Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Korruption
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Betrug
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Zahlungsunfähigkeit
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung