Beschreibung
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Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bewerber hat zur Annahme seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen: a) einen Mindestjahresumsatz im Bereich SPNV-Leistungen i. H. v. jeweils 10 Mio. EUR in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 1,5 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2023 des Bewerbers. Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Bewerber haben zum Beleg, dass sie die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr 2021, 2022 und 2023; 2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2023 des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; 3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2023 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht; 4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr 2023 des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Alternative 1: Soweit für das Geschäftsjahr 2023 des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den oben unter "Grundfall" genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2023 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss: - sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB; - Eigenkapital zu Buchwerten; Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2023 zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und festgestellt (Grundfall), oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung - jeweils soweit nach den obigen Ausführungen zur Alternative 1 vorzulegen - noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bewerber neben den in den oben unter "Grundfall" genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben: - den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht - soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen - für das Geschäftsjahr 2022; - eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2023 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie - eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2023 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2023 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen. Ergänzung für alle Fälle (Grundfall, Alternative 1 und Alternative 2): Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.