Zusätzliche Informationen
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1.Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Unternehmers Unklarheiten, Unvoll- ständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Ablauf der Einrei- chungsfrist in Textform darauf hinzuweisen. 2.Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünftedarüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unter- nehmen verbunden ist. 3.Teilnahmeantrag 3.1 Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 3.2 Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeunterlagen zu verwenden. 3.3 Der Teilnahmeantrag ist vor Ablauf der von der Vergabestelle angegebenen Einreichungsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlos- sen. 3.4 Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Einreichungstermin verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag aus- geschlossen. 3.5 Teilnahmeanträge, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. 4.Bewerbergemeinschaften 4.1 Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, −in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, −in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, −dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbind- lich vertritt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschrit- ten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 4.2 Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. 5.Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, somuss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen. Der Bewerber hatauf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzu- weisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichenVertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflich- tungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen oderdie das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestellegesetzten Frist zu ersetzen. EU-Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb Stand: 01-21 10104 Seite 2 6.Andere Unternehmen (Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderli- che wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unterneh- men (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinemAntrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einemvon ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der ande- ren Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Na- men, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben undentsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungs- fähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch,müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleich- zeitig mit der „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ abzugeben. 7. Eignung Teilnehmer am Wettbewerb haben zur Bestätigung der Eignung, die in der Angebotsaufforderung definierten Standards zu erfüllen. Die notwendigen Eintragungen und Angaben sind an den dort definierten Stellen vorzunehmen. Teilnahmeanträge, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden.