Beschreibung
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Die Stadt Bergkamen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am Standort Oberarden. Das derzeit im Betrieb befindliche Feuerwehrgerätehaus (FWGH) am Standort Oberaden wird von seiner Größe nicht mehr den dringend erforderlichen Einsatzstärken und Fahrzeugen für eine wirksame Brandbekämpfung in der Stadt Bergkamen gerecht. In dem Neubau sollen zukünftig zehn Fahrzeugstellplätze sowie eine Waschhalle untergebracht werden. Für einen reibungslosen Ablauf im Alarmfall ist die kreuzungsfreie und sicherere Erschließung außerhalb und innerhalb des Gebäudes im Fokus. Aus diesem Grund sollen die ankommenden Einsatzkräfte von den rückwärtig angelegten PKW-Stellplätzen auf kurzem Wege in die Umkleiden und im Anschluss in die Fahrzeughalle gelangen. Die für den Gebäudebetrieb notwendigen Nebenräume sind an sinnvollen und einfach zugänglichen Stellen im Gebäude zu positionieren. Zur Wartung und Instandsetzung der Atemschutzgeräte wird eine Atemschutzwerkstatt vorgesehen. Neben den Hauptfunktionen im FWGH soll es einen unabhängig zugänglichen Bereich für die Jugendfeuerwehr im südlichen Teil des Gebäudes und ein Zentrallager im nördlichen Gebäudeteil geben. Im Obergeschoss soll es neben den für die Verwaltung notwendigen Räumen, einen Schulungsraum inkl. angeschlossener Küche und einen Fitnessbereich geben. Wegen des weiteren Planungsvorhaben wird im Übrigen auf den Erläuterungsbericht LPH 2 verwiesen, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Grundflächen und Rauminhalte der geplanten Maßnahme nach DIN 277: Brutto-Grundfläche (BGF): 5.746,05 m2 Netto-Raumfläche gesamt (NRF): 3.210,96 m2 Planungsumfang Die zur Durchführung dieser Maßnahmen erforderlichen Planungsleistungen der - Objektplanung/Innenräume, Leistungsphasen 3-8, § 34 HOAI - Freianlagenplanung, Leistungsphasen 3-8, § 39 HOAI - Technischen Gebäudeausrüstung Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ Klima (HLSK) (Anlagengruppen 1-3, 8) Leistungsphasen 3-8, § 55 HOAI - Technischen Gebäudeausrüstung Elektro-/Nachrichtentechnik (Anlagengruppen 4 und 5) Leistungsphasen 3-8, § 55 HOAI - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3-6, § 51 HOAI - Brandschutzplanung (Grundzüge bereits erbracht) sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die jeweiligen LPH 1 und 2 sind bereits durchgeführt und die Arbeitsergebnisse den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinsichtlich der LPH 5 wird der in "Anlage Leistungen in der LPH 5" beschriebene reduzierte Leistungsumfang beauftragt. Darüber hinaus waren auch die folgenden Leistungen in das Angebot mit aufzunehmen: - Leistungen der Anlagengruppen 6, 7 und 9 (KG 460, 470 und 490) - Teilleistung Anlagengruppe 8 (KG480), Elektro-/Nachrichtentechnik - Teilleistungen Freianlagen, KG 550, 556-559, technische Anlagen in den Außenanlagen Die Vergabe der Leistung erfolgt an einen Generalplaner, welcher die erforderlichen Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses erstellt , koordiniert und umsetzt. Die Generalplanung hat alle erforderlichen ergänzenden Fachplanungsleistungen (bspw. Bauphysik/Schall- und Wärmeschutz, Licht etc.) zu beinhalten. Im dem genannten Leistungsumfang sind alle erforderlichen Leistungen (einschließlich Projektsteuerungsleistungen) enthalten, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Generalplanung gehören, auch dann, wenn sie nicht besonders erwähnt sind. Es wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass der in den Vergabeunterlagen genannte Begriff der Projektsteuerungsleistungen ausschließlich die Steuerungsleistungen als Generalplaner hinsichtlich der verschiedenen Fachplanungsleistungen umfasst, jedoch nicht den Leistungsumfang eines externen Projektsteuerers wie beispielsweise das Vertragsmanagement. Die Beauftragung der benötigten Planungsleistungen erfolgt gemäß HOAI. Die Ausführung der Baugewerke soll im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit als Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer entsprechend den anzuwendenden vergaberechtlichen Grundlagen ausgeschrieben werden. Vor diesem Hintergrund wird der Leistungsumfang der LPH 5 hier in reduzierter Form ausgeschrieben. Insoweit wird hinsichtlich des Leistungsumfangs auf die "Anlage Leistungen in der LPH 5" verwiesen. Die sonstigen Planungsleistungen der LPH 5 sollen durch den GU erbracht und in der Funktionalausschreibung abgefragt werden. Im Weiteren wird der Leistungsumfang der LPH 8 hier in reduzierter Form ausgeschrieben. Zur Qualitätssicherung sollen bei der Zulässigkeit einer GU-Vergabe in der Leistungsphase 8 lediglich Beratungsleistungen (laufende Beratung des AG zu Planungsinhalten und -freigaben, Plausibilitätsprüfung der Planung des GU, beratende Qualitätsüberwachung, Beratung zu Fragen bei Abnahmen der Leistungen des GU, beratende Teilnahme an Planungs- und Baubesprechungen) mit beauftragt werden. Hier soll die Beauftragung als Pauschale (Wochen) erfolgen. Kostenrahmen des Bauvorhabens - Grundlage der Angebotslegung: Das Bauprojekt umfasst nach derzeitigem Stand Baukosten in Höhe von ca. 17,47 Mio. EUR brutto, wobei von nachfolgenden Kosten ausgegangen wird: - KG 300: 7,49 Mio. EUR brutto - KG 400: 3,97 Mio. EUR brutto - KG 500: 1,88, Mio. EURbrutto.