Zusätzliche Informationen
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Zusätzliche Optionale Besondere Leistungen: - Mitwirken bei der Übergabe d. 3D-Datenmodells mit Stand Ausführungsplanung: Fortschreibung d. 3D-Datenmodells u. der Übergabe d. Ausführungsplanung im 3D-Datenmodell an d. AG mit allen f. d. Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch u. textlich) auf d. Grundlage d. Entwurfs- u. Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage f. d. weiteren Lph. Fortschreibung d. Qualitäten u. Mengen im Modell, dafür Verfeinerung der Modellierung u. Fortschreiben der Eigenschaftsdatensätze gem. Objektkatalog Bundesbau. - Fortschreibung des 3D-Datenmodells u. d. Übergabe d. 3D-Datenmodell an d. AG basierend auf dem Stand d. tatsächlichen Ausführung, durch Integration d. von d. mit der Bauausführung beauftragten Firmen gelieferten Bestands- u. Revisionsunterlagen gem. VOB/C ATV DIN.: Das 3D-Datenmodell enthält d. verifizierte Darstellung d. tatsächlich vorhandenen Objekte. Die Modellelemente sind in d. realisierten Fassung modelliert, mit tatsächlichen Abmessungen, Formen, Lage u. Ortsbezügen sowie mit weiteren Detailinformationen angereichert. Die Eigenschaften sind produktspezifisch auszuführen, Attribuierungsvorgaben gemäß Objektkatalog Bundesbau sind einzuhalten. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt, das zuletzt durch das 16. Russland-Sanktionspaket vom 24. Februar 2025 ergänzt wurde. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer bzw. Unterauftragnehmerinnen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber bzw. die Bewerberin mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.