Betrieb von Front Offices für soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg

Der Auftrag beinhaltet den Betrieb von Front Offices für die in den Regionen Nord und West angebotenen sozialen Beratungsleistungen wie zum Beispiel Sucht- und Schuldnerberatungen. Die Front Offices fungieren dabei als erste Anlaufstelle für Ratsuchende. Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den …

CPV: 85300000 Sociālie pakalpojumi un saistītie pakalpojumi, 85000000 Veselības un sociālie pakalpojumi
Izpildes vieta:
Betrieb von Front Offices für soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg
Piešķīrēja iestāde:
Kreis Segeberg - Der Landrat
Piešķīruma numurs:
SE30.00.20250023

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Kreis Segeberg - Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Betrieb von Front Offices für soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg
Beschreibung : Der Auftrag beinhaltet den Betrieb von Front Offices für die in den Regionen Nord und West angebotenen sozialen Beratungsleistungen wie zum Beispiel Sucht- und Schuldnerberatungen. Die Front Offices fungieren dabei als erste Anlaufstelle für Ratsuchende.
Kennung des Verfahrens : 8933cc4c-3739-4a91-b8b9-ab449bd5cdb9
Interne Kennung : SE30.00.20250023
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Segeberg ( DEF0D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind an mehreren Standorten im Kreisgebiet des Kreises Segeberg zu erbringen.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYTSHQX9FY# Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Front Office Region Nord - Bad Bramstedt
Beschreibung : Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bad Bramstedt
Land, Gliederung (NUTS) : Segeberg ( DEF0D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Bedingungen für die Vergabe des Auftrags: Die Vergabe des Betriebes für ein Front-Office ist an die Vergabe einer sozialen Beratungsleistung im Rahmen eines Vergabe- oder Interessenbekundungsverfahrens in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Auftrag für das Front-Office erhalten, der gleichzeitig auch Träger für eine soziale Beratungsleistung in der Region während des Leistungszeitraums ist.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Verpflichtung des Auftragnehmers, die Grundsätze der Charta der Vielfalt konzeptionell und in der Umsetzung der Leistung zu beachten.
Gefördertes soziales Ziel : Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen., Faire Arbeitsbedingungen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umsetzungskonzept
Beschreibung : Die Bewertung des Konzepts erfolgte anhand der Aspekte, wie die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualitäts-, Berichts- und Leistungsstandards umgesetzt werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Service
Beschreibung : Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Stundenumfangs für die Öffnungszeiten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Kreis Segeberg - Der Landrat

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Front Office Region Nord- Bornhöved
Beschreibung : Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bornhöved
Land, Gliederung (NUTS) : Segeberg ( DEF0D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Bedingungen für die Vergabe des Auftrags: Die Vergabe des Betriebes für ein Front-Office ist an die Vergabe einer sozialen Beratungsleistung im Rahmen eines Vergabe- oder Interessenbekundungsverfahrens in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Auftrag für das Front-Office erhalten, der gleichzeitig auch Träger für eine soziale Beratungsleistung in der Region während des Leistungszeitraums ist.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Verpflichtung des Auftragnehmers, die Grundsätze der Charta der Vielfalt konzeptionell und in der Umsetzung der Leistung zu beachten.
Gefördertes soziales Ziel : Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen., Faire Arbeitsbedingungen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umsetzungskonzept
Beschreibung : Die Bewertung des Konzepts erfolgte anhand der Aspekte, wie die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualitäts-, Berichts- und Leistungsstandards umgesetzt werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Service
Beschreibung : Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Stundenumfangs für die Öffnungszeiten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Kreis Segeberg - Der Landrat

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Front Office Region West - Kaltenkirchen
Beschreibung : Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Kaltenkirchen
Land, Gliederung (NUTS) : Segeberg ( DEF0D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Bedingungen für die Vergabe des Auftrags: Die Vergabe des Betriebes für ein Front-Office ist an die Vergabe einer sozialen Beratungsleistung im Rahmen eines Vergabe- oder Interessenbekundungsverfahrens in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Auftrag für das Front-Office erhalten, der gleichzeitig auch Träger für eine soziale Beratungsleistung in der Region während des Leistungszeitraums ist.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Verpflichtung des Auftragnehmers, die Grundsätze der Charta der Vielfalt konzeptionell und in der Umsetzung der Leistung zu beachten.
Gefördertes soziales Ziel : Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen., Faire Arbeitsbedingungen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umsetzungskonzept
Beschreibung : Die Bewertung des Konzepts erfolgte anhand der Aspekte, wie die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualitäts-, Berichts- und Leistungsstandards umgesetzt werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Service
Beschreibung : Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Stundenumfangs für die Öffnungszeiten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Kreis Segeberg - Der Landrat

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Front Office Region West - Henstedt-Ulzburg
Beschreibung : Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Henstedt-Ulzburg
Land, Gliederung (NUTS) : Segeberg ( DEF0D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Bedingungen für die Vergabe des Auftrags: Die Vergabe des Betriebes für ein Front-Office ist an die Vergabe einer sozialen Beratungsleistung im Rahmen eines Vergabe- oder Interessenbekundungsverfahrens in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Auftrag für das Front-Office erhalten, der gleichzeitig auch Träger für eine soziale Beratungsleistung in der Region während des Leistungszeitraums ist.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Verpflichtung des Auftragnehmers, die Grundsätze der Charta der Vielfalt konzeptionell und in der Umsetzung der Leistung zu beachten.
Gefördertes soziales Ziel : Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen., Faire Arbeitsbedingungen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umsetzungskonzept
Beschreibung : Die Bewertung des Konzepts erfolgte anhand der Aspekte, wie die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualitäts-, Berichts- und Leistungsstandards umgesetzt werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Service
Beschreibung : Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Stundenumfangs für die Öffnungszeiten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Kreis Segeberg - Der Landrat

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 352 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Therapiehilfe gGmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1 - 522485
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2
Titel : Therapiehilfe gGmbH, 22089 Hamburg
Datum des Vertragsabschlusses : 17/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Deutscher Kinderschutzbund Segeberg gGmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 3 - 522887
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 3
Titel : Deutscher Kinderschutzbund Segeberg gGmbH, 23795 Bad Segeberg
Datum des Vertragsabschlusses : 17/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Landesverein für Innere Mission Schleswig-Holstein
Angebot :
Kennung des Angebots : 2 - 522640
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Landesverein für Innere Mission Schleswig-Holstein, 24635 Rickling
Datum des Vertragsabschlusses : 17/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Therapiehilfe gGmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1 - 522485
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2
Titel : Therapiehilfe gGmbH, 22089 Hamburg
Datum des Vertragsabschlusses : 17/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Keine Veröffentlichung, da die Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen Auftragnehmer und Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Kreis Segeberg - Der Landrat
Registrierungsnummer : 010600000
Postanschrift : Hamburger Straße 30
Stadt : Bad Segeberg
Postleitzahl : 23795
Land, Gliederung (NUTS) : Segeberg ( DEF0D )
Land : Deutschland
Telefon : +49 45519519618
Internetadresse : https://www.segeberg.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Düsternbrooker Weg 94
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 431988-4542
Fax : +49 431988-4702
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Landesverein für Innere Mission Schleswig-Holstein
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE134859354
Postanschrift : Daldorfer Str.2
Stadt : Rickling
Postleitzahl : 24635
Land, Gliederung (NUTS) : Segeberg ( DEF0D )
Land : Deutschland
Telefon : 04328-180
Fax : 0432818369
Internetadresse : http://landesverein.de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Therapiehilfe gGmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : VR 7496 Hamburg
Postanschrift : Conventstr. 14
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22089
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : 040-2000 100
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0004

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Deutscher Kinderschutzbund Segeberg gGmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB11898 Kiel
Postanschrift : Kirchplatz 1
Stadt : Bad Segeberg
Postleitzahl : 23795
Land, Gliederung (NUTS) : Segeberg ( DEF0D )
Land : Deutschland
Telefon : +49 455188888
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b522b97a-88c0-4aab-a0db-1fde5ab27453 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/10/2025 10:22 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00708628-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 206/2025
Datum der Veröffentlichung : 27/10/2025