Büro für Arbeit und Beratung - Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung

Das Jobcenter Landkreis München beabsichtigt die Vergabe einer Arbeitsmarktdienstleistung mit dem frei veränderbaren Arbeitstitel „Büro für Arbeit und Beratung“ (BAuB) gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III , die der Aktivierung und Vermittlung von …

CPV: 79611000 Diensten voor sollicitatiebegeleiding
Plaats van uitvoering:
Büro für Arbeit und Beratung - Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung
Toekennende instantie:
Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Gunningsnummer:
25/1-BAuB

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Büro für Arbeit und Beratung - Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung
Beschreibung : Das Jobcenter Landkreis München beabsichtigt die Vergabe einer Arbeitsmarktdienstleistung mit dem frei veränderbaren Arbeitstitel „Büro für Arbeit und Beratung“ (BAuB) gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III , die der Aktivierung und Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne auskömmliches Erwerbseinkommen (inkl. Teilnehmer mit Minijob, Midijob oder in Teilzeitbeschäftigung) dienen soll. Ziel der Maßnahmenkombination BAuB ist die dauerhafte berufliche Eingliederung der zugewiesenen Personen zur Beendigung und/oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch eine intensive Aktivierung und Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Bei erfolgter Vermittlung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Auftragnehmer anzustreben. Das BAuB soll folgende Bausteine beinhalten: • Aktivierung der Teilnehmer durch Einzelcoachings und Workshops, einschließlich aufsuchender Vermittlung / Sozialarbeit, Gesundheitscoaching und Netzwerkarbeit • Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit oder Ausbildung; auch für Teilnehmer mit Minijob, Midijob und Teilzeitbeschäftigung zur Steigerung des Einkommens • Nachbetreuung zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses • Aktive Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement und dem Team für Eingliederungsleistungen des Auftraggebers Die vorgenannten Bausteine können alle Aktivitäten zur Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer im Rahmen von Einzelcoachings und Workshops umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind.
Kennung des Verfahrens : 4a8ca18b-8bd2-4339-9d4e-d77aec4e4535
Interne Kennung : 25/1-BAuB
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79611000 Arbeitsvermittlungsdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für die Teilnehmer vom Zentrum der Landeshauptstadt München (z.B. Hauptbahnhof München bzw. S-Bahn-Stammstrecke) in angemessener Zeit (maximal 15 Minuten) mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahn/U-Bahn), einschließlich Fußweg, erreichbar sein. Sie müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie von den Teilnehmern gut aufzufinden sind.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Büro für Arbeit und Beratung - Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung
Beschreibung : Das Jobcenter Landkreis München beabsichtigt die Vergabe einer Arbeitsmarktdienstleistung mit dem frei veränderbaren Arbeitstitel „Büro für Arbeit und Beratung“ (BAuB) gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III , die der Aktivierung und Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne auskömmliches Erwerbseinkommen (inkl. Teilnehmer mit Minijob, Midijob oder in Teilzeitbeschäftigung) dienen soll. Ziel der Maßnahmenkombination BAuB ist die dauerhafte berufliche Eingliederung der zugewiesenen Personen zur Beendigung und/oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch eine intensive Aktivierung und Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Bei erfolgter Vermittlung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Auftragnehmer anzustreben. Das BAuB soll folgende Bausteine beinhalten: • Aktivierung der Teilnehmer durch Einzelcoachings und Workshops, einschließlich aufsuchender Vermittlung / Sozialarbeit, Gesundheitscoaching und Netzwerkarbeit • Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit oder Ausbildung; auch für Teilnehmer mit Minijob, Midijob und Teilzeitbeschäftigung zur Steigerung des Einkommens • Nachbetreuung zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses • Aktive Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement und dem Team für Eingliederungsleistungen des Auftraggebers Die vorgenannten Bausteine können alle Aktivitäten zur Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer im Rahmen von Einzelcoachings und Workshops umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind.
Interne Kennung : 25/1-BAuB

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79611000 Arbeitsvermittlungsdienste
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Vertrag verlängert sich um jeweils 24 Monate (zweimalige Option), wenn der Auftraggeber die Wahrnehmung der Optionen spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende schriftlich gegen über dem Auftragnehmer erklärt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Postleitzahl : 81541
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für die Teilnehmer vom Zentrum der Landeshauptstadt München (z.B. Hauptbahnhof München bzw. S-Bahn-Stammstrecke) in angemessener Zeit (maximal 15 Minuten) mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahn/U-Bahn), einschließlich Fußweg, erreichbar sein. Sie müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie von den Teilnehmern gut aufzufinden sind.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/02/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/01/2028

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität (Konzept)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : PETER SCHNABL Fort- und Weiterbildung
Angebot :
Kennung des Angebots : PETER SCHNABL Fort- und Weiterbildung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : PETER SCHNABL Fort- und Weiterbildung - Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses : 26/09/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Registrierungsnummer : 09-0318253-95
Stadt : München
Postleitzahl : 81541
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 89 6221 1634
Fax : +49 89 6221 441634
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : USt-ID DE811335517
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer Südbayern
Telefon : +49 89 2176-2411
Fax : +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : PETER SCHNABL Fort- und Weiterbildung
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE193191687
Postanschrift : Kochelseestraße 12
Stadt : München
Postleitzahl : 81371
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 01f3d1a4-4a1f-4ea1-a107-9a729ab70a97 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/09/2025 13:39 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00637921-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 187/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/09/2025