Beschreibung
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a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Suche eines Netzbetreibers im sog. Betreibermodell nach Ziff. 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege einer Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“) inkl. der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. 5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw. entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages. c) Anforderungen an das Angebot Das Angebot des Bieters soll die nachfolgend aufgeführten Punkte beinhalten und diese konkret und nachvollziehbar erläutern: i) vollständig befüllte und gezeichnete Vorlage „Anlage B1 Angebotsblatt“, ii) Ausweisung der Höhe der Zahlung für die Nutzung des passiven Netzes (Pachtpreistabelle Anlage B1 Anhang 1) sowie die Angabe indikativer Pachtpreise für die Verlängerungslaufzeit (Anlage B1 Anhang 2). Die beigefügten Musterdatenblätter sind zwingend befüllt abzugeben, iii) ggf. vom Bieter vorgeschlagene Änderungen an dem auftraggeberseitig vorgegebenen Netzbetriebs- und Pachtvertrag, wie in der Anlage A3 Leistungsbeschreibung beschrieben, iv) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Langlebigkeit, und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit Netzfähigkeit), v) Kalkulation von Erlösen und Kosten, vi) die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise, vii) Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten, viii) Angaben zu Endnutzerprodukten, welche mindestens die im Wertungskriterium „Produktpreise für Endnutzer“ geforderten Bandbreiten für private bzw. geschäftliche Endnutzer gem. „Anlage A3 Leistungsbeschreibung“ erfüllen, durch vollständigen Eintrag im Angebotsblatt und nachgewiesen durch Vorlage von Produktinformationsblättern und weiteren Unterlagen wie Produktvertrag, Tarifblätter, SLA, AGB, ix) Angaben zum spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, x) technisches Konzept über den Aufbau und Betrieb des Gigabit-Netzes gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, xi) Angaben zu Servicezeiten als Wertungskriterium „Servicezeiten“ gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, durch Eintrag im „Anlage B1 Angebotsblatt“. Angebote, welche die oben genannten Anforderungen nicht enthalten, können ausgeschlossen werden und im weiteren Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.