Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
:
siehe Vergabeunterlagen, zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), — Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist), — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), — aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.