Städtisches Obdachlosenwohnheim

Bewachung und Bestreifung im Obdachlosenwohnheim. Kernaufgabe der Bewachung und Bestreifung ist es, im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte der Gefahrenabwehr selbständig handelnd das Obdachlosenwohnheim, dessen Betrieb und dessen Bewohner gegen Störungen und Übergriffe sowohl von außen, als auch von Seiten der dort untergebrachten Menschen zu sichern. Die Bewachung und Bestreifung …

CPV: 79713000 Apsargu pakalpojumi
Izpildes vieta:
Städtisches Obdachlosenwohnheim
Piešķīrēja iestāde:
Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Piešķīruma numurs:
HN 32/02/25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Städtisches Obdachlosenwohnheim
Beschreibung : Bewachung und Bestreifung im Obdachlosenwohnheim.
Kennung des Verfahrens : f2eed543-e793-4881-8f91-5c5281a89c5d
Interne Kennung : HN 32/02/25
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Kernaufgabe der Bewachung und Bestreifung ist es, im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte der Gefahrenabwehr selbständig handelnd das Obdachlosenwohnheim, dessen Betrieb und dessen Bewohner gegen Störungen und Übergriffe sowohl von außen, als auch von Seiten der dort untergebrachten Menschen zu sichern. Die Bewachung und Bestreifung ist kalendertäglich in der Zeit von 17:00 Uhr bis 09:00 Uhr an allen Standorten sicherzustellen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79713000 Bewachungsdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Salzgrundstraße 40, 40/1, EG 38/1
Stadt : Heilbronn
Postleitzahl : 74076
Land, Gliederung (NUTS) : Heilbronn, Stadtkreis ( DE117 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Städtisches Obdachlosenwohnheim

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung und Bestreifung)
Beschreibung : Kernaufgabe der Bewachung und Bestreifung ist es, im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte der Gefahrenabwehr selbständig handelnd das Obdachlosenwohnheim, dessen Betrieb und dessen Bewohner gegen Störungen und Übergriffe sowohl von außen, als auch von Seiten der dort untergebrachten Menschen zu sichern. Die Bewachung und Bestreifung ist kalendertäglich in der Zeit von 17:00 Uhr bis 09:00 Uhr an allen Standorten sicherzustellen.
Interne Kennung : HN 32/02/25

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79713000 Bewachungsdienste
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Beginn der Laufzeit am 01.07.2025 um 17:00 Uhr, Ende 01.07.2026 um 09:00 Uhr. Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Eine Verlängerungsoption besteht um zweimal jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit gekündigt wird und keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird. Das Ende der Gesamtlaufzeit ist am 01.07.2028 um 9:00 Uhr.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Salzgrundstraße 40, 40/1, EG 38/1
Stadt : Heilbronn
Postleitzahl : 74076
Land, Gliederung (NUTS) : Heilbronn, Stadtkreis ( DE117 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Städtisches Obdachlosenwohnheim

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 01/07/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 262 800 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SVED Security & Service GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung und Bestreifung) im Obdachlosenwohnheim im Stadtkreis Heilbronn
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 262 800 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung und Bestreifung) im Obdachlosenwohnheim im Stadtkreis Heilbronn
Titel : Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung und Bestreifung) im Obdachlosenwohnheim im Stadtkreis Heilbronn
Datum der Auswahl des Gewinners : 23/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 06/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Registrierungsnummer : 08121000-A9314-54
Postanschrift : Moltkestr. 35
Stadt : Heilbronn
Postleitzahl : 74072
Land, Gliederung (NUTS) : Heilbronn, Stadtkreis ( DE117 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7131562190
Fax : +49 713156161241
Internetadresse : http://www.heilbronn.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7219268730
Fax : +49 7219263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : SVED Security & Service GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE363446396
Postanschrift : Gartenstr. 40
Stadt : Göppingen
Postleitzahl : 73033
Land, Gliederung (NUTS) : Göppingen ( DE114 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : SVED Security & Service GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Gartenstr. 40
Stadt : Göppingen
Postleitzahl : 73033
Land, Gliederung (NUTS) : DE114
Land : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d92fac4e-d81b-49a6-971d-41ecefb39cad - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 13/05/2025 13:53 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00311606-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 93/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/05/2025