Beschreibung
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III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet. Der Bieter muss im Rahmen seiner konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass das mit dem Angebot einzureichende Konzept auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellt und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass das Konzept die konkrete Durchführung des Auftrages abbildet. 1. Projektdurchführungskonzept: Ziel ist, dass der Bieter dargelegt, welche Anforderungen er an das Projekt zur Neugestaltung / Neuimplementierung der digitalen Alarmierung im Landkreis Emmendingen unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der Planungsleistungen erkannt hat und wie er diese zu lösen gedenkt. Für die Auftraggeberin ist hier die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung relevant. Dargestellt werden soll eine an den notwendigen Funktionsbereichen orientierte planerische Darlegung der Lösung dieser Aufgabe. Relevant ist hier, dass das Konzept eine sinnvolle Struktur aufweist und die Planungsanforderungen für die Errichtung einer digitalen Alarmierung hervorhebt. Insbesondere soll der zügige Projektbeginn und die planerisch-methodische Herangehensweise an die jeweiligen Planungsleistungen beschrieben werden. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, das planerische Vorgehen des Bieters anhand der konzeptionellen Erläuterungen nachvollziehen zu können und Lösungen aufgezeigt zu bekommen, wie sich die Planung konkret umsetzen lässt. Zudem ist es für die Auftraggeberin relevant, wie die technische Planung projektbezogen umgesetzt wird. Auch die personelle Organisation im Rahmen dieses Projektes soll vom Bieter dargelegt werden. Hierbei ist zu erläutern, wie er sich aufzustellen gedenkt, um schnellstmöglich nach der Beauftragung durch die Auftraggeberin mit der Planung beginnen zu können. Der Bieter soll in seinem Konzept darstellen, wie er gewährleistet, dass über den gesamten Projektzeitraum eine ausreichende Anzahl von projektbeteiligten Personen zur Verfügung steht, um Verzögerungen bestmöglich vermeiden zu können. Hierzu zählt insbesondere die Darlegung der Vertretungsregelungen für den Ausgleich unvorhergesehener personeller Ausfälle und der zügige Projektbeginn nach Auftragserteilung. Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter einen ständigen Ansprechpartner bereithält. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die personelle Organisation des Bieters derart ausgestaltet ist, dass keine personellen Engpässe entstehen, die regelmäßig zu Projektverzögerungen führen. Ebenfalls berücksichtigt werden soll die Kosten- und Terminkontrolle. Ziel ist, dass der Bieter eine valide Kosten- und Terminkontrolle vorlegt, die eine zügige Projektdurchführung gewährleistet und eine Überschreitung vereinbarter Kosten vermeidet. Der Bieter soll darlegen, wie er sicherstellen möchte, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Insbesondere ist dabei eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierte Kostenkontrolle zu gewährleisten. Diesbezüglich soll der Bieter seine Methoden darstellen, wie er die termingerechte Realisierung der Planungs- und Baumaßnahme sicherzustellen gedenkt. Bei der konzeptionellen Darstellung ist auch die Erforderlichkeit von Ortsterminen zu berücksichtigen. Der Auftraggeberin kommt es zudem darauf an, dass die hierfür notwendigen Maßnahmen benannt, plausibel dargelegt und inhaltlich erläutert werden. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Für das Konzept erfolgt die Wertung mit prozentualen Erfüllungsgraden. Der vom Bieter erreichte Erfüllungsgrad wird mit der für das Konzept maximal erreichbaren Punktzahl multipliziert. 0 % ungenügend: Ausführungen fehlen vollständig oder sind aus Sicht der Auftraggeberin völlig unbrauchbar. Die prozentuale Bewertung entspricht 0 Punkten. 20 % mangelhaft: Ausführungen zum Konzept leiden aus Sicht der Auftraggeberin an erheblichen Mängeln, höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar. Die prozentuale Bewertung entspricht 2 Punkten. 40 % ausreichend: Ausführungen leiden an kleineren Mängeln. Insgesamt trotz ihrer Mängel aber durchschnittlichen Anforderungen noch genügend. Die prozentuale Bewertung entspricht 4 Punkten. 60 % befriedigend: Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen. Die prozentuale Bewertung entspricht 6 Punkten. 80 % gut: Überzeugende Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen. Die prozentuale Bewertung entspricht 8 Punkten. 100 % sehr gut: Sehr überzeugende Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen. Die prozentuale Bewertung entspricht 10 Punkten, somit können maximal 10 Punkte für das Projektdurchführungskonzept erzielt werden. Mindestpunktzahl: Angebote, welche bei dem Konzept nicht mindestens die Note "ausreichend" erhalten (d. h. mindestens 4 Punkte), werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.