rakon France SAS, 10150 Pont-Sante-Marie
Datum des Vertragsabschlusses : 15/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 97 000 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 97 000 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Universität Stuttgart
Registrierungsnummer : DE 147 794 196
Postanschrift : Keplerstraße 7
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70174
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7116850
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer : DE147794196
Postanschrift : Keplerstraße 7
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70174
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : 1000
Telefon : +49 7116850
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : DE811469974
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7219268730
Fax : +49 7219263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Rakon France SAS
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : FR21415291244
Postanschrift : 2
Stadt : Pont-Sante-Marie
Postleitzahl : 10150
Land, Gliederung (NUTS) : Ardennes ( FRF21 )
Land : Frankreich
Telefon : +33664250755
Internetadresse : http://rakon.com
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 9d3745d7-34f9-447a-95cb-b8c737ed3bbb - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/04/2025 12:51 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00264225-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 80/2025
Datum der Veröffentlichung : 24/04/2025