Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Des Weiteren gelten die Ausschlussgründe gemäß § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG. Ein Unternehmen wird nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
: