DMI Scannen im DL Zentrum Leisnig

Im Rahmen der Digitalisierung und Prozessoptimierung im kbo-Verbund ist es zwingend erforderlich, ein leistungsfähiges und rechtssicheres Verfahren für das Scannen und Archivieren von Patientenakten einzuführen. Ziel ist die konsistente Digitalisierung von stationären Fallakten einschließlich rechtssicherer eVV-konformer Archivierung, Indexierung und langfristigen Verfügbarkeit der Daten. siehe Verfahren

CPV: 48180000 Medische software, 48814500 Casemixsysteem
Plaats van uitvoering:
DMI Scannen im DL Zentrum Leisnig
Toekennende instantie:
kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
Gunningsnummer:
25_027 VRZ

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : DMI Scannen im DL Zentrum Leisnig
Beschreibung : Im Rahmen der Digitalisierung und Prozessoptimierung im kbo-Verbund ist es zwingend erforderlich, ein leistungsfähiges und rechtssicheres Verfahren für das Scannen und Archivieren von Patientenakten einzuführen. Ziel ist die konsistente Digitalisierung von stationären Fallakten einschließlich rechtssicherer eVV-konformer Archivierung, Indexierung und langfristigen Verfügbarkeit der Daten.
Kennung des Verfahrens : dcc5ff30-206e-487f-a8f1-1cd9820f3874
Interne Kennung : 25_027 VRZ
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48180000 Medizinsoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48814500 Systeme zur Verwaltung von Patientenakten

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Haar
Postleitzahl : 85540
Land, Gliederung (NUTS) : München, Landkreis ( DE21H )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : München, Haar, Ingolstadt

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Diese freiwillige ex-ante-Bekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung (vgl. Abschnitt V.2.1) bezieht sich auf die Entscheidung der Kliniken des Bezirks Oberbayern – Kommunalunternehmen bzw. kbo-Isar-Amper-Klinikum gGmbH Vockestr. 72 85540 Haar, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gemäß Abschnitt V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen. Vielmehr erfolgt der Vertragsabschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung diese ex-ante-Bekanntmachung – voraussichtlich am 13.10.2025.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 VgV

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : siehe Verfahren
Beschreibung : siehe Verfahren
Interne Kennung : 25_027 VRZ

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48180000 Medizinsoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48814500 Systeme zur Verwaltung von Patientenakten

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Haar
Land, Gliederung (NUTS) : München, Landkreis ( DE21H )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : München, Haar, Ingolstadt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Die Liefer- und Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Gemäß § 14 Abs. 4 Pkt. 2 lit. b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Frage, ob ein Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, hängt entscheidend von der Festlegung des Auftragsgegenstandes und der Bestimmung seiner technischen Spezifikationen ab. Im bestehenden IT-Verbund wird bereits die Infrastruktur von CGM/ DMI eingesetzt, u. a. für das KIS CGM Medico sowie den Kommunikationsserver Cloverleaf. Das angebotene Lösungspaket „DAK Scannen im DL-Zentrum Leisnig“ ist unmittelbar mit dieser Systemarchitektur kompatibel und stellt folgende Kernkomponenten bereit: • Einrichtung und Customizing inkl. Schulung sowie Projektmanagement durch DMI • Bereitstellung von Handscannern und Etikettendruckern inkl. Zubehör für die Digitalisierung der Papierdokumentation • Monatliche Archivierungs- und Langzeitarchivierungsleistungen • Nutzung der zertifizierten XQT-Diensteplattform inkl. Nachweise für ISMS, Expertensupport und eVV-konforme Indexierung Durch die direkte Integration in die bestehende CGM/DMI-Systemlandschaft ist eine durchgängige Prozesskette gewährleistet – von der Digitalisierung über die Indexierung bis zur Langzeitarchivierung. Wirtschaftlichkeit und Alternativlosigkeit Eine Abweichung von diesem Lösungsangebot hätte erhebliche Nachteile: • Technische Risiken: alternative Anbieter verfügen nicht über die notwendige Systemkompatibilität zur CGM/DMI-Architektur. Schnittstellen müssten kostenintensiv neu entwickelt werden. • Organisatorischer Mehraufwand: Schulungen, Supportstrukturen und Prozessstandards müssten vollständig neu aufgebaut werden. • Rechtliche Anforderungen: die eVV-konforme Archivierung inkl. qualifizierter Indexierung wird im kbo-Verbund standardisiert über die DMI-Plattform gewährleistet. Ein Anbieterwechsel würde diese Rechts- und Revisionssicherheit gefährden. • Kostenrisiken: Doppelstrukturen bei Hardware, Lizenzen und Archivierungssystemen würden zu deutlich höheren Gesamtkosten führen. Die Beschaffung der angebotenen Lösung „DAK Scannen im DL-Zentrum Leisnig“ stellt daher eine technisch zwingende und wirtschaftlich gebotene Fortführung der kbo-Digitalisierungsstrategie dar. Die Vergabe an die CGM Clinical Europe GmbH in Kooperation mit DMI ist aufgrund der vorhandenen Alleinstellungsmerkmale sachlich gerechtfertigt. Nur dieses Angebot erfüllt die zwingenden Anforderungen an: • durchgängige Integration in die bestehende kbo-Systemarchitektur, • rechtskonforme eVV-Archivierung, • sowie die wirtschaftliche Nutzung bestehender Investitionen. Eine Abweichung würde zu erheblichen Mehraufwendungen, Kompatibilitätsproblemen und Risiken in der Patientenversorgung führen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
Registrierungsnummer : HRB 171527
Stadt : Haar
Postleitzahl : 85540
Land, Gliederung (NUTS) : München, Landkreis ( DE21H )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle kbo
Telefon : 000
Internetadresse : www.kbo-iak.de
Profil des Erwerbers : https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : CGM Clinical Europe GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 27136
Stadt : Koblenz
Postleitzahl : 56070
Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer : UStID. DE 811335517
Abteilung : Vergabekammer Südbayern
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer Südbayern
Telefon : +49 89 2176-2411
Fax : +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f0bfe715-376a-4b16-9083-c1d4009b3488 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 30/09/2025 16:58 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00646772-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 189/2025
Datum der Veröffentlichung : 02/10/2025