Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für die Digitale Alarmierung im Landkreis Emmendingen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Fachplanungsleistungen für die Einrichtung eines digitalen Alarmierungsnetzes im Landkreis Emmendingen. Der Landkreis Emmendingen plant für die Organisationsbereiche Brandschutz, Technische Hilfe, Rettungsdienst, Krankentransport und Katastrophenschutz ein gemeinsames, flächendeckendes digitales Alarmierungsnetz gemäß POC5AG-Standard im 2m-Band nach technischer Richtlinie BOS "Geräte für die digitale Funkalarmierung" für …

CPV: 35121700 Alarmsystemen, 71240000 Dienstverlening op het gebied van architectuur, bouwkunde en planning
Plaats van uitvoering:
Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für die Digitale Alarmierung im Landkreis Emmendingen
Toekennende instantie:
Landkreis Emmendingen
Gunningsnummer:
20344-25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Emmendingen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für die Digitale Alarmierung im Landkreis Emmendingen
Beschreibung : Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Fachplanungsleistungen für die Einrichtung eines digitalen Alarmierungsnetzes im Landkreis Emmendingen.
Kennung des Verfahrens : 0d176b78-26b6-4134-9cee-38bb58dbfd1b
Interne Kennung : 20344-25
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : A. Ablauf des Vergabeverfahrens: Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab: (1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das genannte Portal einzureichen (bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw). (2) Die geeigneten, im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt unter Abgabe eines gesonderten Angebotsformulars samt Anlagen. Die Dokumente werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt. B. Allgemeine Verfahrensbedingungen: - Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die genannte Plattform zu stellen, - Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in den Formularen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages, - Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch, - Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 35121700 Alarmsysteme

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Emmendingen ( DE133 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Erfüllung der Leistung erfolgt bei der Auftraggeberin in Emmendingen.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR5K24
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für die Digitale Alarmierung im Landkreis Emmendingen
Beschreibung : Der Landkreis Emmendingen plant für die Organisationsbereiche Brandschutz, Technische Hilfe, Rettungsdienst, Krankentransport und Katastrophenschutz ein gemeinsames, flächendeckendes digitales Alarmierungsnetz gemäß POC5AG-Standard im 2m-Band nach technischer Richtlinie BOS "Geräte für die digitale Funkalarmierung" für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Kreisgebiet wirtschaftlich zu beschaffen, einzurichten und eigenständig zu betreiben. Das Alarmierungsnetz soll auf einer gemäß BOS-Funkrichtlinie zugeteilten Frequenz im 2m-Band mit sehr hoher Versorgungssicherheit betrieben werden. Zur Vorbereitung und Planung des digitalen Alarmierungsnetzes für den Landkreis Emmendingen beschafft die Auftraggeberin mit dieser Ausschreibung Fachplanungsleistungen für deren Einrichtung. Nähere Inhalte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung : 20344-25

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 35121700 Alarmsysteme

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Emmendingen ( DE133 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Erfüllung der Leistung erfolgt bei der Auftraggeberin in Emmendingen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase: I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Konzept
Beschreibung : III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet. Der Bieter muss im Rahmen seiner konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass das mit dem Angebot einzureichende Konzept auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellt und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass das Konzept die konkrete Durchführung des Auftrages abbildet. 1. Projektdurchführungskonzept: Ziel ist, dass der Bieter dargelegt, welche Anforderungen er an das Projekt zur Neugestaltung / Neuimplementierung der digitalen Alarmierung im Landkreis Emmendingen unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der Planungsleistungen erkannt hat und wie er diese zu lösen gedenkt. Für die Auftraggeberin ist hier die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung relevant. Dargestellt werden soll eine an den notwendigen Funktionsbereichen orientierte planerische Darlegung der Lösung dieser Aufgabe. Relevant ist hier, dass das Konzept eine sinnvolle Struktur aufweist und die Planungsanforderungen für die Errichtung einer digitalen Alarmierung hervorhebt. Insbesondere soll der zügige Projektbeginn und die planerisch-methodische Herangehensweise an die jeweiligen Planungsleistungen beschrieben werden. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, das planerische Vorgehen des Bieters anhand der konzeptionellen Erläuterungen nachvollziehen zu können und Lösungen aufgezeigt zu bekommen, wie sich die Planung konkret umsetzen lässt. Zudem ist es für die Auftraggeberin relevant, wie die technische Planung projektbezogen umgesetzt wird. Auch die personelle Organisation im Rahmen dieses Projektes soll vom Bieter dargelegt werden. Hierbei ist zu erläutern, wie er sich aufzustellen gedenkt, um schnellstmöglich nach der Beauftragung durch die Auftraggeberin mit der Planung beginnen zu können. Der Bieter soll in seinem Konzept darstellen, wie er gewährleistet, dass über den gesamten Projektzeitraum eine ausreichende Anzahl von projektbeteiligten Personen zur Verfügung steht, um Verzögerungen bestmöglich vermeiden zu können. Hierzu zählt insbesondere die Darlegung der Vertretungsregelungen für den Ausgleich unvorhergesehener personeller Ausfälle und der zügige Projektbeginn nach Auftragserteilung. Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter einen ständigen Ansprechpartner bereithält. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die personelle Organisation des Bieters derart ausgestaltet ist, dass keine personellen Engpässe entstehen, die regelmäßig zu Projektverzögerungen führen. Ebenfalls berücksichtigt werden soll die Kosten- und Terminkontrolle. Ziel ist, dass der Bieter eine valide Kosten- und Terminkontrolle vorlegt, die eine zügige Projektdurchführung gewährleistet und eine Überschreitung vereinbarter Kosten vermeidet. Der Bieter soll darlegen, wie er sicherstellen möchte, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Insbesondere ist dabei eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierte Kostenkontrolle zu gewährleisten. Diesbezüglich soll der Bieter seine Methoden darstellen, wie er die termingerechte Realisierung der Planungs- und Baumaßnahme sicherzustellen gedenkt. Bei der konzeptionellen Darstellung ist auch die Erforderlichkeit von Ortsterminen zu berücksichtigen. Der Auftraggeberin kommt es zudem darauf an, dass die hierfür notwendigen Maßnahmen benannt, plausibel dargelegt und inhaltlich erläutert werden. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Für das Konzept erfolgt die Wertung mit prozentualen Erfüllungsgraden. Der vom Bieter erreichte Erfüllungsgrad wird mit der für das Konzept maximal erreichbaren Punktzahl multipliziert. 0 % ungenügend: Ausführungen fehlen vollständig oder sind aus Sicht der Auftraggeberin völlig unbrauchbar. Die prozentuale Bewertung entspricht 0 Punkten. 20 % mangelhaft: Ausführungen zum Konzept leiden aus Sicht der Auftraggeberin an erheblichen Mängeln, höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar. Die prozentuale Bewertung entspricht 2 Punkten. 40 % ausreichend: Ausführungen leiden an kleineren Mängeln. Insgesamt trotz ihrer Mängel aber durchschnittlichen Anforderungen noch genügend. Die prozentuale Bewertung entspricht 4 Punkten. 60 % befriedigend: Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen. Die prozentuale Bewertung entspricht 6 Punkten. 80 % gut: Überzeugende Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen. Die prozentuale Bewertung entspricht 8 Punkten. 100 % sehr gut: Sehr überzeugende Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen. Die prozentuale Bewertung entspricht 10 Punkten, somit können maximal 10 Punkte für das Projektdurchführungskonzept erzielt werden. Mindestpunktzahl: Angebote, welche bei dem Konzept nicht mindestens die Note "ausreichend" erhalten (d. h. mindestens 4 Punkte), werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Emmendingen -

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Emmendingen
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Freiburgerstr. 12
Stadt : Emmendingen
Postleitzahl : 79312
Land, Gliederung (NUTS) : Emmendingen ( DE133 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4035528086
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : DE811469974
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7219268730
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : e2ef18c2-6747-490d-8725-6ba8927fe6f1 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/05/2025 11:09 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00313210-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 93/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/05/2025