Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten …

CPV: 72500000 Datorsaistītie pakalpojumi, 79800000 Iespiešanas un saistītie pakalpojumi, 72260000 Ar programmatūru saistītie pakalpojumi
Termiņš:
2025. gada 15. maijs, 10:00
Termiņa veids:
Piedāvājuma iesniegšana
Izpildes vieta:
Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Piešķīrēja iestāde:
Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Piešķīruma numurs:
2025-04-11-SYS-CSC

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Baden - Württemberg
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Bremen/Bremerhaven
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Beschreibung : Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Kennung des Verfahrens : 22b2ce0d-630d-4760-bccf-338232ac2a29
Interne Kennung : 2025-04-11-SYS-CSC
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72500000 Datenverarbeitungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort für die Übermittlung der Datensätze mit den Lichtbilddateien sind die Daten-Annahmestellen des IT-Dienstleisters der jeweiligen Auftraggeberin (siehe Anhang 1 des Rahmenvertrags).

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5LP4
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Bundesrepublik Deutschland.

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 4
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 4

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen :
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung :
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten :
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung :
Betrug :
Korruption :
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels :
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern :
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen :
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen :
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen :
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen :
Zahlungsunfähigkeit :
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter :
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit :
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften :
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten :
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs :
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren :
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens :
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen :
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : AOK Bayern, AOK PLUS
Beschreibung : Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z.B. wegen Überalterung zu löschender Bilder). Übergreifend umfasst sind u.a. die folgenden Leistungen: - Einrichtung, Test und Pilotierung der Prozesse zur Lichtbildeinholung - Druck und Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten einschließlich Korrektur- und Erinnerungsverfahren - Prüfung, Qualitätssicherung und ggf. Optimierung der Rückläufe von den Versicherten - Digitalisierung der eingegangenen Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen - Bearbeitung, Prüfung und Verbesserung digital übermittelter Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72500000 Datenverarbeitungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Optional können die Auftraggeberinnen den Auftragnehmer mit der Erstellung von Druck- und Reprovorlagen beauftragen. Optional soll für einzelne Auftraggeberinnen die sichere Bildeinholung über eine geeignete WEB-Anwendung mittels eines Einmal-Pin-Verfahrens oder ein Verfahren mit einem mindestens gleich hohen Schutzniveau angeboten werden.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort für die Übermittlung der Datensätze mit den Lichtbilddateien sind die Daten-Annahmestellen des IT-Dienstleisters der jeweiligen Auftraggeberin (siehe Anhang 1 des Rahmenvertrags).

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Auftraggeberinnen haben gemeinsam das Recht (aber sind nicht verpflichtet), den Vertrag einmal oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, insgesamt also um bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern ("Verlängerte Laufzeit"; Originäre Laufzeit und ggf. Verlängerte Laufzeiten gemeinsam die "Laufzeit"). Die Auftraggeberinnen werden dem Auftragnehmer zwölf Monate vor dem Ende der originären Laufzeit bzw. dem Ende der jeweiligen Verlängerten Laufzeit schriftlich mitteilen, wenn und in welchem Umfang welche Auftraggeberinnen von diesem Recht zur Laufzeitverlängerung Gebrauch machen möchten.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Der Auftragnehmer wird innerhalb einer Frist von 8 (acht) Wochen ab Inkrafttreten dieses Rahmenvertrags den Auftraggeberinnen nachweisen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden und EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Vermögensschäden besteht, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst.
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Kriterium : Informationssicherheit
Beschreibung : Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen aus § 393 Abs. 2-4 SGB V an einen Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen im Sinne des § 393 SGB V zu erfüllen, es sei denn er weist den Auftraggebern nach, dass weder der Auftragnehmer noch einer seiner Unterauftragnehmer bei der Leistungserbringung Cloud-Computing-Dienste im Sinne des § 384 Satz 1 Nr. 5 SGB V einsetzen. Dies gilt insbesondere für den Nachweis eines aktuellen C5-Testates (bzw. anstelle eines aktuellen C5-Testats ein Testat oder Zertifikat, dessen Befolgung ein im Vergleich zum C5-Standard vergleichbares oder höheres Sicherheitsniveau sicherstellt und dies in der entsprechenden Rechtsverordnung (C5-Gleichwertigkeitsverordnung vom 19.03.2025) festgelegt ist).
Kriterium : Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung : Nachweis einer DIN EN ISO 9001-Zertifizierung.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Es ist mindestens eine Referenz über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) muss dabei vom Umfang her bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder dem Auftragsvolumen entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4). Aus der Referenz muss zudem hervorgehen, dass die Leistung für mindestens zwei Auftraggeber, d.h. eigenständige Unternehmen mit nicht identischen Prozessen und Anforderungen, erbracht wurde. Nachweis von mindestens folgenden Auftragsvolumen bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder: Los 1: 4.062.000 Los 2: 2.792.794 Los 3: 4.163.000 Los 4: 2.189.547 Alternativ kann der Auftragnehmer mehrere Referenzen über zeitgleich (mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr) für verschiedene Auftraggeber (mindestens zwei) erbrachte Leistungen vorlegen. Aus den Referenzen muss insgesamt hervorgehen, dass der Bieter Leistungen, die vom Umfang her dem Auftragsvolumen (Anzahl der zu beschaffenden Bilder) entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4), erbracht hat. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind zudem Angaben zu Referenzansprechpartnern oder einer auskunftsfähigen Organisationseinheit (inkl. Telefonnummer), zur Anzahl der erstellten Bilder, zur Anzahl der verarbeiteten Bilder und zur Anzahl des eingesetzten Personals.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Angebot mit dem günstigsten geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreis (netto) erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle höheren geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreise (netto) werden mit dem günstigsten geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreis (netto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der günstigste bewertungsrelevante Gesamtpreis (netto) durch den geprüften bewertungsrelevanten Nettogesamtpreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 100 Punkten multipliziert wird.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 100 Punkte. Die Bewertung der Qualität erfolgt mittels Vergabe von Punkten je nach Zielerfüllungsgrad für die einzelnen Anforderungen (Kriteriengruppe 1: Umsetzung Gesamtprozess; Kriteriengruppe 2: Mengen; Kriteriengruppe 3: Notfallplanung; Kriteriengruppe 4: Umgang mit Änderungen; Kriteriengruppe 5: Fixiersystem). Die einzeln erreichten Punkte werden entsprechend der Bewertungsmatrix gewichtet und summiert. Anschließend werden die Punkte wiederum auf den Wert 100 normiert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK5LP4/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : (1) Bürgschaft Der Auftragnehmer hat innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in den Vergabe- und Vertragsunterlagen durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, in Höhe von 320.000,00 Euro vorzulegen. Die Bürgschaft hat die Vertragserfüllung und die Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen abzudecken. Sofern eine Auftraggeberin im Einzelfall begründete Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit nachzuweisen. Solange eine Bürgschaft gemäß Ziff. 19.1 des Vertrags nicht vorliegt, sind die Auftraggeberinnen berechtigt, insgesamt bis zur Höhe der genannten Sicherheit an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütungen einzubehalten. Wird danach eine entsprechende Bürgschaft vorgelegt, sind die einbehaltenen Beträge unverzüglich an den Auftragnehmer auszuzahlen.
Frist für den Eingang der Angebote : 15/05/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : (1) Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage den Auftraggeberinnen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Datenschutzbestimmungen Zum Schutze von Sozialdaten ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen notwendig. Die Datenschutzbestimmungen sind mit der Anlage 3 und den Anhängen A bis F Vertragsbestandteil und werden mit Zuschlag im Vergabeverfahren wirksam. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (3) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Informationssicherheit. (4) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Qualitätssicherung.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordost, AOK NordWest
Beschreibung : Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z.B. wegen Überalterung zu löschender Bilder). Übergreifend umfasst sind u.a. die folgenden Leistungen: - Einrichtung, Test und Pilotierung der Prozesse zur Lichtbildeinholung - Druck und Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten einschließlich Korrektur- und Erinnerungsverfahren - Prüfung, Qualitätssicherung und ggf. Optimierung der Rückläufe von den Versicherten - Digitalisierung der eingegangenen Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen - Bearbeitung, Prüfung und Verbesserung digital übermittelter Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72500000 Datenverarbeitungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Optional können die Auftraggeberinnen den Auftragnehmer mit der Erstellung von Druck- und Reprovorlagen beauftragen. Optional soll für einzelne Auftraggeberinnen die sichere Bildeinholung über eine geeignete WEB-Anwendung mittels eines Einmal-Pin-Verfahrens oder ein Verfahren mit einem mindestens gleich hohen Schutzniveau angeboten werden.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort für die Übermittlung der Datensätze mit den Lichtbilddateien sind die Daten-Annahmestellen des IT-Dienstleisters der jeweiligen Auftraggeberin (siehe Anhang 1 des Rahmenvertrags).

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Auftraggeberinnen haben gemeinsam das Recht (aber sind nicht verpflichtet), den Vertrag einmal oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, insgesamt also um bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern ("Verlängerte Laufzeit"; Originäre Laufzeit und ggf. Verlängerte Laufzeiten gemeinsam die "Laufzeit"). Die Auftraggeberinnen werden dem Auftragnehmer zwölf Monate vor dem Ende der originären Laufzeit bzw. dem Ende der jeweiligen Verlängerten Laufzeit schriftlich mitteilen, wenn und in welchem Umfang welche Auftraggeberinnen von diesem Recht zur Laufzeitverlängerung Gebrauch machen möchten.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Der Auftragnehmer wird innerhalb einer Frist von 8 (acht) Wochen ab Inkrafttreten dieses Rahmenvertrags den Auftraggeberinnen nachweisen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden und EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Vermögensschäden besteht, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst.
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Kriterium : Informationssicherheit
Beschreibung : Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen aus § 393 Abs. 2-4 SGB V an einen Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen im Sinne des § 393 SGB V zu erfüllen, es sei denn er weist den Auftraggebern nach, dass weder der Auftragnehmer noch einer seiner Unterauftragnehmer bei der Leistungserbringung Cloud-Computing-Dienste im Sinne des § 384 Satz 1 Nr. 5 SGB V einsetzen. Dies gilt insbesondere für den Nachweis eines aktuellen C5-Testates (bzw. anstelle eines aktuellen C5-Testats ein Testat oder Zertifikat, dessen Befolgung ein im Vergleich zum C5-Standard vergleichbares oder höheres Sicherheitsniveau sicherstellt und dies in der entsprechenden Rechtsverordnung (C5-Gleichwertigkeitsverordnung vom 19.03.2025) festgelegt ist).
Kriterium : Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung : Nachweis einer DIN EN ISO 9001-Zertifizierung.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Es ist mindestens eine Referenz über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) muss dabei vom Umfang her bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder dem Auftragsvolumen entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4). Aus der Referenz muss zudem hervorgehen, dass die Leistung für mindestens zwei Auftraggeber, d.h. eigenständige Unternehmen mit nicht identischen Prozessen und Anforderungen, erbracht wurde. Nachweis von mindestens folgenden Auftragsvolumen bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder: Los 1: 4.062.000 Los 2: 2.792.794 Los 3: 4.163.000 Los 4: 2.189.547 Alternativ kann der Auftragnehmer mehrere Referenzen über zeitgleich (mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr) für verschiedene Auftraggeber (mindestens zwei) erbrachte Leistungen vorlegen. Aus den Referenzen muss insgesamt hervorgehen, dass der Bieter Leistungen, die vom Umfang her dem Auftragsvolumen (Anzahl der zu beschaffenden Bilder) entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4), erbracht hat. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind zudem Angaben zu Referenzansprechpartnern oder einer auskunftsfähigen Organisationseinheit (inkl. Telefonnummer), zur Anzahl der erstellten Bilder, zur Anzahl der verarbeiteten Bilder und zur Anzahl des eingesetzten Personals.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Angebot mit dem günstigsten geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreis (netto) erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle höheren geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreise (netto) werden mit dem günstigsten geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreis (netto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der günstigste bewertungsrelevante Gesamtpreis (netto) durch den geprüften bewertungsrelevanten Nettogesamtpreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 100 Punkten multipliziert wird.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 100 Punkte. Die Bewertung der Qualität erfolgt mittels Vergabe von Punkten je nach Zielerfüllungsgrad für die einzelnen Anforderungen (Kriteriengruppe 1: Umsetzung Gesamtprozess; Kriteriengruppe 2: Mengen; Kriteriengruppe 3: Notfallplanung; Kriteriengruppe 4: Umgang mit Änderungen; Kriteriengruppe 5: Fixiersystem). Die einzeln erreichten Punkte werden entsprechend der Bewertungsmatrix gewichtet und summiert. Anschließend werden die Punkte wiederum auf den Wert 100 normiert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK5LP4/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : (1) Bürgschaft Der Auftragnehmer hat innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in den Vergabe- und Vertragsunterlagen durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, in Höhe von 320.000,00 Euro vorzulegen. Die Bürgschaft hat die Vertragserfüllung und die Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen abzudecken. Sofern eine Auftraggeberin im Einzelfall begründete Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit nachzuweisen. Solange eine Bürgschaft gemäß Ziff. 19.1 des Vertrags nicht vorliegt, sind die Auftraggeberinnen berechtigt, insgesamt bis zur Höhe der genannten Sicherheit an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütungen einzubehalten. Wird danach eine entsprechende Bürgschaft vorgelegt, sind die einbehaltenen Beträge unverzüglich an den Auftragnehmer auszuzahlen.
Frist für den Eingang der Angebote : 15/05/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : (1) Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage den Auftraggeberinnen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Datenschutzbestimmungen Zum Schutze von Sozialdaten ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen notwendig. Die Datenschutzbestimmungen sind mit der Anlage 3 und den Anhängen A bis F Vertragsbestandteil und werden mit Zuschlag im Vergabeverfahren wirksam. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (3) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Informationssicherheit. (4) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Qualitätssicherung.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Beschreibung : Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z.B. wegen Überalterung zu löschender Bilder). Übergreifend umfasst sind u.a. die folgenden Leistungen: - Einrichtung, Test und Pilotierung der Prozesse zur Lichtbildeinholung - Druck und Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten einschließlich Korrektur- und Erinnerungsverfahren - Prüfung, Qualitätssicherung und ggf. Optimierung der Rückläufe von den Versicherten - Digitalisierung der eingegangenen Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen - Bearbeitung, Prüfung und Verbesserung digital übermittelter Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72500000 Datenverarbeitungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Optional können die Auftraggeberinnen den Auftragnehmer mit der Erstellung von Druck- und Reprovorlagen beauftragen. Optional soll für einzelne Auftraggeberinnen die sichere Bildeinholung über eine geeignete WEB-Anwendung mittels eines Einmal-Pin-Verfahrens oder ein Verfahren mit einem mindestens gleich hohen Schutzniveau angeboten werden.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort für die Übermittlung der Datensätze mit den Lichtbilddateien sind die Daten-Annahmestellen des IT-Dienstleisters der jeweiligen Auftraggeberin (siehe Anhang 1 des Rahmenvertrags).

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Auftraggeberinnen haben gemeinsam das Recht (aber sind nicht verpflichtet), den Vertrag einmal oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, insgesamt also um bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern ("Verlängerte Laufzeit"; Originäre Laufzeit und ggf. Verlängerte Laufzeiten gemeinsam die "Laufzeit"). Die Auftraggeberinnen werden dem Auftragnehmer zwölf Monate vor dem Ende der originären Laufzeit bzw. dem Ende der jeweiligen Verlängerten Laufzeit schriftlich mitteilen, wenn und in welchem Umfang welche Auftraggeberinnen von diesem Recht zur Laufzeitverlängerung Gebrauch machen möchten.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Der Auftragnehmer wird innerhalb einer Frist von 8 (acht) Wochen ab Inkrafttreten dieses Rahmenvertrags den Auftraggeberinnen nachweisen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden und EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Vermögensschäden besteht, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst.
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Kriterium : Informationssicherheit
Beschreibung : Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen aus § 393 Abs. 2-4 SGB V an einen Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen im Sinne des § 393 SGB V zu erfüllen, es sei denn er weist den Auftraggebern nach, dass weder der Auftragnehmer noch einer seiner Unterauftragnehmer bei der Leistungserbringung Cloud-Computing-Dienste im Sinne des § 384 Satz 1 Nr. 5 SGB V einsetzen. Dies gilt insbesondere für den Nachweis eines aktuellen C5-Testates (bzw. anstelle eines aktuellen C5-Testats ein Testat oder Zertifikat, dessen Befolgung ein im Vergleich zum C5-Standard vergleichbares oder höheres Sicherheitsniveau sicherstellt und dies in der entsprechenden Rechtsverordnung (C5-Gleichwertigkeitsverordnung vom 19.03.2025) festgelegt ist).
Kriterium : Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung : Nachweis einer DIN EN ISO 9001-Zertifizierung.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Es ist mindestens eine Referenz über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) muss dabei vom Umfang her bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder dem Auftragsvolumen entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4). Aus der Referenz muss zudem hervorgehen, dass die Leistung für mindestens zwei Auftraggeber, d.h. eigenständige Unternehmen mit nicht identischen Prozessen und Anforderungen, erbracht wurde. Nachweis von mindestens folgenden Auftragsvolumen bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder: Los 1: 4.062.000 Los 2: 2.792.794 Los 3: 4.163.000 Los 4: 2.189.547 Alternativ kann der Auftragnehmer mehrere Referenzen über zeitgleich (mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr) für verschiedene Auftraggeber (mindestens zwei) erbrachte Leistungen vorlegen. Aus den Referenzen muss insgesamt hervorgehen, dass der Bieter Leistungen, die vom Umfang her dem Auftragsvolumen (Anzahl der zu beschaffenden Bilder) entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4), erbracht hat. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind zudem Angaben zu Referenzansprechpartnern oder einer auskunftsfähigen Organisationseinheit (inkl. Telefonnummer), zur Anzahl der erstellten Bilder, zur Anzahl der verarbeiteten Bilder und zur Anzahl des eingesetzten Personals.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Angebot mit dem günstigsten geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreis (netto) erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle höheren geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreise (netto) werden mit dem günstigsten geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreis (netto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der günstigste bewertungsrelevante Gesamtpreis (netto) durch den geprüften bewertungsrelevanten Nettogesamtpreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 100 Punkten multipliziert wird.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 100 Punkte. Die Bewertung der Qualität erfolgt mittels Vergabe von Punkten je nach Zielerfüllungsgrad für die einzelnen Anforderungen (Kriteriengruppe 1: Umsetzung Gesamtprozess; Kriteriengruppe 2: Mengen; Kriteriengruppe 3: Notfallplanung; Kriteriengruppe 4: Umgang mit Änderungen; Kriteriengruppe 5: Fixiersystem). Die einzeln erreichten Punkte werden entsprechend der Bewertungsmatrix gewichtet und summiert. Anschließend werden die Punkte wiederum auf den Wert 100 normiert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK5LP4/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : (1) Bürgschaft Der Auftragnehmer hat innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in den Vergabe- und Vertragsunterlagen durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, in Höhe von 320.000,00 Euro vorzulegen. Die Bürgschaft hat die Vertragserfüllung und die Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen abzudecken. Sofern eine Auftraggeberin im Einzelfall begründete Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit nachzuweisen. Solange eine Bürgschaft gemäß Ziff. 19.1 des Vertrags nicht vorliegt, sind die Auftraggeberinnen berechtigt, insgesamt bis zur Höhe der genannten Sicherheit an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütungen einzubehalten. Wird danach eine entsprechende Bürgschaft vorgelegt, sind die einbehaltenen Beträge unverzüglich an den Auftragnehmer auszuzahlen.
Frist für den Eingang der Angebote : 15/05/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : (1) Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage den Auftraggeberinnen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Datenschutzbestimmungen Zum Schutze von Sozialdaten ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen notwendig. Die Datenschutzbestimmungen sind mit der Anlage 3 und den Anhängen A bis F Vertragsbestandteil und werden mit Zuschlag im Vergabeverfahren wirksam. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (3) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Informationssicherheit. (4) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Qualitätssicherung.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : AOK Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt, AOK Bremen/Bremerhaven
Beschreibung : Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z.B. wegen Überalterung zu löschender Bilder). Übergreifend umfasst sind u.a. die folgenden Leistungen: - Einrichtung, Test und Pilotierung der Prozesse zur Lichtbildeinholung - Druck und Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten einschließlich Korrektur- und Erinnerungsverfahren - Prüfung, Qualitätssicherung und ggf. Optimierung der Rückläufe von den Versicherten - Digitalisierung der eingegangenen Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen - Bearbeitung, Prüfung und Verbesserung digital übermittelter Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen.
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72500000 Datenverarbeitungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Optional können die Auftraggeberinnen den Auftragnehmer mit der Erstellung von Druck- und Reprovorlagen beauftragen. Optional soll für einzelne Auftraggeberinnen die sichere Bildeinholung über eine geeignete WEB-Anwendung mittels eines Einmal-Pin-Verfahrens oder ein Verfahren mit einem mindestens gleich hohen Schutzniveau angeboten werden.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort für die Übermittlung der Datensätze mit den Lichtbilddateien sind die Daten-Annahmestellen des IT-Dienstleisters der jeweiligen Auftraggeberin (siehe Anhang 1 des Rahmenvertrags).

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Auftraggeberinnen haben gemeinsam das Recht (aber sind nicht verpflichtet), den Vertrag einmal oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, insgesamt also um bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern ("Verlängerte Laufzeit"; Originäre Laufzeit und ggf. Verlängerte Laufzeiten gemeinsam die "Laufzeit"). Die Auftraggeberinnen werden dem Auftragnehmer zwölf Monate vor dem Ende der originären Laufzeit bzw. dem Ende der jeweiligen Verlängerten Laufzeit schriftlich mitteilen, wenn und in welchem Umfang welche Auftraggeberinnen von diesem Recht zur Laufzeitverlängerung Gebrauch machen möchten.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Der Auftragnehmer wird innerhalb einer Frist von 8 (acht) Wochen ab Inkrafttreten dieses Rahmenvertrags den Auftraggeberinnen nachweisen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden und EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Vermögensschäden besteht, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst.
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Kriterium : Informationssicherheit
Beschreibung : Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen aus § 393 Abs. 2-4 SGB V an einen Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen im Sinne des § 393 SGB V zu erfüllen, es sei denn er weist den Auftraggebern nach, dass weder der Auftragnehmer noch einer seiner Unterauftragnehmer bei der Leistungserbringung Cloud-Computing-Dienste im Sinne des § 384 Satz 1 Nr. 5 SGB V einsetzen. Dies gilt insbesondere für den Nachweis eines aktuellen C5-Testates (bzw. anstelle eines aktuellen C5-Testats ein Testat oder Zertifikat, dessen Befolgung ein im Vergleich zum C5-Standard vergleichbares oder höheres Sicherheitsniveau sicherstellt und dies in der entsprechenden Rechtsverordnung (C5-Gleichwertigkeitsverordnung vom 19.03.2025) festgelegt ist).
Kriterium : Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung : Nachweis einer DIN EN ISO 9001-Zertifizierung.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Es ist mindestens eine Referenz über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) muss dabei vom Umfang her bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder dem Auftragsvolumen entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4). Aus der Referenz muss zudem hervorgehen, dass die Leistung für mindestens zwei Auftraggeber, d.h. eigenständige Unternehmen mit nicht identischen Prozessen und Anforderungen, erbracht wurde. Nachweis von mindestens folgenden Auftragsvolumen bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder: Los 1: 4.062.000 Los 2: 2.792.794 Los 3: 4.163.000 Los 4: 2.189.547 Alternativ kann der Auftragnehmer mehrere Referenzen über zeitgleich (mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr) für verschiedene Auftraggeber (mindestens zwei) erbrachte Leistungen vorlegen. Aus den Referenzen muss insgesamt hervorgehen, dass der Bieter Leistungen, die vom Umfang her dem Auftragsvolumen (Anzahl der zu beschaffenden Bilder) entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4), erbracht hat. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind zudem Angaben zu Referenzansprechpartnern oder einer auskunftsfähigen Organisationseinheit (inkl. Telefonnummer), zur Anzahl der erstellten Bilder, zur Anzahl der verarbeiteten Bilder und zur Anzahl des eingesetzten Personals.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Angebot mit dem günstigsten geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreis (netto) erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle höheren geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreise (netto) werden mit dem günstigsten geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreis (netto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der günstigste bewertungsrelevante Gesamtpreis (netto) durch den geprüften bewertungsrelevanten Nettogesamtpreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 100 Punkten multipliziert wird.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 100 Punkte. Die Bewertung der Qualität erfolgt mittels Vergabe von Punkten je nach Zielerfüllungsgrad für die einzelnen Anforderungen (Kriteriengruppe 1: Umsetzung Gesamtprozess; Kriteriengruppe 2: Mengen; Kriteriengruppe 3: Notfallplanung; Kriteriengruppe 4: Umgang mit Änderungen; Kriteriengruppe 5: Fixiersystem). Die einzeln erreichten Punkte werden entsprechend der Bewertungsmatrix gewichtet und summiert. Anschließend werden die Punkte wiederum auf den Wert 100 normiert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK5LP4/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : (1) Bürgschaft Der Auftragnehmer hat innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in den Vergabe- und Vertragsunterlagen durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, in Höhe von 320.000,00 Euro vorzulegen. Die Bürgschaft hat die Vertragserfüllung und die Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen abzudecken. Sofern eine Auftraggeberin im Einzelfall begründete Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit nachzuweisen. Solange eine Bürgschaft gemäß Ziff. 19.1 des Vertrags nicht vorliegt, sind die Auftraggeberinnen berechtigt, insgesamt bis zur Höhe der genannten Sicherheit an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütungen einzubehalten. Wird danach eine entsprechende Bürgschaft vorgelegt, sind die einbehaltenen Beträge unverzüglich an den Auftragnehmer auszuzahlen.
Frist für den Eingang der Angebote : 15/05/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : (1) Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage den Auftraggeberinnen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Datenschutzbestimmungen Zum Schutze von Sozialdaten ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen notwendig. Die Datenschutzbestimmungen sind mit der Anlage 3 und den Anhängen A bis F Vertragsbestandteil und werden mit Zuschlag im Vergabeverfahren wirksam. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (3) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Informationssicherheit. (4) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Qualitätssicherung.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Registrierungsnummer : GsR634B
Postanschrift : Rosenthaler Str. 31
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10178
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 30346460
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : AOK Baden - Württemberg
Registrierungsnummer : DE168368778
Postanschrift : Presselstraße 19
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70191
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7112593-0
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE811695320
Postanschrift : Carl-Wery-Str. 28
Stadt : München
Postleitzahl : 81739
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8962730-0
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : AOK Bremen/Bremerhaven
Registrierungsnummer : DE114397726
Postanschrift : Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28195
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 04211761-0
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer : DE114110216
Postanschrift : Basler Str. 2
Stadt : Bad Homburg
Postleitzahl : 61352
Land, Gliederung (NUTS) : Hochtaunuskreis ( DE718 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8000000255
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer : DE192651227
Postanschrift : Hildesheimer Str. 273
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30519
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 05118701-0
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE275390265
Postanschrift : Brandenburger Straße 72
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14467
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8002650800
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0008

Offizielle Bezeichnung : AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE124159739
Postanschrift : Kopenhagener Str. 1
Stadt : Dortmund
Postleitzahl : 44269
Land, Gliederung (NUTS) : Dortmund, Kreisfreie Stadt ( DEA52 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8002655000
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0009

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Registrierungsnummer : DE256878834
Postanschrift : Sternplatz 7
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01067
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8002471001
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0010

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE207055164
Postanschrift : Wanheimer Str. 72
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40468
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2118791-0
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0011

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE271900642
Postanschrift : Virchowstraße 30
Stadt : Eisenberg
Postleitzahl : 67304
Land, Gliederung (NUTS) : Donnersbergkreis ( DEB3D )
Land : Deutschland
Telefon : +49 06351403-0
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0012

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE258393558
Postanschrift : Lüneburger Str. 4
Stadt : Magdeburg
Postleitzahl : 39106
Land, Gliederung (NUTS) : Magdeburg, Kreisfreie Stadt ( DEE03 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 08002265726
Internetadresse : https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0013

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Fax : +49 2289499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0014

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : a1e029d8-91fe-4fad-a053-78018872dc89 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/04/2025 12:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00242402-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 73/2025
Datum der Veröffentlichung : 14/04/2025