Lizenzierung von Equity-Indizes

Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für …

CPV: 66600000 Kases pakalpojumi
Izpildes vieta:
Lizenzierung von Equity-Indizes
Piešķīrēja iestāde:
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Piešķīruma numurs:
03-9-1-228

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lizenzierung von Equity-Indizes
Beschreibung : Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgeübt wird. Die Stiftung hat eine einzigartige, gesellschaftlich bedeutende Aufgabe. Sie wurde gegründet, um die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls langfristig sicherzustellen, der aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland entstanden ist. Der KENFO erstattet dem Bund die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Hierzu wurden von den Betreibern der 25 deutschen Kernkraftwerke 24,1 Mrd. EUR zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls übertragen. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kapitalanlagen fokussiert sich der KENFO auf seine Kernkompetenzen, um im Rahmen einer effizienten Organisationsstruktur die Kapitalanlagen zu managen.
Kennung des Verfahrens : 54fcdadc-cf5d-4054-b08b-9805f57f512a
Interne Kennung : 03-9-1-228
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kurfürstenstraße 87
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10787
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YX45Z2B
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Lizenzierung von Equity-Indizes
Beschreibung : Aufgrund des zum 14. Juli 2025 auslaufenden Vertrages zu den Equity Indizes erfolgt eine Neuausschreibung der Leistungen. Der KENFO in seiner Eigenschaft als Asset Owner benötigt die nachstehend aufgeführten Equity Indizes bzw. Indexfamilien. Die Indizes werden als interne Benchmark (z.T. in Form von Composite-Indizes) für die Portfolio-/Risikoanalyse verwendet, auch auf historischer und Zeitreihenbasis. Der Lizenzumfang bezieht sich sowohl auf die Indexlevel inkl. aggregierter Kennzahlen als auch die Indexkonstituenten. Die ausschließlich interne Verwendung umfasst Berichte an das Kuratorium, den Anlagebeirat sowie die Rechtsaufsicht des KENFO. Darüber hinaus werden sie als Benchmark für an Asset Manager ausgelagerte Mandate im Equity Bereich verwendet, ggfs. mit einer zusätzlichen Lizenzierung beim jeweils zuständigen Manager sowie ggfs. bei weiteren involvierten Parteien (bspw. KVG). Ergänzend hierzu ist in unregelmäßigen Zeitabständen die Veröffentlichung von Fachbeiträgen in wissenschaftlichen Zeitschriften oder auf KENFO-Kanälen geplant, um diese der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Hierbei sind keine Gewinnerzielungsabsichten, Vertriebszwecke oder dergleichen verbunden, da der KENFO als öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes allein seinem gesetzlich vorgegebenen Stiftungszweck verpflichtet ist und keine Kundenbeziehungen führt, Leistungen gegenüber Privaten erbringt oder anderweitig unternehmerisch tätig ist. Ein Zugriff auf die Daten über sFTP bzw. REST API ist obligatorisch zu ermöglichen. Darüber hinaus ist eine Datenbereitstellung im vom KENFO genutzten Portfolio- und Risikomanagementsystem (aktuell Aladdin RISK) sowie ebenfalls in den genutzten Bloomberg-Marktdatenterminals vorzusehen. Im Portfolio- und Risikomanagementsystem werden auch Composite Indizes genutzt. Weiterhin plant der KENFO den Aufbau eines eigenen Datenhaushalts, in dem ebenfalls ausgewählte Daten und Kennzahlen vorgehalten werden sollen. Neben den Zeitreihen Total Return und Net Return sollten die Konstituenten mit Indexgewicht, Dividendenrendite, KGV, Shiller-KGV, Umsatz- und Gewinnzahlen sowie Umsatz- und Gewinnwachstum über 5 Jahre abrufbar sein. Hinweis: Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungspakete (bzw. innerhalb der einzelnen Leistungspakete nicht zu sämtlichen Bestandteilen) bei dem oder den Zuschlagsempfänger(n) verpflichtet.
Interne Kennung : 03-9-1-228

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Leistungsbeschreibung sieht Optionale Indexpakete vor (Mindestanforderung, zu einem späteren Zeitpunkt aktivierbare Optionen): Die Indexdaten (Indexlevel, Konstituenten und Kennzahlen) werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt benötigt. Daher sind in der Leistungsbeschreibung als optionale Leistungsbestandteile gekennzeichnete Indizes/Indexfamilien als separate, zu einem späteren Zeitpunkt zu ziehende vertragliche Option, mit anzubieten.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kurfürstenstraße 87
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10787
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 60 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Gewichtung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Gewichtung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden (auszugsweisen) Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden (auszugsweisen) Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : MSCI
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot vom 10.03.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 03-9-1-228
Titel : Equity Indizes
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025
Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Bloomberg L.P.
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot vom 11.03.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 03-9-1-228-1
Titel : Equity Indizes
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Registrierungsnummer : 993-80186-98
Postanschrift : Kurfürstenstraße 87
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10787
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Patrick Horil
Telefon : +49 3040818858-41
Internetadresse : https://www.kenfo.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Villemombler Str. 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : MSCI
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 132366
Postanschrift : Junghofstrasse 24
Stadt : Frankfurt
Postleitzahl : 60311
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Telefon : 01727946027
Internetadresse : http://www.msci.com
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Bloomberg L.P.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : keine Angaben
Postanschrift : 731 Lexington Ave
Stadt : New York
Postleitzahl : 10022-1331
Land : Vereinigte Staaten
Telefon : 442035257393
Internetadresse : http://www.bloomberg.com
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 8d11f643-57d1-46d0-b385-0ba6f1224129 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/06/2025 12:01 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00358902-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 106/2025
Datum der Veröffentlichung : 04/06/2025