Fortschreibung HWGK - Rahmenvereinbarung DL1 Daten: Qualitätssicherung und Fachberatung

In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderungen hoch sind. Im Zuge der Fortschreibung der HWGK werden in allen Teilprojekten umfangreiche Daten für die Bearbeitung …

CPV: 71336000 Inženiertehniskie atbalsta pakalpojumi, 71300000 Inženiertehniskie pakalpojumi, 72314000 Datu apkopošanas un salīdzināšanas pakalpojumi, 72317000 Datu uzglabāšanas pakalpojumi, 72318000 Datu pārraides pakalpojumi
Izpildes vieta:
Fortschreibung HWGK - Rahmenvereinbarung DL1 Daten: Qualitätssicherung und Fachberatung
Piešķīrēja iestāde:
Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Piešķīruma numurs:
HWGK-F_2024_0005

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Fortschreibung HWGK - Rahmenvereinbarung DL1 Daten: Qualitätssicherung und Fachberatung
Beschreibung : In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderungen hoch sind. Im Zuge der Fortschreibung der HWGK werden in allen Teilprojekten umfangreiche Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt, bzw. kommen als Ergebnisdaten zurück. Dieser Datentransfer ist durch den DL1 zu gewährleisten. Die eingehenden Daten sind in einer formellen Prüfung (Abgabe in einem einheitlichen, vorgegebenen Datenformat) wie in einer fachlichen Prüfung (Plausibilisierung) einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Bereits vorhandene Daten sind auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen. Ferner sind die Projektleitung (RPS), die LUBW und die beauftragten Dienstleister in Fragestellungen zu Daten (Formate, Haltung; Weitergabe etc.) und auch bei der konzeptionellen Weiterentwicklung im Projekt zu beraten.
Kennung des Verfahrens : f8af4136-0415-4596-b459-bc99c56e7e84
Vorherige Bekanntmachung : 568715-2024
Interne Kennung : HWGK-F_2024_0005
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72314000 Datenerhebung und -zusammentragung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71336000 Unterstützende technische Tätigkeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72317000 Datenspeicherung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72318000 Datenübertragung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Ruppmannstraße 21
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70565
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 821 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXUEYDDYTECK6DPF -
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Fortschreibung HWGK - Rahmenvereinbarung DL1 Daten: Qualitätssicherung und Fachberatung
Beschreibung : Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie hat Baden-Württemberg bis 2015 an ca. 12.300 Flusskilometer Hochwassergefahrenkarten (HWGK) erstellt (siehe www.hochwasserbw.de). Es wurden hierfür ca. 50 TB Daten erstellt, welche bei der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) gespeichert und visualisiert werden. Es handelt sich hierbei um Rasterdaten (Wasserspiegellagen, Überflutungstiefen) und Vektordaten. Alle Informationen sind in regional verteilten Geodatenbanken gespeichert (ESRI-GDB). Die Karten- bzw. Datensätze müssen regelmäßig fortgeschrieben und an neue Erkenntnisse (z.B. Geländemodifikationen, Änderungen im und am Gewässer) angepasst werden. Dazu wurden zwei Konzepte eingeführt: Bei der "Gebietsweisen Fortschreibung" werden ganze Flusseinzugsgebiete neu erstellt. Lokale Anpassungen erfolgen anlassbezogen durch einen Vorhabenträger im Rahmen einer Maßnahmenumsetzung. Dabei wird nur ein lokaler Bereich der HWGK ausgetauscht. Anforderungen und methodische Beschreibung an die Erstellung / Fortschreibung der HWGK sind in der Leistungsbeschreibung Hydraulik beschrieben und in entsprechenden Ablaufschemen dargestellt # Das RPS hat die Projektleitung und koordiniert die landesweiten Arbeiten. Die fachliche Projektleitung HWGK setzt sich aus der Projektleitung (RPS) sowie Dienstleistern (DL) aus den Bereichen Daten, Hydraulik, Hydrologie, Vermessung, Ausschreibungsverfahren zusammen. Sie beraten die Projektleitung. Dies umfasst auch Gremienarbeit und die fachliche Beratung der vier Regierungspräsidien, der 44 Unteren Wasserbehörden und der mit den hydraulischen und hydrologischen Berechnungen beauftragten Ingenieurbüros. Darüber hinaus begleiten, unterstützen und beraten die Dienstleister bei Ausschreibungsverfahren. # Hauptaufgabe stellt die Qualitätssicherung der abgegebenen Ergebnisdaten der hydraulischen und hydrologischen Berechnungen in den jeweiligen Fachgebieten nach festgelegten fachlichen Kriterien dar. Diese sind in Abstimmung mit der Projektleitung weiterzuentwickeln und entsprechende Dokumentationen der Prüfungen zu erstellen. # Die weiteren Aufgaben des DL-Daten sind: Weiterentwicklung und Pflege der Datenhaltung HWGK: Der DL-Daten setzt die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung der HWGK-Fortschreibung in die Projektvorlagen und die vorgegebenen Schablonen für die Ergebnisdatenabgabe um und hält diese Vorlagen aktuell. Die qualitätsgesicherten Ergebnisse der Auftragnehmer sind aufzubereiten, mit den bereits vorliegenden Ergebnissen zu homogenisieren und in den bestehenden landesweiten HWGK-Ergebnisdatensatz zu übernehmen bzw. auszutauschen. Die aktualisierten Ergebnisdaten sind an die LUBW zu übergeben. Zu Beginn einer hydraulischen Beauftragung stellt der DL-Daten die im Projekt erzeugten Grundlagen-Daten zusammen, ergänzt diese mit den Fachdaten der HWGK-Ersterstellung und stellt diese dem Auftragnehmer zu Verfügung. Der DL-Daten ist Ansprechpartner der Projektleitung bei allen Anfragen zu Fachdaten HWGK. # Datenaufbereitung und Datenprüfung: Alle Eingangs- und Grundlagendaten müssen qualitätsgesichert werden: Im Projekt werden terrestrische Vermessungs- und Befliegungsdaten erhoben, welche durch den DL-Daten zu prüfen und für die weitere Bearbeitung (z.B. HydTERRAIN) aufzubereiten sind. Es handelt sich in der Regel um das landeseinheitliche GPRO-Format für Gewässerprofilvermessungen sowie um hochauflösende Airborn-Laserscann-Daten (roter oder grüner Laser). Darüber hinaus werden dem Projekt regelmäßig Daten (dwg, dxf, shp) bereitgestellt, welche für die Weiterverarbeitung aufbereitet und prozessiert werden müssen. Der DL-Daten übernimmt die originalen hochauflösenden Airborn-Laserscann-Daten filtert diese und erstellt ein RohTERRAIN. Dieses stellt die Basis für die Ableitung weiterer Höhenmodelle dar (je nach Aufgabenstellung bspw. 4x4m DGM für die Ableitung von Einzugsgebieten oder 0,5x0,5m für das HydTERRAIN). # Der DL-Daten unterstützt die Aufgaben der anderen Dienstleister (z.B. bei der Erhebung des Vermessungsbedarfs für Gewässerprofile) und stellt spezifisch aufbereitete Datensätze bereit. Er erzeugt und pflegt innerhalb der Bearbeitungskulisse den genauen Gewässerverlauf (HWGK-Centerline). Grundlagen für diese Erfassung sind die Airborn-Laserscann-Daten, Orthobilder und Vermessungsdaten der Gewässer. # Erstellung HydTERRAIN: Im Rahmen der Gebietsweisen Fortschreibung ist ein hydraulisch plausibles Höhenmodell (HydTERRAIN) für die hydraulische Berechnung der HWGK im ESRI-Terrainformat zu erstellen. Hierfür ist auf Basis der Vermessungsdaten innerhalb des HWGK-Gewässernetzes mittels Bruchkanten ein 3D-Gewässerschlauch unterhalb der Wasser-/Land-Grenze abzuleiten und in das RohTERRAIN einzuarbeiten. Zudem sind Längsstrukturen (z.B. Mauern, Schwellen) welche in den terrestrischen Vermessungen enthalten sind einzuarbeiten. Das HydTERRAIN ist an die Auftragnehmer auszuliefern und stellt die Grundlage der hydraulischen 2D-Modellierung dar. # Qualitätssicherung HydTERRAIN: Bei der hydraulischen Bearbeitung im Rahmen einer Gebietsweisen Fortschreibung wird das HydTERRAIN von den Auftragnehmern weiterbearbeitet / korrigiert / ergänzt. Bei der Anlassbezogenen Fortschreibung wird das HydTERRAIN durch die für die Hydraulik beauftragten Ingenieurbüros erstellt. Der DL-Daten prüft und sichert die Qualität des HydTERRAIN mit Blick auf die Datenhomogenität und die hydraulische Verwendbarkeit. # Unterstützung der Projektleitung bei der Auswertung oder Aufbereitung der vorliegenden HWGK-Datensätze für weitere Akteure und Fachinformationssysteme des Landes (FLIWAS, AKWB, AWGN, etc.) # Das Anforderungsprofil an den DL-Daten zeichnet sich durch umfassende Kenntnisse in ArcGIS Pro sowie umfangreiche Erfahrung im Programmieren in Python aus. Hydrologische sowie hydraulische Erfahrungen sind von Vorteil. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass der Umfang der Leistungen drei Vollzeitstellen entspricht.
Interne Kennung : HWGK-F_2024_0005

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72314000 Datenerhebung und -zusammentragung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71336000 Unterstützende technische Tätigkeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72317000 Datenspeicherung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72318000 Datenübertragung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Ruppmannstraße 21
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70565
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 19/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 568715-2024

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Herangehensweise bei der Qualitätssicherung Dritter
Beschreibung : Bewertung der vorgesehenen Herangehensweise an die Prüfung zur Qualitätssicherung von Datensätzen hinsichtlich formeller Anforderungen und der Plausibilisierung dieser Daten, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Organisation
Beschreibung : Bewertung der vorgesehenen Zusammensetzung des Projektteams und der Herangehensweise für die Organisation der Bearbeitung (z.B.: Gewährleistung der Terminsicherheit, der Gewährleistung der Kapazitäten, Organisation der Datenhaltung), inklusive der Bewertung der vorgesehenen Projektleitung und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten (z.B.: die Kenntnisse des Zusammenspiels der verschiedenen Daten aus Vermessung, Befliegung, Hydrologie und Hydraulik )
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Allgemeiner Eindruck
Beschreibung : Bewertung des allgemeinen Eindrucks. Beispielsweise: Hat sich der Bieter an die Wünsche und Anforderungen des AG gehalten, waren die Ausführungen des Bieters allgemeinverständlich.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Herangehensweise fachlichen Beratung und Weiterentwicklung Vorgehen
Beschreibung : Bewertung der vorgesehenen Herangehensweise für die fachlichen Beratung und Weiterentwicklung des landesweiten Vorgehens, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Bewertung entsprechend der bekantgegebenen Vorgehensweise
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: " ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: " ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Baden-Württemberg -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 821 000 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 2 185 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 1 821 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : DHI WASY GmbH
Unterauftragnehmer des Gewinners :
Offizielle Bezeichnung : GI Geoinformatik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 2 - 24019
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 821 000 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : DHI WASY GmbH, Berlin
Datum des Vertragsabschlusses : 14/05/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : ja
Bekanntmachung, die die Rahmenvereinbarung geschaffen hat : 700053-2024

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Registrierungsnummer : 08-A6296-80
Postanschrift : Ruppmannstraße 21
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70565
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Refertat 53.2
Telefon : +49 711904-0
Fax : +49 711904-15091
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : DE811469974
Postanschrift : Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76247
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Referat 15
Telefon : +49 721926-8730
Fax : +49 7219263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : DHI WASY GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE814197353
Postanschrift : Am Studio 26
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 12489
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30679998-0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Dänemark
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : GI Geoinformatik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 164481112
Postanschrift : Morellstraße 33
Stadt : Augsburg
Postleitzahl : 86159
Land, Gliederung (NUTS) : Augsburg, Kreisfreie Stadt ( DE271 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 82125869-0
Rollen dieser Organisation :
Unterauftragnehmer
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 049b8573-77e9-44a2-be6e-2d739827d8cb - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 06/06/2025 10:43 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00369196-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 109/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/06/2025