Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen

Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, gesammelt im System Wertstofftonne, aus dem Stadtgebiet Göttingen Zum 01.01.2024 wurde in der Stadt Göttingen eine Wertstofftonne zur Erfassung von Leichtstoffverpackungen (LVP) aus Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen und zusätzlich stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) eingeführt. Hierfür haben sich die dualen Systembetreiber mit der Stadt …

CPV: 90500000 Ar atkritumiem saistīti pakalpojumi
Termiņš:
2025. gada 10. jūlijs, 10:00
Termiņa veids:
Piedāvājuma iesniegšana
Izpildes vieta:
Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
Piešķīrēja iestāde:
Göttinger Entsorgungsbetriebe
Piešķīruma numurs:
88_2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Göttinger Entsorgungsbetriebe
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
Beschreibung : Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, gesammelt im System Wertstofftonne, aus dem Stadtgebiet Göttingen Zum 01.01.2024 wurde in der Stadt Göttingen eine Wertstofftonne zur Erfassung von Leichtstoffverpackungen (LVP) aus Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen und zusätzlich stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) eingeführt. Hierfür haben sich die dualen Systembetreiber mit der Stadt Göttingen auf ein Gebietsteilungsmodell geeinigt. Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt Göttingen, welche seit dem 01.01.2024 in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden müssen. Die Menge des zu übernehmenden Wertstoffsammelgemisches beläuft sich voraussichtlich auf 1.200 Mg im ausgeschriebenen Vertragszeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle für die Übernahme und die ordnungsgemäße und abschließende Verwertung/Entsorgung des anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen: • Übernahme des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum Königsbühl (Kapitel 3.3), • Transport des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw. weiteren Behandlungsanlagen, • ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung des Wertstoffsammelgemisches, • ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige Entsorgung aller bei der Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden Behandlungsprodukte und Behandlungsreste sowie ggf. Fremd- und Störstoffe.
Kennung des Verfahrens : b0cb2e1a-235e-4836-9a3c-fd04f271ae78
Interne Kennung : 88_2025
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Göttingen
Postleitzahl : 37083
Land, Gliederung (NUTS) : Göttingen ( DE91C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Leistungsort und Übernahme des Wertstoffsammelgemisches: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA Königsbühl), Königsbühl 98, 37079 Göttingen. Der Auftragnehmer transportiert das Abfallgemisch sodann zu den Behandlungsanlagen gemäß Angebot, wo die weitere Behandlung stattfindet.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : 1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe­-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen­/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 ­ Z3­3­3194­1­36­09/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 03.07.2025, ­10:00 Uhr über das Vergabeportal ( https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-­Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 16 Nr. 2 VOB/A_EU). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester­ und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter­ bzw. Nachauftragnehmer. 9) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs­ oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236) 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
Beschreibung : Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Übernahme, der Transport, die Sortierung und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Wertstoffe, bestehend aus Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP). Leistungsgegenstand sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt Göttingen, welche in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden. - Leistungsumfang: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle für die Übernahme und die ordnungsgemäße und abschließende Verwertung/Entsorgung des anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen: • Übernahme des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum Königsbühl (Kapitel 3.3), • Transport des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw. weiteren Behandlungsanlagen, • ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung des Wertstoffsammelgemisches, • ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige Entsorgung aller bei der Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden Behandlungsprodukte und Behandlungsreste sowie ggf. Fremd- und Störstoffe, • lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Wertstoffe. Die Mengen an Flüssigkeitskartons, welche körperlich am Standort der Behandlungsanlage an die dualen Systembetreiber übergeben wurden, müssen dokumentiert und monatlich an den Auftraggeber gemeldet werden. - Das ausschreibungsgegenständliche Sammelgemisch setzt sich aus LVP und sNVP zusammen. Eine Trennung beider Fraktionen findet weder während noch nach der Sammlung statt. Die Qualität des Sammelgutes entspricht damit derjenigen, welche die Verpackungsrücknahmesysteme ihren Leistungsvertragspartnern für die Sortierung/Verwertung übergeben, jedoch verändert durch das zusätzliche Vorhandensein von sNVP. Die Qualität ist schwankend. Der Auftraggeber kann keine Zusicherungen hinsichtlich der Qualität der Abfälle geben. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Preisanpassung bei einer Veränderung der Qualität des grundsätzlich heterogenen Materials. Dasselbe gilt im Falle von Mengenveränderungen. Da die Wertstofftonne ab dem 01.01.2024 neu in der Stadt Göttingen eingeführt wurde, liegen noch keine Langzeiterfahrungen hinsichtlich der zu erwartenden finalen jährlichen Sammelmenge des neuen Sammelgemisches vor. Die der Ausschreibung zugrunde liegende Sammelmenge (Sammelgemisch aus LVP und sNVP) beträgt ca. 1.200 Mg pro Jahr. Der Auftragnehmer hat die Sammelmenge auch dann vollständig zu übernehmen und zu verwerten, wenn diese höher oder niedriger ausfällt. Dem Auftragnehmer obliegt die Sortierung und die anschließende vollständige, ordnungsgemäße und schadlose sowie hochwertige Verwertung der übergebenen Wertstoffe einschließlich etwaiger darin enthaltener Verunreinigungen und Störstoffe. Die Kosten für die Entsorgung von Verunreinigungen und Störstoffen sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers schließt, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkung hinsichtlich der Flüssigkeitskartonagen, die vollständige Vermarktung bzw. Verwertung der Behandlungsprodukte und die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) aller weiteren Behandlungsreste ein. Abweichend von den vorstehenden Vorgaben hat der Auftragnehmer die Fraktion der Flüssigkeitskartons (0510 Flüssigkeitskartons) auszusortieren und den Systembetreibern entsprechend der vorgegebenen Produktspezifikation (Anlage 1) kostenfrei, entsprechend ihrem jeweiligen Planmengenanteil, der für die Zuweisung der Sortiermengen zugrunde gelegt wird, an der Sortieranlage körperlich zur Verfügung zu stellen. Die für den Transport eingesetzten Transportsysteme müssen technisch mangelfrei sein und allen gesetzlichen Anforderungen genügen. Bei der Durchführung der Transporte trägt der Auftragnehmer eigenverantwortlich jederzeit Sorge für die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Abfallrechts und des Arbeitsschutzrechts. Im Sinne der Umwelt hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Dritte ausschließlich LKW-Gespanne einzusetzen, welche mindestens die Emissionsgrenzwerte der Abgasnorm EURO VI einhalten.
Interne Kennung : 0

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Göttingen
Postleitzahl : 37083
Land, Gliederung (NUTS) : Göttingen ( DE91C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Leistungsort und Übernahme des Wertstoffsammelgemisches: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA Königsbühl), Königsbühl 98, 37079 Göttingen. Der Auftragnehmer transportiert das Abfallgemisch sodann zu den Behandlungsanlagen gemäß Angebot, wo die weitere Behandlung stattfindet. Die Abholtermine werden für die jeweilige Woche vom Auftraggeber mit dem Auftragnehmer in der jeweiligen Vorwoche terminiert sobald eine hinreichende bzw. wirtschaftliche Transporteinheit bereitsteht.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ­-VOL­-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer­Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags­/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium : Finanzkennzahlen
Beschreibung : Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren und nicht in Liquidation befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Eigenerklärung über die Durchführung der Verwertung von LVP und SNVP in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Kriterium : Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung : Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen) unbedingt einzureichen: • Nachweis der Zertifizierung gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung EfbV (gemäß § 56 KrWG).
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : • Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) unter Benennung der Verwertungs- bzw. Sortieranlagen. Angabe, für welche Kapazität die Behandlungsanlage genehmigt ist. Angabe der im Leistungszeitraum bereits fest kontrahierten Mengen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 03/07/2025 10:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 10/07/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 64 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 10/07/2025 10:00 +02:00
Ort : Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen : Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle Vereinbarung : Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen werden spätestens 30 Werktage nach Rechnungseingang erfolgen. Grundlage für die monatliche Abrechnung sind folgende Unterlagen: • Nachweis der Mengen auf Basis aller Wiegebelege, • Rechnungen elektronisch an elektronischerRechnungseingangGEB@goettingen.de .

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Göttingen -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Stadt Göttingen -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Göttingen
Registrierungsnummer : 031590016016-0-80
Abteilung : 04.2_Zentrale Vergabestelle
Postanschrift : Hiroshimaplatz 1-4
Stadt : Göttingen
Postleitzahl : 37083
Land, Gliederung (NUTS) : Göttingen ( DE91C )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 551400-2310
Fax : +49 551400-3201
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Göttinger Entsorgungsbetriebe
Registrierungsnummer : DE115303707
Postanschrift : Rudolf-Wissell-Str. 5
Stadt : Göttingen
Postleitzahl : 37079
Land, Gliederung (NUTS) : Göttingen ( DE91C )
Land : Deutschland
Telefon : 0551 400 2310
Profil des Erwerbers : https://www.geb-goettingen.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer : t:04131153308
Abteilung : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +494131153308
Fax : +494131152943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f0f47a2b-14ea-4920-b2e2-b5e6d658bfcc - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/06/2025 07:47 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00365264-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 107/2025
Datum der Veröffentlichung : 05/06/2025