Neubau Mehrzweckhalle Wincheringen

Los 7 Elektroinstallation Los 8 Heizung-Sanitäranlagen Los 9 Förderanlage-Aufzug Los 10 Trockenbau - - 1 Stck. Photovoltaikanlage 20kWp mit Batteriespeicher - 1 Stck. Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zubehör - 4 Stck. Verteileranlagen mit Zubehör - 20km Kabel, Kabelwege mit Zubehör - 800 Stck. Installationsgeräte und Zubehör - 200 Stck. Innenleuchten - 20 …

CPV: 45000000 Celtniecības darbi
Izpildes vieta:
Neubau Mehrzweckhalle Wincheringen
Piešķīrēja iestāde:
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
Piešķīruma numurs:
32-001-2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Neubau Mehrzweckhalle Wincheringen
Beschreibung : Los 7 Elektroinstallation Los 8 Heizung-Sanitäranlagen Los 9 Förderanlage-Aufzug Los 10 Trockenbau
Kennung des Verfahrens : 81d01dd7-0bb6-4a8c-a491-1a8b411840a9
Interne Kennung : 32-001-2025
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45000000 Bauarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Helfanter Straße 15
Stadt : Wincheringen
Postleitzahl : 54457
Land, Gliederung (NUTS) : Trier-Saarburg ( DEB25 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 7 Elektroinstallationsarbeiten
Beschreibung : - - 1 Stck. Photovoltaikanlage 20kWp mit Batteriespeicher - 1 Stck. Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zubehör - 4 Stck. Verteileranlagen mit Zubehör - 20km Kabel, Kabelwege mit Zubehör - 800 Stck. Installationsgeräte und Zubehör - 200 Stck. Innenleuchten - 20 Stck. Außenleuchten - 1 Stck. Blitzschutzanlage Flachdach mit Zubehör - 1 Stck. Gebäudeautomationsanlage (MSR) für Heizung, Lüftung, Sanitär - 1 Stck. EDV-Anlage passiv - 2 Stck. Behindertenrufanlage - 1 Stck. Uhren- und Spielstandanzeige mit Zubehör - 1 Stck. Brandmeldeanlage (BMA) für 6 Linien mit Zubehör - 1 Stck. Sprachalarmierungsanlage (SAA) - 1 Stck. Rauchwarn- und Abzugsanlage (RWA) - 1 Stck. Zutrittskontrollanlage
Interne Kennung : 32-001-2025-1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45000000 Bauarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Trier-Saarburg ( DEB25 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 21/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 07/09/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis 100%
Beschreibung : Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Miniserium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Miniserium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Vergabekammer -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 8 Heizungs- und Sanitäranlagen
Beschreibung : Heizung: - 1 Stck. Anschluss an Wärmetauscher und Zubehör - 2 Stck. Heizungsverteiler mit Zubehör - 1 Stck. Pufferspeicher mit 2 Frischwasserstationen für Warmwasserbereitung - 4 Stck. Heizgruppen ungemischt mit Umwälzpumpen und Zubehör - 4 Stck. Heizgruppen gemischt mit Umwälzpumpen und Zubehör - 1 Stck. Sicherheitstechnische Ausrüstung mit Zubehör - 1 Stck. Druckhaltung mit Zubehör - 14 Stck. Deckenstrahlplatten mit Zubehör - 18 Stck. Heizkörper mit Zubehör - 355 m² Fußbodenheizung mit Zubehör - 1400 m Heizleitungen mit Dämmung DN15-DN50 - 90 Stck. Brandschutzdurchführungen Heizung Sanitär: - 22 Stck. Waschtischanlagen mit Armaturen und Zubehör - 27 Stck. Duschanlagen mit Zubehör - 7 Stck. Urinalanlagen mit Zubehör - 18 Stck. WC-Anlagen mit Zubehör - 1 Stck. Armatur für Küchenspüle mit Zubehör - 1 Stck. Wassermanagementsystem mit Zubehör - 160 m Entwässerungsleitungen DN50 bis DN100 - 550 m Trinkwasserleitungen mit Dämmung DN15-DN40 - 180 m Löschwasserleitung mit Dämmung trocken - 1 Stck. Einspeisearmatur für LW-Anlage trocken - 4 Stck. Entnahmearmaturen für LW-Anlage trocken - 50 Stck. Brandschutzdurchführungen Sanitär
Interne Kennung : 32-001-2025-2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45000000 Bauarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Trier-Saarburg ( DEB25 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 03/11/2025
Enddatum der Laufzeit : 07/09/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums : Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Miniserium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Miniserium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Vergabekammer -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Los 9 Förderanlage-Aufzug
Beschreibung : - 1 Stck. Aufzug als Plattformlift, BxTxH=110x140x200cm, 2 Haltestellen, Tür einseitig
Interne Kennung : 32-001-2025-3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45000000 Bauarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Trier-Saarburg ( DEB25 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 04/11/2025
Enddatum der Laufzeit : 17/11/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums : Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Miniserium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Miniserium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Vergabekammer -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Los 10 Trockenbau
Beschreibung : Gebäudeabmessungen Neubau - Gebäudeabmessungen ca. 42,50 m x 58,50 m x 9,00m (BxLxH) - Grundfläche ca.11.408 m² - Bruttorauminhalt ca. 18.370 m³ - Nettoraumfläche ca. 2.320 m² Trockenbauarbeiten Neubau - Trockenbauwände ca. 670 m² - Rasterunterdecken Mineralplatten ca. 500 m² - Akkustik- GK-Plattendecken ca. 250 m²
Interne Kennung : 32-001-2025-4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45000000 Bauarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Trier-Saarburg ( DEB25 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 29/09/2025
Enddatum der Laufzeit : 04/05/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums : Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Miniserium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Miniserium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Vergabekammer -

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
Registrierungsnummer : DE 45457845
Postanschrift : Schlossberg 6
Stadt : Saarburg
Postleitzahl : 54439
Land, Gliederung (NUTS) : Trier-Saarburg ( DEB25 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Telefon : +49 6581 81171
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Miniserium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Vergabekammer
Registrierungsnummer : DE 54545547845
Abteilung : Vergabekammer
Postanschrift : Stiftstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer
Telefon : +49 6131 160
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 91ef5c00-710d-4967-8414-3a2e77458640 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/05/2025 08:11 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00299901-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 90/2025
Datum der Veröffentlichung : 12/05/2025