Beschaffung von Leistungen zur Wärmeversorgung

Wettbewerblicher Dialog zur Beschaffung von Leistungen der Wärmeversorgung - Bildungscampus Naumburg, Landratsamt Burgenlandkreis und Käthe-Kruse-Schule Naumburg Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Errichtung eines Ausbildungszentrums im Burgenlandkreis. Dieses wird ein breitgefächertes, auf den Bedarf der regionalen Wirtschaft abgestimmtes Ausbildungsangebot anbieten. Ein berufsorientierter Unterricht mit der Vermittlung von realistischen Berufsbildern soll den …

CPV: 71320000 Inženiertehniskās projektēšanas pakalpojumi, 09323000 Centralizētā siltumapgāde
Izpildes vieta:
Beschaffung von Leistungen zur Wärmeversorgung
Piešķīrēja iestāde:
Burgenlandkreis - Bauamt
Piešķīruma numurs:
071/25-II

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Burgenlandkreis - Bauamt
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung von Leistungen zur Wärmeversorgung
Beschreibung : Wettbewerblicher Dialog zur Beschaffung von Leistungen der Wärmeversorgung - Bildungscampus Naumburg, Landratsamt Burgenlandkreis und Käthe-Kruse-Schule Naumburg
Kennung des Verfahrens : 86909550-7147-4ed0-864c-eadcde436f44
Vorherige Bekanntmachung : 358395-2025
Interne Kennung : 071/25-II
Verfahrensart : Wettbewerblicher Dialog

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 09323000 Fernwärme

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Dr. Wilhelm-Kniest-Straße
Stadt : Naumburg
Postleitzahl : 06618
Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : bzgl. Wärmeversorgung Bildungscampus

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Schönburger Straße 41
Stadt : Naumburg
Postleitzahl : 06618
Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : bzgl. Wärmeversorgung Landratsamt Burgenlandkreis

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Carl-Broche-Straße 3
Stadt : Naumburg
Postleitzahl : 06618
Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : bzgl. Wärmeversorgung Käthe-Kruse-Schule, Naumburg

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M5706
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Betrug : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Korruption : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Zahlungsunfähigkeit : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung von Leistungen zur Wärmeversorgung
Beschreibung : Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Errichtung eines Ausbildungszentrums im Burgenlandkreis. Dieses wird ein breitgefächertes, auf den Bedarf der regionalen Wirtschaft abgestimmtes Ausbildungsangebot anbieten. Ein berufsorientierter Unterricht mit der Vermittlung von realistischen Berufsbildern soll den Übergang von Schule in die Ausbildung und den künftigen Arbeitsmarkt der Region verbessern. Hierzu werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang ("Just Transition Fund" - JTF) bereitgestellt. Das Konzept wurde auf die Bedürfnisse der regionalen Bildungslandschaft angepasst. Es verfolgt einen integrierten Ansatz, der die Ausbildung im Sekundar- und Förderschulbereich eng mit dem Übergang ins Berufsleben verknüpfen soll. So wird die Sekundarschule "Albert Schweitzer", die Pestalozzischule Naumburg und der Standort Naumburg der Berufsbildenden Schule unter einem Dachzusammengeführt. Es ist eine schulische Ausbildung für ca. 750 Schülerinnen und Schülermöglich vorgesehen. Der Bildungscampus Naumburg entsteht auf dem Gelände des ehemaligen Getreidewirtschaftsbetriebes in unmittelbarer Nähe des Landratsamtes. Der Schulstandort soll auch an das Schienennetz der "Unstrutbahn" mit der neuen Haltestelle" Landratsamt/Bildungscampus" angebunden werden. Es liegt ein Förderbescheid in Höhe von 45 Millionen Euro vor. Für den Bildungscampus Naumburg sowie den Bestandsgebäuden des Landratsamts Burgenlandkreis sowie der Käthe-Kruse-Schule sollen Leistungen der Wärmeversorgung beschafft werden. Hierbei bestehen folgende Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers gemäß Anlage C.1_Projektbeschreibung: - Die Wärmeversorgung erfolgt mit einem Anteil von 65 % erneuerbaren Energie, wobei sichergestellt werden muss, dass abnehmerspezifisch bei einer Energiebilanzierung der Wärmeversorgung gem. FW 309-9, durch technische Maßnahmen oder auf andere geeignete Weise dem Bildungscampus ausschließlich erneuerbare Energien im Sinne von Art. 2 Nr.1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zugewiesen werden müssen zu Lasten der Bestandsgebäude; - Absicherung der Wärmeversorgung durch eine N-1 Redundanz; - alle Abnahmestellen müssen über jeweils selbständige Wärmemengenzähler verfügen und jeweils einzelne abgerechnet werden können; - die Aufnahme der Wärmeversorgung für den Bildungscampus muss bis zum Ende September 2027 erfolgen;
Interne Kennung : 071/25-II

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 09323000 Fernwärme

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Dr. Wilhelm-Kniest-Straße
Stadt : Naumburg
Postleitzahl : 06618
Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : bzgl. Wärmeversorgung Bildungscampus

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Schönburger Straße 41
Stadt : Naumburg
Postleitzahl : 06618
Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : bzgl. Wärmeversorgung Landratsamt Burgenlandkreis

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Carl-Broche-Straße 3
Stadt : Naumburg
Postleitzahl : 06618
Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : bzgl. Wärmeversorgung Käthe-Kruse-Schule, Naumburg

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 358395-2025

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : 1.2 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Der Nachweis erfolgt jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). 1.2.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft A Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. 1.2.2 Leistungen der Unterauftragnehmer A Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. 1.2.3 Leistungen der Eignungsleihgeber A Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : 2. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. nachzuweisen jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG die Anforderungen von Registerauszügen u. ä. vorbehält.
Kriterium : Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : 3.1.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Wärmeerzeugung in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 1.000.000,00 EUR pro Jahr. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen u. ä. vorbehält.
Kriterium : Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : 3.1.2 Bewertung des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages ab 6.000.000 EUR = 10 Punkte; ab 5.500.000 EUR = 9 Punkte ab 5.000.000 EUR = 8 Punkte; ab 4.500.000 EUR = 7 Punkte; ab 4.000.000 EUR = 6 Punkte; ab 3.500.000 EUR = 5 Punkte; ab 3.000.000 EUR = 4 Punkte; ab 2.500.000 EUR = 3 Punkte; ab 2.000.000 EUR = 2 Punkte; ab 1.500.000 EUR = 1 Punkt; ab 1.000.000 EUR = 0 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 10
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : 3.2 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR, Sachschäden mindestens 500.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG die Anforderung einer Versicherungsbestätigung vorbehält.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : 4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten 15 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor: a) Herstellung von Wärmeerzeugungs- bzw. Wärmeversorgungsanlagen, nebst für den Betrieb erforderlicher Verteileranlagen (Netz) zur Versorgung eines Quartiers bestehend aus mehreren Abnahmestellen oder b) Erweiterung eines vorhandenen Fernwärmenetzes zur Versorgung eines Quartiers bestehend aus mehreren Abnahmestellen sowie in jedem Fall a) Gelieferte Wärmemenge pro Jahr mindestens 1 GWh/a Wärmeabsatz, gemittelt über die letzten 3 Jahre und b) Durchführung einer Wärmelieferung für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : 4.2 Bewertung der Referenzen Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Referenzen, die den inhaltlichen Anforderungen gemäß Ziffer 4.1. genügen. Zusätzlich zu den Mindestreferenzen nach 4.1 können bis zu drei Referenzen zur Bewertung eingereicht werden. Für jede wertbare Referenz werden zwei Punkte vergeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 6
Kriterium : Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung : 4.3 Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen zur Qualitätssicherung des Unternehmens nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: -Umwelt- oder Qualitätsmanagement nach ISO 14001 / ISO 9001 oder gleichwertig
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : 4.4 Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens Studien- und Ausbildungsnachweise für den Projektleiter nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: -zertifizierter Heizungsbauer, Netzplaner, Ingenieure für Versorgungstechnik o. gleichwertig - Fortbildungsnachweise (z. B. Schulungen im Bereich Wärmenetze, Technisches Sicherheitsmanagement o. ä.), oder gleichwertig
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : 5.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : 5.2 "Russland-Erklärung" Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : 5.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht -Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) Ergänzende Vertragsbedingungen (auch für Nachunternehmer) Stand:17.01.2024 -Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA)
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : 1. Für die Wertung des Angebotspreises wird die Gesamtsumme des anzugebenden Angebotspreises ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird mit 50 Prozentpunkten (= 500 Punkte) bewertet. Wertungspreise, die dem 1,5-fachen des Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten (= 0 Punkte) bewertet. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen liegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel: P = 1500 - (1000 x [X/N]) P = zu ermittelnde Punktzahl N = niedrigster Wertungspreis aller eingegangenen Angebote X = zu bewertender Wertungspreis Negative Ergebnisse gehen mit 0 Punkten in die Wertung ein Zur Ermittlung des Wertungspreises sollen die Bieter Ihren Angebotspreis aufteilen in Grundpreis und Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis beinhaltet die kalkulierten investiven Aufwendungen inkl. Wartung/Betrieb über die Vertragslaufzeit. Der jährliche Arbeitspreis beinhaltet die laufenden Kosten insbesondere in Bezug auf die eigentliche Wärmelieferung bzw. den Brennstoffeinsatz. Diese Angebotspreise werden mit entsprechend verursachungsgerechten Preisgleitklauseln durch die Bieter untersetzt, welche über den Einsatz von Indizes eine perspektivische Preisentwicklung abbilden (dies ist jeweils abhängig vom gewählten Versorgungskonzept/-Strategie). Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote trotz ggf. unterschiedlicher Preisgleitklauseln und somit unterschiedlicher Indizes gilt Folgendes: 1. Für die Vertragslaufzeit wird eine konkrete jährliche Wärmemenge und -Leistung definiert anhand der Angaben in der Projektbeschreibung. 2. Ausgehend von den Vorgaben in Ziffer 1 wird die durchschnittliche Preissteigerung der letzten 5 Jahre der vom Bieter verwendeten Indizes zur Abbildung der Preissteigerung über die Vertragslaufzeit und im Ergebnis Berechnung des Wertungspreises herangezogen. (Der Bieter ist angehalten nur öffentlich zugängliche Indizes zu verwenden). 3. Neben der Abbildung des jährlichen Grund- und Arbeitspreises über die Vertragslaufzeit erfolgt einmalig die Berücksichtigung eines angebotenen Baukostenzuschusses für das Objekt Neubau Bildungscampus Zudem wird einmalig der ausgewiesene Restwert am Ende der Vertragslaufzeit in die Berechnung des Gesamtpreises zur Wertung einbezogen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 500
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Regelungstechnik und Netzsteuerung (Regelungstechnik und Netzsteuerung)
Beschreibung : 2.1 Im Konzept soll darauf eingegangen werden, in welcher Weise der Einsatz von Fernüberwachung und standardisierter Regler (Übergabestationen) vorgesehen ist. Weiterhin soll das Konzept Aussagen zum automatisierten Betrieb von Anlagen sowie dem Monitoring und der damit verbundenen Datenaufzeichnung enthalten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ausfallsicherheit und Redundanzkonzepte (Technische Qualität der Wärmeversorgung)
Beschreibung : 2.2 Im Konzept sollen beschreibende Angaben zur Anzahl und Qualität redundanter Erzeugungsanlagen erfolgen. Es sind weiterhin Maßnahmen zur Vermeidung Netzausfällen darzulegen. Bezüglich kritischer Komponenten sollen Aussagen zu Lebensdauer getroffen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Modularität und Skalierbarkeit (Technische Qualität der Wärmeversorgung)
Beschreibung : 2.3 Im Konzept soll die Möglichkeiten zur Weiterung von Netz- und Erzeugungskapazitäten beschrieben werden. Es sollen zudem beschreibende Aussagen zur Flexibilität des Systems bei steigender Anschlussdichte oder Last gemacht werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Technologischer Innovationsgrad in Verbindung mit dem Einsatz von Erneuerbare-Energie-Wärmeerzeuger (Technische Qualität der Wärmeversorgung)
Beschreibung : 2.4 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Einsatz von Erneuerbare-Energie-Wärmeerzeugern (Wärmepumpen, Solarthermie etc.), Sektorenkopplung durch Einsatz Power-to-Heat, Photovoltaik etc. sowie zum Grad der Digitalisierung (Smart Metering, Netzmonitoring, u.ä) gemacht werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Energieeffizienz/Gesamtenergieeinsatz (Ökologische Aspekte)
Beschreibung : 3.1 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Primärenergieeinsatz pro gelieferter kWh Wärme und dem CO2- Anteil pro gelieferter kWh Wärme (jeweils sekundärseitig) gemacht werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Lokalität der Energiequellen (Ökologische Aspekte)
Beschreibung : 3.2 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Anteil lokal/regional verfügbarer erneuerbarer Energien (z. B. Biogas, Geothermie, Solarthermie, Abwärme) und der Vermeidung langer Transportwege für Brennstoffe gemacht werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Lärmschutz und Luftschadstoffe (Ökologische Aspekte)
Beschreibung : 3.3 Im Konzept soll darauf eingegangen werden, wie Emissionen (Feinstaub, Stickoxiden, Schwefelverbindungen und vergleichbare Stoffe und Verbindungen) vermieden bzw. beschränkt werden. Dabei ist insbesondere auf den Einsatz emissionsarmer Technologien wie Brennstoffzellen oder Wärmepumpen einzugehen. Daneben sind Maßnahmen zur Lärmminderung der Erzeugungseinheiten darzustellen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Reaktionszeiten und Servicequalität (Betrieb und Wartung)
Beschreibung : 4.1 Im Konzept soll auf die maximal garantierte Wiederherstellungszeit im Störfall und das Zeitfenster für die Erstreaktion auf gemeldete Störungen eingegangen werden. Es sollen weitergehend Angaben zu einem bestehenden Bereitschaftsdienst außerhalb regulärer Geschäftszeiten gemacht werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 75
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Instandhaltungs- und Havariekonzept (Betrieb und Wartung)
Beschreibung : 4.2 Es soll ein Instandhaltungs- und Havariekonzept vorgestellt werden. Hierbei soll auf die Qualität und den Umfang von Wartungsleistungen eingegangen werden. Weiterhin soll bezüglich des Ausfalls von kritischen Komponenten unter zeitlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten dargestellt werden, wie mit derartigen Havarien umgegangen wird. Das Konzept soll zudem beschreibende Angaben zum Einsatz von Monitoring-Systemen zur Früherkennung von Schäden (z. B. Leckageüberwachung, Temperatur- und Drucksensoren) enthalten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 75

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 01/09/2025 23:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5706/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 12/09/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 08/09/2025 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Finanzielle Vereinbarung : 5.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Burgenlandkreis - Bauamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Burgenlandkreis - Bauamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Burgenlandkreis - Bauamt

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Burgenlandkreis - Bauamt
Registrierungsnummer : DE244 65 45 84 (Ust.-Id.-Nr.)
Postanschrift : Schönburger Straße 41
Stadt : Naumburg (Saale)
Postleitzahl : 06618
Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Telefon : +49 34123820300
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Burgenlandkreis - Bauamt
Registrierungsnummer : DE244 65 45 84 (Ust.-Id.-Nr.)
Postanschrift : Schönburger Straße 41
Stadt : Naumburg (Saale)
Postleitzahl : 06618
Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Telefon : +49 34123820300
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer : t:03455141536
Postanschrift : Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt : Halle (Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3455141529
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : cb8b841b-90bb-4374-b11f-b9100dfa4c5f - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/08/2025 15:22 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00527241-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 153/2025
Datum der Veröffentlichung : 12/08/2025